Frauenratgeber: Altersgrenze

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Altersgrenze 

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Die Altersgrenze für den Rentenbezug ohne Abschläge liegt gerade noch bei 65 Jahren. Sie wurde von 60 zunächst auf 63, dann auf 65 Jahre angehoben, jetzt plant die Koalitionsregierung eine weitere Anhebung auf 67.Wer früher in Rente gehen will (möglich ab Vollendung des 60. Lebensjahres), muss für jeden vorgezogenen Monat mit 0,3 Prozent weniger Rente auskommen. Bei fünf Jahren sind das 18 Prozent des Rentenbetrags.


Ausnahme: Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit oder) nach Altersteilzeit: Bis 2008 wird die Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre angehoben. Betroffen davon sind Versicherte, die ab 1.1.1946 geboren sind. Einschränkungen (siehe  Altersrente.)


 

 

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Red 20211130

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