Arbeitsplatzbeschreibung

Einfach Bild anklicken

OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

>>>Das OnlineBuch kann hier für 7,50 Euro bestellt werden.

Weitere Hinweise für Urlaub, Geld und Gesundheit:

www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.klinikverzeichnis-online.de I


Zur Übersicht des Frauenratgebers 

.

Arbeitsplatzbeschreibung 

.

Grundlage für die tarifliche Eingruppierung von Angestellten und Arbeiterinnen ist die Arbeitsplatzbeschreibung (§ 22 BAT/BAT-O). Aus ihr geht nachprüfbar die Tätigkeit hervor und deren Zuordnung zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung und des Lohngruppenverzeichnisses. Je präziser die Angaben (z. B. mittels eines Arbeitsplatzinterviews mit der bisherigen Stelleninhaberin), desto genauer kann die richtige Eingruppierung erfolgen.


Im TVöD sind noch keine Eingruppierungsvorschriften und Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Bis eine neue Entgeltordnung steht, gelten die BAT-Regelungen bzw. ist § 17 TVÜ-Bund maßgebend.


In einer Tätigkeitsdarstellung werden die Aufgaben am jeweiligen Arbeitsplatz, die organisatorische Eingliederung der Angestellten (z. B. Referatsleiterin mit drei unterstellten Mitarbeiterinnen) und ihre Befugnisse (z. B. Zeichnungsbefugnis) festgehalten. Mit der Tätigkeitsbewertung werden die Arbeitsvorgänge in ihre „Zusammenhangstätigkeit" gestellt und bewertet, wobei jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher bewertet wird: z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, Fertigung einer Bauzeichnung, Eintragung ins Grundbuch oder Bearbeitung eines Antrags auf Wohngeld. Wenn für Letzteres Fachliteratur gelesen werden muss, gehört diese Tätigkeit zum Arbeitsvorgang.


Selbst ist die Frau
Ihre Eingruppierung muss nicht immer die richtige sein, deshalb machen Sie doch einmal für sich eine eigene Arbeitsplatzbeschreibung, indem Sie sich über die Inhalte und den Umfang Ihrer Arbeit klar werden. Wichtig dabei ist die Gewichtung der einzelnen Tätigkeiten. Frauen neigen oft dazu, wichtige Tätigkeiten und Fertigkeiten als etwas Selbstverständliches zu betrachten. Deshalb sind hochqualifizierte Frauen oft sehr viel niedriger eingruppiert, als dies ihren Fähigkeiten entspräche. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie höherwertige Tätigkeiten verrichten, stellen Sie einen Höhergruppierungsantrag.


Für Beamtinnen gilt das gleiche Prinzip, außer dass sie eine freie höher bewertete Stelle „ergattern" müssen. Sehen Sie sich in Ruhe an, ob Ihre Kollegen in den Beförderungsstufen an Ihnen vorbei ziehen und sich für die meisten freien Stellen für geeignet halten, während Sie noch lange überlegen. Trauen Sie sich an neue Aufgaben heran! Vieles von dem, was auf den ersten Blick „neu" aussieht, kennen Sie – vielleicht nur in einer anderen Form.


Wenn Sie sich für eine höhere oder andere Stelle interessieren, lassen Sie sich die Arbeitsplatzbeschreibung geben und erkundigen Sie sich über die Inhalte der frei gewordenen Stelle. Heutzutage wird das Nachfragen eher positiv gesehen und Sie gelten auf jeden Fall als die interessiertere Kandidatin.


...

INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)

Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

INFO-DIENST

10 x jährlich 

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

1 x jährlich

Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

Zur Bestellung >>>weiter

NEU:
Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte


 

mehr zu: Frauen in der öffentlichen Verwaltung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.die-oeffentliche-verwaltung.de © 2024