Nachversicherung

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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Nachversicherung 

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Vom Dienstherrn nachversichert werden Beamtinnen (z. B. auf Widerruf), wenn sie ohne Versorgungsansprüche aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Eine Nachversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist ausgeschlossen. In §§ 8 Abs. 2, 181 ff. SGB VI ist alles Wesentliche, auch die Berechnung der Beiträge anhand des beitragspflichtigen Einkommens, geregelt. Zeiten ohne Dienstbezüge bleiben unberücksichtigt. Der Dienstherr muss die Beiträge innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden der Beamtin an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Mit der Nachversicherung wird die zuvor versicherungsfrei beschäftigte Beamtin mit einer Pflichtversicherten quasi gleichgestellt. Zum Personenkreis, für die eine solche Nachversicherung zu leisten ist, gehören auch Richterinnen, Berufssoldatinnen, Soldatinnen auf Zeit, Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen öffentlichen Rechts, Lehrerinnen und Erzieherinnen an nichtöffentlichen Schulen, aber auch Rechtsreferendarinnen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Pensionärinnen, denen die lebenslange Versorgung wegbricht, werden ebenfalls zum Nachversicherungsfall. 


Genaue Informationen einholen
Durch eine Nachversicherung erwirbt die Beamtin geringere Rentenanwartschaften, weil ihr Bruttogehalt in der Regel niedriger ist als das einer vergleichbaren Angestellten. Ihre Beamtenversorgung wiederum wäre höher als die Rente der vergleichbaren Angestellten. Sie sollte sich deshalb genau über die künftige Altersversorgung informieren, wenn sie z. B. beim Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber, und damit in ein Tarifverhältnis, nachversichert werden soll. Und bevor sie aus familiären Gründen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und damit auf bereits erworbene Ansprüche verzichtet, sollten zuerst alle Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten ausgeschöpft sein.
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Genaue Informationen einholen
Durch eine Nachversicherung erwirbt die Beamtin geringere Rentenanwartschaften, weil ihr Bruttogehalt in der Regel niedriger ist als das einer vergleichbaren Angestellten. Ihre Beamtenversorgung wiederum wäre höher als die Rente der vergleichbaren Angestellten. Sie sollte sich deshalb genau über die künftige Altersversorgung informieren, wenn sie z. B. beim Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber, und damit in ein Tarifverhältnis, nachversichert werden soll. Und bevor sie aus familiären Gründen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und damit auf bereits erworbene Ansprüche verzichtet, sollten zuerst alle Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten ausgeschöpft sein.
 
 
 
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