Rückkehr zur Vollzeit

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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Rückkehr zur Vollzeit 

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Wer nach der vereinbarten Zeit der Teilzeit wieder die frühere Vollzeitbeschäftigung ausüben oder eine Teilzeitbeschäftigte die Arbeitszeit verlängern möchte, muss bei der Besetzung entsprechender freier Arbeitsplätze bevorzugt berücksichtigt werden. Auf eine Arbeitszeitverlängerung besteht kein Anspruch.Wenn dringende dienstliche Gründe oder entsprechende Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegenstehen, entfällt auch die bevorzugte Berücksichtigung (§ 9 TzBfG). 


Die hohe Kunst der Arbeitsteilung
Ein Teil der Personalentwicklung ist das Angebot verschiedener Arbeitszeitmodelle. Hierzu gehört auch Teilzeitarbeit mit unterschiedlicher Stundenzahl. Einen Arbeitsplatz so einzuteilen, damit die Beschäftigten nicht unter die Stundenzahl einer Halbtagstätigkeit fallen, bedeutet einen hohen organisatorischen Aufwand. Vielleicht teilen sich drei Arbeitskräfte zwei Arbeitsplätze zu ganz unterschiedlichen Zeiten oder zwei Arbeitskräfte teilen sich die Woche in verschiedene Tage ein. Es gibt sehr viele Modelle, die, gut durchdacht, meist auch sehr gut funktionieren. Dieses Gefüge gerät allerdings ins Wanken, wenn eine Arbeitskraft zur Vollzeit zurückkehren will oder muss. Das Problem wird meist so geregelt, dass in einer Abteilung ein bestimmtes Kontingent an Teilzeitarbeitsplätzen für eine bestimmte Zeit vergeben wird, damit jede/r Mitarbeiter/in daran partizipieren kann. Da aber immer mehr Frauen alleinerziehend sind oder dies im Laufe ihres Berufslebens werden können (Scheidung, Tod des Partners), ist es sinnvoll, von einer Vollzeitarbeitsstelle nur zeitlich befristet auf eine Teilzeitstelle zu wechseln. Auch in die Überlegungen mit einbezogen werden sollte, dass der Partner arbeitslos werden kann und dann nur noch ein Verdienst da ist.
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Die hohe Kunst der Arbeitsteilung
Ein Teil der Personalentwicklung ist das Angebot verschiedener Arbeitszeitmodelle. Hierzu gehört auch Teilzeitarbeit mit unterschiedlicher Stundenzahl. Einen Arbeitsplatz so einzuteilen, damit die Beschäftigten nicht unter die Stundenzahl einer Halbtagstätigkeit fallen, bedeutet einen hohen organisatorischen Aufwand. Vielleicht teilen sich drei Arbeitskräfte zwei Arbeitsplätze zu ganz unterschiedlichen Zeiten oder zwei Arbeitskräfte teilen sich die Woche in verschiedene Tage ein. Es gibt sehr viele Modelle, die, gut durchdacht, meist auch sehr gut funktionieren. Dieses Gefüge gerät allerdings ins Wanken, wenn eine Arbeitskraft zur Vollzeit zurückkehren will oder muss. Das Problem wird meist so geregelt, dass in einer Abteilung ein bestimmtes Kontingent an Teilzeitarbeitsplätzen für eine bestimmte Zeit vergeben wird, damit jede/r Mitarbeiter/in daran partizipieren kann. Da aber immer mehr Frauen alleinerziehend sind oder dies im Laufe ihres Berufslebens werden können (Scheidung, Tod des Partners), ist es sinnvoll, von einer Vollzeitarbeitsstelle nur zeitlich befristet auf eine Teilzeitstelle zu wechseln. Auch in die Überlegungen mit einbezogen werden sollte, dass der Partner arbeitslos werden kann und dann nur noch ein Verdienst da ist.
 
 
 
 
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