Fortbildung in Bund und Ländern

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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Zur Übersicht des Frauenratgebers 

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Fortbildung in Bund und Ländern 

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Bund 

§ 10

Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, Gleichstellung und Vereinbarkeit als Thema für Vorgesetzte und Personalverwaltung

Quote: Frauen mindestens ihrem Anteil an der Zielgruppe entsprechend

Inhalte: ausreichende Angebote zum Aufstieg, insbesondere aus unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, und zum Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: zusätzliche Veranstaltungen mit räumlicher und zeitlicher Anpassung an Bedürfnisse, ggf. Kinderbetreuung;

Angebote für Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin

Baden-Württemberg
Chancengleich-heitsgesetz
(ChancenG) 

§§ 11, 15, 19

Allgemein: „Die beruflicht Fort- und Weiterbildung weiblicher Beschäftigter wird gefördert." Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit, auch bei Auswahl der Teilnehmenden, Chancengleichheit als Thema bei Fortbildungen für Führungskräfte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und/oder für Tätigkeiten in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Erleichterung des Wiedereinstiegs

Bei Familienpflichten: Teilnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze, ggf. Kinderbetreuung;

Teilnahme an spezifischen Fortbildungen für Beauftragte für Chancengleichheit, soweit erforderlich. 

Berlin 

§ 9

Allgemein: Aufforderung zur Teilnahme durch Vorgesetzte, Angebote nach Möglichkeit während der Arbeitszeit, Frauenförderung und -diskriminierung als Themen für Vorgesetzte, Referentinnen bevorzugt

Quote: Auswahl entsprechend dem LGG, Bevorzugung bei gleicher Qualifikation für höherbewertete und Leitungsaufgaben

Inhalte: Förderung des beruflichen Aufstiegs, Überprüfung des Angebots der Verwaltungsakademie auf frauenspezifische Inhalte und Verbesserung der Frauenförderung

Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, falls durch Kinderbetreuung oder andere Aufwendungen unvermeidlich höhere Kosten anfallen 

Brandenburg 

§ 11

Allgemein: LGG als Unterrichtsgegenstand für Vorgesetzte und im Personalwesen Beschäftigte, verstärkter Einsatz von Dozentinnen

Quote: 50 Prozent Frauen als Soll-Bestimmung

Inhalte: besondere Angebote für Frauen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen sie unterrepräsentiert sind

Bei Familienpflichten: Teilnahme ist zu ermöglichen, auch für Teilzeitbeschäftigte 

Bremen 

§ 9

Allgemein: Aufnahme von Themen zur Gleichberechtigung, insbesondere bei Angeboten zur Übernahme von Vorgesetztenpositionen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen sollen zur Teilnahme motiviert werden

Inhalte: gezielte Fort- und Weiterbildung von Frauen zur Übernahme höherwertiger Stellen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein 

Hamburg 

§ 11

Allgemein: Bei Vorgesetzten sind „Führungslehre", Kooperation" und „Gleichstellung" Fortbildungsthemen, in größerer Anzahl sind Referentinnen einzusetzen

Quote: 50 Prozent, wenn es der Frauenanteil an den Zielgruppen zulässt

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und zum Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte;

In das zentrale Programm für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sind Angebote für die Frauenbeauftragte aufzunehmen 

Hessen 

§ 11

Allgemein: Gleichberechtigung als Thema für das Organisations- und Personalwesen

Quote: 50 Prozent

Inhalte: Besondere Fortbildungen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind

Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, z.B. für Kinderbetreuung 

Mecklenburg-Vorpommern 

§ 6

Allgemein: Hinweispflicht für Vorgesetzte, Begründung gegenüber der Frauenbeauftragten, warum eine Teilnahme entsprechend dem Förderplan nicht möglich ist, Unterrichtungspflicht der Dienststelle über Angebote und Beteiligung an Fortbildungen, Frauendiskriminierung und -förderung als Themen bei Vorgesetzten, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: 50 Prozent

Inhalte: Angebote zum Auf- und Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung;

In das Fortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen 

Niedersachsen 

§ 10

Allgemein: Gezielte Angebote für Frauen, Gleichberechtigung, Benachteiligung und sexuelle Belästigung als Themen bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, zumindest in gleichem Umfang wie Männer

Quote: möglichst 50 Prozent

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und Übernahme höherwertiger Stellen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, deshalb vorzugsweise halbtags oder dezentrale Veranstaltungen, ggf. Kinderbetreuung, nachgewiesene Mehrkosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag erstattet 

Nordrhein-Westfalen 

§ 11

Allgemein: Besondere Angebote für Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Gleichstellung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihm Anteil an Bewerbungen

Inhalte: Weiterqualifizierung

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, Kostenerstattung für Kinderbetreuung 

Rheinland-Pfalz 

§ 13

Allgemein: Zur Verfügung stehende Plätze sollen gezielt Frauen angeboten werden, Gleichstellung als Thema bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte; In das zentrale Jahresfortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen 

Saarland 

§ 15

Allgemein: Dienststelle muss zeitgerechte Information sicherstellen, ausdrückliche Aufforderung von Frauen zur Teilnahme, verstärkter Einsatz von Leiterinnen, Dozentinnen und Referentinnen

Inhalte: gezielte berufliche Qualifizierung, insbesondere in unteren und mittleren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitschäftigte, ggf. Kinderbetreuung 

Sachsen 

§ 9 

Allgemein: Frauendiskriminierung und -förderung als Themen für Vorgesetzte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe

Bei Familienpflichten: räumliche und zeitliche Abstimmung, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung 

Sachsen-Anhalt 

§ 7

Allgemein: geeignete Angebote zur beruflichen Qualifikation für Frauen, insbesondere in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Gleichstellungsauftrag als Thema für Vorgesetzte, Personalräte, Beschäftigte der Organisations- und Personalstellen und in der Lehrerinnenfortbildung, verstärkter Einsatz von Referentinnen

Bei Familienpflichten: Erleichterungen zur Teilnahme 

Schleswig-Holstein 

§ 10

Allgemein: Gleichstellung als Thema bei Veranstaltungen zu Führungsverhalten, Personal- oder Organisationsangelegenheiten

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an Bewerbungen, 50 Prozent im Rahmen des Adressatenkreises, bei nur einem Teilnahmeplatz und Veranstaltungswiederholung alternierende Berücksichtigung von Frauen und Männern, sonst Losentscheid 

Thüringen 

§ 8

Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, durch eigene Initiativen die Fortbildung von zu unterstützen, Hinweispflicht der Dienststelle, Gleichberechtigung, Frauenförderung und -diskriminierung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte der Personalverwaltungen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Bei Familienpflichten: Erleichterung der Teilnahme, auch für Teilzeitbeschäftigte 

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Bund 

§ 10

Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, Gleichstellung und Vereinbarkeit als Thema für Vorgesetzte und Personalverwaltung

Quote: Frauen mindestens ihrem Anteil an der Zielgruppe entsprechend

Inhalte: ausreichende Angebote zum Aufstieg, insbesondere aus unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, und zum Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: zusätzliche Veranstaltungen mit räumlicher und zeitlicher Anpassung an Bedürfnisse, ggf. Kinderbetreuung;

Angebote für Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin

Baden-Württemberg
Chancengleich-heitsgesetz
(ChancenG) 

§§ 11, 15, 19

Allgemein: „Die beruflicht Fort- und Weiterbildung weiblicher Beschäftigter wird gefördert." Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit, auch bei Auswahl der Teilnehmenden, Chancengleichheit als Thema bei Fortbildungen für Führungskräfte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und/oder für Tätigkeiten in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Erleichterung des Wiedereinstiegs

Bei Familienpflichten: Teilnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze, ggf. Kinderbetreuung;

Teilnahme an spezifischen Fortbildungen für Beauftragte für Chancengleichheit, soweit erforderlich. 

Berlin 

§ 9

Allgemein: Aufforderung zur Teilnahme durch Vorgesetzte, Angebote nach Möglichkeit während der Arbeitszeit, Frauenförderung und -diskriminierung als Themen für Vorgesetzte, Referentinnen bevorzugt

Quote: Auswahl entsprechend dem LGG, Bevorzugung bei gleicher Qualifikation für höherbewertete und Leitungsaufgaben

Inhalte: Förderung des beruflichen Aufstiegs, Überprüfung des Angebots der Verwaltungsakademie auf frauenspezifische Inhalte und Verbesserung der Frauenförderung

Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, falls durch Kinderbetreuung oder andere Aufwendungen unvermeidlich höhere Kosten anfallen 

Brandenburg 

§ 11

Allgemein: LGG als Unterrichtsgegenstand für Vorgesetzte und im Personalwesen Beschäftigte, verstärkter Einsatz von Dozentinnen

Quote: 50 Prozent Frauen als Soll-Bestimmung

Inhalte: besondere Angebote für Frauen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen sie unterrepräsentiert sind

Bei Familienpflichten: Teilnahme ist zu ermöglichen, auch für Teilzeitbeschäftigte 

Bremen 

§ 9

Allgemein: Aufnahme von Themen zur Gleichberechtigung, insbesondere bei Angeboten zur Übernahme von Vorgesetztenpositionen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen sollen zur Teilnahme motiviert werden

Inhalte: gezielte Fort- und Weiterbildung von Frauen zur Übernahme höherwertiger Stellen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein 

Hamburg 

§ 11

Allgemein: Bei Vorgesetzten sind „Führungslehre", Kooperation" und „Gleichstellung" Fortbildungsthemen, in größerer Anzahl sind Referentinnen einzusetzen

Quote: 50 Prozent, wenn es der Frauenanteil an den Zielgruppen zulässt

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und zum Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte;

In das zentrale Programm für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sind Angebote für die Frauenbeauftragte aufzunehmen 

Hessen 

§ 11

Allgemein: Gleichberechtigung als Thema für das Organisations- und Personalwesen

Quote: 50 Prozent

Inhalte: Besondere Fortbildungen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind

Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, z.B. für Kinderbetreuung 

Mecklenburg-Vorpommern 

§ 6

Allgemein: Hinweispflicht für Vorgesetzte, Begründung gegenüber der Frauenbeauftragten, warum eine Teilnahme entsprechend dem Förderplan nicht möglich ist, Unterrichtungspflicht der Dienststelle über Angebote und Beteiligung an Fortbildungen, Frauendiskriminierung und -förderung als Themen bei Vorgesetzten, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: 50 Prozent

Inhalte: Angebote zum Auf- und Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung;

In das Fortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen 

Niedersachsen 

§ 10

Allgemein: Gezielte Angebote für Frauen, Gleichberechtigung, Benachteiligung und sexuelle Belästigung als Themen bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, zumindest in gleichem Umfang wie Männer

Quote: möglichst 50 Prozent

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und Übernahme höherwertiger Stellen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, deshalb vorzugsweise halbtags oder dezentrale Veranstaltungen, ggf. Kinderbetreuung, nachgewiesene Mehrkosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag erstattet 

Nordrhein-Westfalen 

§ 11

Allgemein: Besondere Angebote für Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Gleichstellung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihm Anteil an Bewerbungen

Inhalte: Weiterqualifizierung

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, Kostenerstattung für Kinderbetreuung 

Rheinland-Pfalz 

§ 13

Allgemein: Zur Verfügung stehende Plätze sollen gezielt Frauen angeboten werden, Gleichstellung als Thema bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte; In das zentrale Jahresfortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen 

Saarland 

§ 15

Allgemein: Dienststelle muss zeitgerechte Information sicherstellen, ausdrückliche Aufforderung von Frauen zur Teilnahme, verstärkter Einsatz von Leiterinnen, Dozentinnen und Referentinnen

Inhalte: gezielte berufliche Qualifizierung, insbesondere in unteren und mittleren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitschäftigte, ggf. Kinderbetreuung 

Sachsen 

§ 9 

Allgemein: Frauendiskriminierung und -förderung als Themen für Vorgesetzte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe

Bei Familienpflichten: räumliche und zeitliche Abstimmung, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung 

Sachsen-Anhalt 

§ 7

Allgemein: geeignete Angebote zur beruflichen Qualifikation für Frauen, insbesondere in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Gleichstellungsauftrag als Thema für Vorgesetzte, Personalräte, Beschäftigte der Organisations- und Personalstellen und in der Lehrerinnenfortbildung, verstärkter Einsatz von Referentinnen

Bei Familienpflichten: Erleichterungen zur Teilnahme 

Schleswig-Holstein 

§ 10

Allgemein: Gleichstellung als Thema bei Veranstaltungen zu Führungsverhalten, Personal- oder Organisationsangelegenheiten

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an Bewerbungen, 50 Prozent im Rahmen des Adressatenkreises, bei nur einem Teilnahmeplatz und Veranstaltungswiederholung alternierende Berücksichtigung von Frauen und Männern, sonst Losentscheid 

Thüringen 

§ 8

Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, durch eigene Initiativen die Fortbildung von zu unterstützen, Hinweispflicht der Dienststelle, Gleichberechtigung, Frauenförderung und -diskriminierung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte der Personalverwaltungen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Bei Familienpflichten: Erleichterung der Teilnahme, auch für Teilzeitbeschäftigte 

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Bund 

§ 10

Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, Gleichstellung und Vereinbarkeit als Thema für Vorgesetzte und Personalverwaltung

Quote: Frauen mindestens ihrem Anteil an der Zielgruppe entsprechend

Inhalte: ausreichende Angebote zum Aufstieg, insbesondere aus unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, und zum Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: zusätzliche Veranstaltungen mit räumlicher und zeitlicher Anpassung an Bedürfnisse, ggf. Kinderbetreuung;

Angebote für Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin

Baden-Württemberg
Chancengleich-heitsgesetz
(ChancenG) 

§§ 11, 15, 19

Allgemein: „Die beruflicht Fort- und Weiterbildung weiblicher Beschäftigter wird gefördert." Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit, auch bei Auswahl der Teilnehmenden, Chancengleichheit als Thema bei Fortbildungen für Führungskräfte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und/oder für Tätigkeiten in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Erleichterung des Wiedereinstiegs

Bei Familienpflichten: Teilnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze, ggf. Kinderbetreuung;

Teilnahme an spezifischen Fortbildungen für Beauftragte für Chancengleichheit, soweit erforderlich. 

Berlin 

§ 9

Allgemein: Aufforderung zur Teilnahme durch Vorgesetzte, Angebote nach Möglichkeit während der Arbeitszeit, Frauenförderung und -diskriminierung als Themen für Vorgesetzte, Referentinnen bevorzugt

Quote: Auswahl entsprechend dem LGG, Bevorzugung bei gleicher Qualifikation für höherbewertete und Leitungsaufgaben

Inhalte: Förderung des beruflichen Aufstiegs, Überprüfung des Angebots der Verwaltungsakademie auf frauenspezifische Inhalte und Verbesserung der Frauenförderung

Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, falls durch Kinderbetreuung oder andere Aufwendungen unvermeidlich höhere Kosten anfallen 

Brandenburg 

§ 11

Allgemein: LGG als Unterrichtsgegenstand für Vorgesetzte und im Personalwesen Beschäftigte, verstärkter Einsatz von Dozentinnen

Quote: 50 Prozent Frauen als Soll-Bestimmung

Inhalte: besondere Angebote für Frauen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen sie unterrepräsentiert sind

Bei Familienpflichten: Teilnahme ist zu ermöglichen, auch für Teilzeitbeschäftigte 

Bremen 

§ 9

Allgemein: Aufnahme von Themen zur Gleichberechtigung, insbesondere bei Angeboten zur Übernahme von Vorgesetztenpositionen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen sollen zur Teilnahme motiviert werden

Inhalte: gezielte Fort- und Weiterbildung von Frauen zur Übernahme höherwertiger Stellen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein 

Hamburg 

§ 11

Allgemein: Bei Vorgesetzten sind „Führungslehre", Kooperation" und „Gleichstellung" Fortbildungsthemen, in größerer Anzahl sind Referentinnen einzusetzen

Quote: 50 Prozent, wenn es der Frauenanteil an den Zielgruppen zulässt

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und zum Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte;

In das zentrale Programm für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sind Angebote für die Frauenbeauftragte aufzunehmen 

Hessen 

§ 11

Allgemein: Gleichberechtigung als Thema für das Organisations- und Personalwesen

Quote: 50 Prozent

Inhalte: Besondere Fortbildungen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind

Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, z.B. für Kinderbetreuung 

Mecklenburg-Vorpommern 

§ 6

Allgemein: Hinweispflicht für Vorgesetzte, Begründung gegenüber der Frauenbeauftragten, warum eine Teilnahme entsprechend dem Förderplan nicht möglich ist, Unterrichtungspflicht der Dienststelle über Angebote und Beteiligung an Fortbildungen, Frauendiskriminierung und -förderung als Themen bei Vorgesetzten, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: 50 Prozent

Inhalte: Angebote zum Auf- und Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung;

In das Fortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen 

Niedersachsen 

§ 10

Allgemein: Gezielte Angebote für Frauen, Gleichberechtigung, Benachteiligung und sexuelle Belästigung als Themen bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, zumindest in gleichem Umfang wie Männer

Quote: möglichst 50 Prozent

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und Übernahme höherwertiger Stellen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, deshalb vorzugsweise halbtags oder dezentrale Veranstaltungen, ggf. Kinderbetreuung, nachgewiesene Mehrkosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag erstattet 

Nordrhein-Westfalen 

§ 11

Allgemein: Besondere Angebote für Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Gleichstellung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihm Anteil an Bewerbungen

Inhalte: Weiterqualifizierung

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, Kostenerstattung für Kinderbetreuung 

Rheinland-Pfalz 

§ 13

Allgemein: Zur Verfügung stehende Plätze sollen gezielt Frauen angeboten werden, Gleichstellung als Thema bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte; In das zentrale Jahresfortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen 

Saarland 

§ 15

Allgemein: Dienststelle muss zeitgerechte Information sicherstellen, ausdrückliche Aufforderung von Frauen zur Teilnahme, verstärkter Einsatz von Leiterinnen, Dozentinnen und Referentinnen

Inhalte: gezielte berufliche Qualifizierung, insbesondere in unteren und mittleren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitschäftigte, ggf. Kinderbetreuung 

Sachsen 

§ 9 

Allgemein: Frauendiskriminierung und -förderung als Themen für Vorgesetzte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe

Bei Familienpflichten: räumliche und zeitliche Abstimmung, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung 

Sachsen-Anhalt 

§ 7

Allgemein: geeignete Angebote zur beruflichen Qualifikation für Frauen, insbesondere in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Gleichstellungsauftrag als Thema für Vorgesetzte, Personalräte, Beschäftigte der Organisations- und Personalstellen und in der Lehrerinnenfortbildung, verstärkter Einsatz von Referentinnen

Bei Familienpflichten: Erleichterungen zur Teilnahme 

Schleswig-Holstein 

§ 10

Allgemein: Gleichstellung als Thema bei Veranstaltungen zu Führungsverhalten, Personal- oder Organisationsangelegenheiten

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an Bewerbungen, 50 Prozent im Rahmen des Adressatenkreises, bei nur einem Teilnahmeplatz und Veranstaltungswiederholung alternierende Berücksichtigung von Frauen und Männern, sonst Losentscheid 

Thüringen 

§ 8

Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, durch eigene Initiativen die Fortbildung von zu unterstützen, Hinweispflicht der Dienststelle, Gleichberechtigung, Frauenförderung und -diskriminierung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte der Personalverwaltungen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Bei Familienpflichten: Erleichterung der Teilnahme, auch für Teilzeitbeschäftigte 

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