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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Reform der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2008
Ausgabe 8/2008
Die Themen im Überblick:
- Reform der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2008
- Änderungen im Beamtenrecht nehmen Konturen an
- Tarif- und Besoldungserhöhung
- Gesundheitsreform – weitere Änderungen
- IT-Zusammenarbeit
- Beamtenversorgung
Reform der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2008
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sollen die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten verbessert werden. Profitieren sollen dabei insbesondere die Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen und in der Pflege tätigen Menschen. Ob die Pflegeversicherung dann deutlich besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen ausgerichtet sein wird, bleibt abzuwarten. Kernpunkte der Reform sind:
- Leistungen werden verbessert
- Abbau von Schnittstellenproblemen – Heimärzte und Entlassungsmanagement
- Verbesserung der Demenzbetreuung in Pflegeheimen
- Stärkung der ambulanten Versorgung
- Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
- Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
- Mehr Qualität und Transparenz in den Einrichtungen
- Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
- Ortsübliche Entgelte der Pflegekräfte und andere Vergütungsfragen
- Weniger Bürokratie – mehr Wirtschaftlichkeit
- Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassung der privaten Pflegepflichtversicherung an die Regeln des GKV-WSG
- Finanzierung.
Die Leistungen sollen schrittweise erhöht werden – im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für demenziell erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich. Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) geben. Als zentrale wohnortnahe und erreichbare Anlaufstellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden Pflegestützpunkte nach einer dahingehenden Länderentscheidung eingerichtet. Diese Maßnahmen sollen den Aufund Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen ermöglichen, beispielsweise durch die Schaffung quartiersbezogener und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung. Der Beitragssatz wird ab 1. Juli 2008 von bisher 1,7 auf 1,95 Prozent angehoben, bei Kinderlosen von bisher 1,95 auf 2,2 Prozent. Mit diesem Beitragssatz soll die bestehende Unterdeckung der laufenden Ausgaben in der Pflegeversicherung abgedeckt und die Verbesserungen der Leistungen bis etwa 2015 finanziert werden. Die Reform soll vor allem die Qualität der Pflege verbessern helfen. Für Bürgerinnen und Bürger soll mehr Transparenz geschaffen werden, um gute und weniger gute Einrichtungen sowie deren erbrachte Leistungen besser vergleichbar zu machen.
Änderungen im Beamtenrecht nehmen Konturen an
Die Umsetzung des Beamtenrechts von Bund und Ländern durch die Beschlüsse der Föderalismusreform nehmen Konturen an. Nach langer Beratungszeit in Bundestag und Bundesrat wurde das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) nun endlich beschlossen. Ebenso voran geht es beim Dienstrechtsneuordnungsgesetz, für das die Bundesregierung einen Entwurf und der Bundestagsinnenausschuss eine Anhörung mit Experten durchgeführt hat.
Beamtenstatusgesetz
Das Beamtenstatusgesetz regelt einheitlich das Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte und ersetzt das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), das im Wege der Föderalismusreform entfallen ist. Ziel des neuen Gesetzes ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere um die Mobilität der Beamten zu gewährleisten. Dabei normiert es vor allem die Kernbereiche des Statusrechts wie Begründung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses. Den Wortlaut des „Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)“ finden Sie unter www.beamtenstatusgesetz.de
Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesdienstrechts wird von Experten überwiegend kritisch bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses deutlich. Das Gesetz soll die Wettbewerbsund Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken. Dazu sollte unter anderem die Flexibilität und Mobilität der Beamten erweitert werden. Nach Einschätzung der Mehrheit der Sachverständigen werde jedoch das Ziel eines verbesserten Personalaustausches zwischen öffentlichem Dienst und der Privatwirtschaft nicht erreicht, da die Mitnahme von Versorgungsansprüchen der Beamten beim Wechsel in die Privatwirtschaft im Gesetzentwurf nicht vorgesehen sei.
Tarif- und Besoldungserhöhung
In einer schwierigen Tarifrunde haben sich die Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für die Arbeitnehmer von Bund und Kommunen verständigt. Der Tarifabschluss sieht die Erhöhung der Entgelte von knapp 8% in zwei Jahren vor und sichert nach Bundesinnenminister Schäuble die „angemessene Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung“. Es galt, im gesamtstaatlichen Interesse dem Land lange und harte Arbeitskämpfe zu ersparen. Deshalb sei eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit über 39 Stunden hinaus nicht erreichen gewesen, meinte Schäuble.
Anpassung der Besoldungund Versorgungsbezüge
Im Nachgang der Tarifeinigung haben die Gewerkschaften gefordert, den Tarifabschluss im Bundesbereich auch auf die Beamtengehälter zu übertragen. Inzwischen wurde ein Gesetzentwurf zur Erhöhung von Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes vorgelegt. Auch die Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen sind einbezogen. Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, steigen die Einkommen der Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2008 um 50 Euro als monatlicher Sockelbetrag und linear um 3,1 Prozent. Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes sind Abschlagzahlungen geplant. Ab dem 1. Januar 2009 erhöht sich die Besoldung um weitere 2,8 Prozent. Hinzu kommt dann eine Einmalzahlung von 225 Euro.
Tarifergebnis bei Bund und Kommunen
- Ab 1.1.2008 steigen die Entgelte der Tarifbeschäftigten um einen Sockelbetrag von 50 Euro und zusätzliche 3,1%.
- Ab 1.1.2009 steigen die Entgelte um weitere 2,8%.
- Im Januar 2009 erhalten die Tarifbeschäftigten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 225 Euro.
- Für die oberen Entgeltgruppen im Tarifgebiet Ost wird die Anpassung der Entgelte an das Westniveau vom 1.1.2010 auf den 1.4.2008 vorgezogen, die unteren Entgeltgruppen erhalten dies bereits seit Anfang 2008. Die Ausbildungsentgelte steigen ab 1.1.2008 jeweils um 70 Euro monatlich.
Wechseln in der privaten Krankenversicherung
Die Gesundheit ist das Wertvollste, was wir besitzen. Eine private Krankenversicherung bringt Ihnen eine optimale Gesundheitsvorsorge und gute Behandlung im Krankheitsfall. Beihilfeberechtigte Beamte, Beamtenanwärter und Referendare sind in der Regel privat versichert. Daneben können sich auch Arbeitnehmer privat versichern, wenn sie drei Jahre über der Pflichtgrenze verdienen (2008: 48.150 Euro). Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann aber eine private Zusatzversicherung abschließen und so seinen Schutz verbessern. Einmalige Chance für privat Kranken- Vollversicherte (gilt auch für Beihilfeberechtigte). Die Gesundheitsreform bietet Ihnen die Möglichkeit – im ersten Halbjahr 2009 - Ihre private Krankenversicherung zu wechseln und dabei einen großen Teil Ihrer persönlichen Altersrückstellungen mitzunehmen. Ein wichtiger finanzieller Vorteil, den es bisher nicht gab. Ihre Vorteile bei der HUK-COBURGKrankenversicherung:
- Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis in der privaten Kranken-Vollversicherung (FINANZtest, Heft 12/2006)
- Hohe Beitragsrückerstattung in der privaten Kranken-Vollversicherung
- bereits ab dem 1. Leistungsfreien Jahr
- „Sehr gut“ für die stationäre Kranken-Zusatzversicherung im Vergleich von Einbettzimmer-Tarifen (FINANZtest, Heft 5/2007).
Gesundheitsreform – weitere Änderungen
Seit 01.01.2008 in Kraft
- Chroniker-Regelung (Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung)
Gilt ab 01. 07.2008
- Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände
- Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Gilt ab 01.11.2008
- Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes)
Gilt ab 01.01.2009
- Versicherungsschutz (Pflicht zur Versicherung für alle, Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung, Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009), Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif (siehe auch Kasten rechts zum Wechsel in der privaten Krankenversicherung
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen, Einführung des einheitlichen Beitragssatzes)
IT-Zusammenarbeit
Bundesinnenminister Schäuble hat den Vorsitzenden der Föderalismuskommission II von Bundestag und Bundesrat, Fraktionsvorsitzenden Struck und Ministerpräsident Oettinger, die Vorstellungen der Bundesregierung zur Modernisierung der Verwaltung von Bund und Ländern übersandt und drei Schwerpunkte hinsichtlich der IT-Zusammenarbeit genannt:
- Obwohl Bund, Länder und Kommunen jährlich rund 17 Mrd. Euro für Informationstechnik (IT) ausgeben, kann die Qualität auf vielen Gebieten noch verbessert werden.
- Neue Instrumente der horizontalen und vertikalen Verwaltungskooperation
- Leistungsvergleiche zwischen den Verwaltungen ermöglichen (Benchmarking), damit Kosten, Leistungen und Qualität von Verwaltungen transparent werden.
Beamtenversorgung
Der INFO-SERVICE öffentlcher Dienst/Beamte hat den beliebten Ratgeber „Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern“ neu aufgelegt. Auf 168 Seiten erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die – teilweise sehr komplizierte – Beamtenversorgung. Sie erfahren wie sich die Versorgungsabschläge auswirken und was vor der Zurruhesetzung beachtet werden sollte. Neben Tipps und praktischen Beispielen enthält der Ratgeber auch die aktuelle Fassung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtvG) sowie andere versorgungsrechtliche Vorschriften. Der Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. Versand und kann unter www.der-oeffentliche-dienst.de bestellt werden.
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