Die öffentliche Verwaltung: Beihilferecht in Bund und Ländern

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

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Beihilferecht in Bund und Ländern

Rund 3,5 Mio. Beamte, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene sind Beihilfeberechtigt. Die Gesetz- und Verordnungsgeber in Bund und Ländern haben das Beihilferecht in den letzten Jahren mehrfach verändert. Mit sogenannten Reformmaßnahmen hat man im Gesundheitswesen teilweise gravierende Einschnitte vorgenommen. Die allermeisten Beamtinnen und Beamten versichern sich "privat".

Ich hoffe, es ist uns auch bei dieser Neuauflage von „Beihilfe in Bund und Ländern” wieder gelungen, das komplizierte Beihilferecht verständlich aufzubereiten. Beispiele und praktische Tipps sollen helfen, das Beihilferecht transparent darzustellen. Das Buch kann aber nicht Einzelfälle behandeln und schon gar nicht individuelle Fragen klären.

In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Beihilfe bzw. Freie Heilfürsorge. Sie sind in der Regel privat krankenversichert. Neu ist seit 01.08.2018 das sogenannte „Hamburger Modell” mit der Pauschalen Beihilfe. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit einer pauschalen Beihilfegewährung - einer Art Arbeitgeberzuschuss – zu ergänzen. Dieses Modell haben inzwischen vier weitere Länder übernommen. Im Kapitel „Beihilferegelungen in den Ländern” informieren wir über das jeweilige Landesrecht.

Manche Krankenversicherer sind Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst und den Beamten und Arbeitnehmern von Bund, Ländern und Kommunen in besonderer Weise verbunden. Diese Krankenversicherer verfügen über umfassende Kompetenz und bieten schon seit Jahrzehnten vorteilhafte Angebote und preisgünstige Tarife beim Gesundheitsschutz.

Am Ende des Buches wird die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit ihrem aktuellen Stand dokumentiert. Manche Beihilfevorschriften ändern sich schon kurz nach dem Redaktionsschluss. Damit die Leserinnen und Leser aber auf dem Laufenden bleiben können, haben wir ein umfassendes Informationsangebot auf der Website www.beihilfe-online.de eingerichtet. Dort halten wir auch weitere Downloads bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Internet.

Es gibt zwar in den meisten Ländern eigenständige Beihilfeverordnungen, dennoch orientieren sich die meisten materiellen Regelungen an den Bundesvorschriften. Vom Bund abweichende Regelungen erläutern wir im Kapitel „Beihilfeleistungen in den Ländern“, das wir auch bei dieser Jahresausgabe wieder erheblich ausgebaut haben. Deshalb nützt der Ratgeber allen Beihilfeberechtigten.

Der Ratgeber kann nicht jeden Einzelfall behandeln oder über Ihre ganz individuelle Situation aufklären. Gerne können Sie sich von den Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst beraten lassen. Sie verfügen über umfassende Kompetenz und bieten schon seit Jahrzehnten vorteilhafte Angebote für Deutschlands öffentlichen Dienst.

 

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Dipl. Verw. Uwe Tillmann, Autor und Referent
rund um die Themen "
Beamte und öffentlicher Dienst"

Unter www.beihilfe-online.de halten wir weitere Inhalte und Vorschriften zur Beihilfe bereit, dort kann man das Buch auch für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand online bestellen... .

 

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

3------ Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe

5 Private Krankenversicherung

7------Die private Krankenversicherung (PKV)
8------Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung
10------Basistarif in der privaten Krankenversicherung
11------Portabilität von Altersrückstellungen

13 Gesetzliche Krankenversicherung und Pflege

15------Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
19------Versicherungsschutz für alle
21------Familienversicherung
21------Privat Versicherte
21------Einführung von Gesundheits-Karte und Patienten-Quittung
21------Gleiche Leistungen – feste Zuschüsse
22------Krankentransport-Richtlinie
23------Befundbezogene Festzuschüsse
23------Bonusregelungen
24------Härtefallregelungen gelten weiter
24------Reibungslose Übergänge in der Versorgung
24------Wahlfreiheit für die Versicherten
27------Pflegeversicherung als Zweig der Sozialversicherung
29------Pflegebedürftigkeit

35 Beihilferecht des Bundes

37------Das Beihilferecht des Bundes
42------Beihilfeberechtigung (§ 2 BBhV)
43------Berücksichtigungsfähige Personen (§ 4 BBhV)
50------Bemessungssätze in der Beihilfe (§ 46 BBhV)
53------Beihilfeantrag (§ 51 BBhV)
54------Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
58------Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
62------ Kostenübernahme von Arbeitsunfähigkeits-/Bescheinigungen
62------Anrechnung von Leistungen
62------Nicht beihilfefähige Aufwendungen (§ 8 BBhV)
62------Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln (§ 22 BBhV)
64------Eigenbehalte und Belastungsgrenzen (§§ 49 und 50 BBhV)
65------Aufwendungen bei Krankheit
74------ Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
79------Zahnärztliche Leistungen (§§ 14 ff. BBhV)
83------Vorsorge- bzw. Früherkennungsmaßnahmen (§ 41 BBhV)
88------Aufwendungen bei Geburten
88------Beihilfe im Ausland (§ 11 BBhV)
90------Beihilfe nach dem Tod des Beihilfeberechtigten
90------Dauernde Pflegebedürftigkeit (§§ 37 BBhV ff.)

109 Rehabilitation und Kurorte

111------ Rehabilitation und Kurorte gemäß Heilbäder- und Kurorteverzeichnis
114------Stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
121------Anschlussheil- und Suchtbehandlungen (§ 34 BBhV)
125------ Allgemeine Informationen zur medizinischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung
127------ Aufwendungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union entstanden sind

131 Beihilferegelungen in den Ländern

133------Beihilferegelungen in den Ländern
135------Baden-Württemberg
144------Bayern
149------Berlin
152------Brandenburg
153------Bremen
157------Hamburg
165------Hessen
173------Mecklenburg-Vorpommern
175------Niedersachsen
180------Nordrhein-Westfalen
192------Rheinland-Pfalz
198------Saarland
203------Sachsen
209------Sachsen-Anhalt
211------Schleswig-Holstein
216------Thüringen

221 Rechtsvorschriften

224------ Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Bundesbeihilfeverordnung (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV)
226 ------ Anlagen der Bundebeihilfeverordnung (BBhV)

259 Stichwortverzeichnis


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Red 20211029

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