Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Minijob mit den Neuregelungen ab 01.01.2026

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst.

Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

Minijob als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (mit Neuregelungen ab 2026)

Bevor aktive oder ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Nebenbeschäftigung aufnehmen, sollten sie sich mit den geltenden Regelungen des Nebentätigkeitsrecht vertraut machen.

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst informiert Beamtinnen und Beamte seit mehr als 25 Jahren über wichtige Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. gibt es das beliebte eBook zum Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes, das Sie für 7,50 Euro online bestellen können.

Daneben informieren wir mit diesem Internetangebot nebentaetigkeitsrecht.de über wichtige Fragen zur Ausübung einer Nebentätigkeit. In Bund, Ländern und Kommunen. Denn es gelten unterschiedliche Regelungen. Für Beamte gelten andere Rechtsgrundlagen als für Tarifbeschäftigte. Mit diesem Stichwortverzeichnis von A bis Z möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben.

 

Minijob als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Minijob mit den Neuregelungen ab 2026

Ab 2026 steigt die Minijob-Verdienstgrenze durch den höheren Mindestlohn auf 603 Euro pro Monat (bzw. 7.236 Euro/Jahr), der Mindestlohn selbst auf 13,90 Euro/Stunde, was auch die Midijob-Grenze (603,01 Euro bis 2.000 Euro/Monat) betrifft, wobei auch die Rentenversicherungsbefreiung wieder rückgängig gemacht werden kann und höhere Pauschalen für Ehrenamtliche gelten.

Wichtige Änderungen für Minijobs ab 1. Januar 2026

Verdienstgrenze:
Erhöht sich von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat.

Mindestlohn:
Steigt auf 13,90 Euro pro Stunde (in 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro).

Midijob-Grenze:
Der Übergangsbereich beginnt bei 603,01 Euro und geht bis 2.000 Euro.

Rentenversicherung:
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht soll einmalig rückgängig gemacht werden können, voraussichtlich ab Mitte 2026.

Ehrenamtliche Tätigkeiten:
Die Ehrenamtspauschale (840 Euro wird auf 960 Euro erhöht); der Übungsleiterfreibetrag um 300 Euro erhöht (von 3.000 Euro auf 3.300 Euro).

Kurzfristige Beschäftigungen (Landwirtschaft):
Es werden neue Zeitgrenzen gelten: 90 Tage oder 15 Wochen im Jahr.

Vorteile und Auswirkungen

Für Minijobber:
Mehr Verdienstmöglichkeiten bei gleichem Stundenlohn.

Für Rentnerinnen und Rentner:
Ab 2026 können die Renten besser steuerfrei aufgebessert werden.

Arbeitgeber:
Sie profitieren von der höheren Grenze, müssen aber auch den gestiegenen Mindestlohn zahlen.

Umlage U1:
Der Satz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Arbeitgeber-Versicherung) sinkt bei der Knappschaft-Bahn-See von 1,1 Prozent auf 0,8 Prozent. 


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Red 20260116 / 20260502

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