Deutsche Telekom: Tarifliche Regelungen und andere Information für die Mitarbeiter der Telekom

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen


 

Telekom Konzern: Information für Beamtinnen und Beamten

Der Bund ist in der Pflicht, eine Inflationsausgleichsprämie (sog. Energiegeld) auch für die aktiven Beamtinnen & Beamten der Telekom möglich zu machen!

Die ver.di Forderung:

allen Beschäftigten im Telekom Konzern ist eine Inflationsausgleichsprämie (Energiegeld) zu zahlen. Dieser Forderung ist Telekom bisher leider nicht nachgekommen. Mit Verweis auf die vorhandene Rechtslage für Bundesbeamte, dass hier der Gesetzgeber über die Besoldungsfragen entscheidet, lehnte die Telekom eine Zahlung des sogenannten Energiegeldes für die rund 11.000 aktiven Telekom Beamtinnen und Beamten ab. Auch verwiesen sie auf die laufende Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen, in der im Nachgang in der Regel auch über eine Übertragung auf Beamtinnen und Beamte entschieden wird. Dies soll abgewartet werden.

Die erste Verhandlungsrunde im öD für Bund und Kommunen ist leider ohne ein Ergebnis beendet worden. ver.di fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt. Die Arbeitgeber lehnen die Forderung als zu hoch ab. Wie das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst sein wird und ob das Thema Energiegeld bzw. Inflationsausgleichsprämie in diese Verhandlungen einfließt, ist derzeit noch offen. Offen ist auch, ob wir wieder eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten durch den Gesetzgeber erzielen werden.

Umso wichtiger ist es, dass sich die Beamtinnen und Beamten der Telekom sichtbar und solidarisch an der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen beteiligen. Sei auch du dabei. Wie ihr euch beteiligen könnt, erfahrt ihr persönlich in eurem ver.di Bezirk oder unter: #zusammen-geht-mehr

In einer Phase besonders hoher Inflation hat die Bundesregierung die Möglichkeit, einer steuer- und sozialabgabenbefreiten Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch Unternehmen, geschaffen, um Beschäftigte vor den zusätzlichen Belastungen zu schützen.

Zwar handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung durch den Arbeitgeber, doch die Deutsche Telekom AG hat auch als Dienstherr eine Verantwortung für die Beamtinnen und Beamten. Der Telekom-Vorstand sollte sich deshalb als Dienstherr dafür stark machen, dass der Bund den aktiven (zugewiesenen) Beamtinnen und Beamten der Telekom ebenfalls eine entsprechende Zahlung leistet!

Gerade die aktiven Beamtinnen und Beamten haben seit Umwandlung dieses ehemalige Staatsunternehmen in eine Aktiengesellschaft viele Veränderungen mitgetragen und sich als flexibel, engagiert und immer loyal erwiesen und damit wesentlich zum Unternehmenserfolg beigetragen.

ver.di wird die Kampagne zum Energiegeld für alle Beschäftigten und zugewiesenen Beamtinnen und Beamten der IKT-Branche fortführen!

 

   

Gut zu wissen:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im März ein Energiegeld, wenn ihr Jahreszielbzw. Festgehalt am 31.12.22 den Betrag von 75.000 Euro (brutto) nicht übersteigt. Für die beurlaubten Beamtinnen und Beamten die als Arbeitnehmer in
den verschiedenen Konzerneinheiten aktiv beschäftigt sind, gilt ein um die Sozialversicherungsbeiträge (die diese ja nicht zahlen) abgesenkter Grenzwert in Höhe von 63.750 Euro.

 

 

 

>>>Werden Sie MITGLIED bei verdi und profitieren von unserer starken Gemeinschaft

 

Die ver.di Forderung für alle Beschäftigten im Telekom Konzern

Es ist eine Inflationsausgleichsprämie (Energiegeld) zu zahlen. Dieser Forderung ist die Telekom leider nicht nachgekommen. Mit Verweis auf die vorhandene Rechtslage für Bundesbeamte, dass hier der Gesetzgeber über die Besoldungsfragen entscheidet, lehnte die Telekom eine Zahlung des sogenannten Energiegeldes für die ca. 11.000 aktiven Telekom Beamtinnen und Beamten ab. Auch verwiesen sie auf die laufende Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen, in der im Nachgang in der Regel auch über eine Übertragung auf Beamtinnen und Beamte entschieden wird. Dies soll abgewartet werden.

Die erste Verhandlungsrunde im öD für Bund und Kommunen ist leider ohne ein Ergebnis beendet worden. ver.di fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt. Die Arbeitgeber lehnen die Forderung als zu hoch ab. Wie das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst sein wird und ob das Thema Energiegeld bzw. Inflationsausgleichsprämie in diese Verhandlungen einfließt, ist derzeit noch offen.

Offen ist auch, ob wir wieder eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten durch den Gesetzgeber erzielen werden.

Umso wichtiger ist es, dass sich die Beamtinnen und Beamten der Telekom sichtbar und solidarisch an der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen beteiligen.

Quelle: V.i.S.d.P.: ver.di-Bundesverwaltung, Fachgruppe IKT, Frank Sauerland, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Stand Februar 2023


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Red 20231113

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.die-oeffentliche-verwaltung.de © 2024