BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025/2026 beim Bund: Kabinettsbeschluss zu Abschlagszahlungen geplant
Für den 3.9.2025 ist ein Kabinettsbeschluss geplant, der Voraussetzung dafür ist, dass Beamtinnen und Beamte, sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger voraussichtlich im Dezember Abschlagszahlungen auf die kommenden Besoldungs- und Versorgungserhöhungen erhalten sollen.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie
die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger warten seit Monaten darauf, dass das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) endlich einen Gesetzentwurf zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses für den Bund/VKA vom 6. April 2025 vorlegt.
Deshalb ist es jetzt sehr erfreulich, dass der Bundesinnenminsiter Alexander Dobrindt und sein Ministerium (BMI) auf das Drängen der Gewerkschaften reagiert hat. So soll es Anfang September einen Kabinettsbeschluss geben, so dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger endlich Abschlagszahlungen erhalten können. Mit diesen Abschlagszahlungen sollen die Besoldung und Versorgung analog zum Tarifbereich angepasst werden. Und zwar um 3 Prozent, rückwirkend zum 1. April 2025.
Diese Abschlagszahlung erhalten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dann voraussichtlich im Dezember diesen Jahres. Darüber hinaus soll der zweite Anpassungsschritt dann im Mai 2026 erfolgen in Höhe von 2,8 Prozent. Das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundeskanzleramt haben diesem Vorgehen dem Vernehmen nach zugestimmt.
Damit soll sichergestellt werden, dass die im Tarifbereich für 2025 und 2026 vereinbarten linearen Erhöhungen der Bezüge zeit- und wirkungsgleich auch auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen werden.
Zentrale Punkte der Einigung im Detail Tabellenwirksame Erhöhungen
Ab dem 1. April 2025 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens um 110 Euro steigen.
Ab dem 1. Mai 2026 sollen sie um weitere 2,8 Prozent erhöht werden.
Für Auszubildende ist eine Erhöhung um je 75 Euro zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026 vor gesehen.
Zulagen und Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten
Die Einigung sieht vor, ab dem 1. Juli 2025 die Schichtzulage von 40 Euro auf 100 Euro, die Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro anzuheben und ab dem 1. Januar 2027 dynamisch anzupassen.
Arbeitszeit
Ab 2027 erhalten alle Beschäftigten, auch die Nachwuchskräfte, einen weiteren Tag Erholungsurlaub. Teile der Jahressonderzahlung können zukünftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden. Damit ist der Einstieg in ein Wahlmodell geschafft. Die Jahressonderzahlung soll ab dem Jahr 2026 für die Beschäftigten des Bundes nach Entgeltgruppen gestaffelt auf 95, 90 bzw. 75 Prozent des monatlichen Entgelts erhöht werden.
Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wurde die jährliche Jahressonderzahlung im Jahre 2009 in die monatlichen Bezüge integriert. Hier gilt es die Erhöhung, welche durch das Tarifergebnis erreicht wurde, in die Besoldung zu integrieren. Alternativ kann die jährliche Sonderzahlung wieder aus den Bezügen herausgerechnet werden, um die Erhöhung dann auf die verschiedenen Besoldungsgruppen zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.
Zudem wird ab 1. Januar 2026 die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden für die Tarifbeschäftigten eingeführt, welche eine Regelarbeitszeit von 39 Stunden haben. Wichtig hierbei ist die doppelte Freiwilligkeit. Sollten sich Beschäftigte dafür entschieden, befristet für bis zu 18 Monate ihre Regelarbeitszeit zu erhöhen, erhalten sie für diese Erhöhungsstunden Zuschläge. Für die Regelungen zur Arbeitszeit wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart, das gibt uns die Möglichkeit auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren zu können.
Die Gewerkschaften des DGB setzen sich von jeher grundsätzlich für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ein. Hierzu gehört, dass durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz die Komponenten der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Dazu zählen die Erhöhung der Besoldung auch rückwirkend, der weitere Tag Erholungsurlaub, sowie die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in drei freie Tage umzuwandeln.
Die Möglichkeit für Tarifbeschäftigte, mit einer doppelten Freiwilligkeit ihre Arbeitszeit von 39 auf 42 Wochenstunden zu erhöhen, lehnen die DGB-Gewerkschaften. Das Thema wurde durch den Bund in die Tarifrunde eingebracht, wird aber bei den Gewerkschaften - vor allem ver.di - sehr kritisch gesehen. Insbesondere auch weil bereits heute schon regulär 41 Stunden pro Woche gearbeitet wird. ver.di fordert daher eine Verkürzung der Arbeitszeit auf das Tarifniveau. Auch steht ver.di hinter den speziellen Arbeitszeitregelungen der Postnachfolgeunternehmen (Post, Telekom, Postbank) und möchten diese bewahren.
Amtsangemessene Besoldung nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Mit dem noch ausstehenden Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger soll zugleich die Überarbeitung der Bundesbesoldung gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geschehen. Bei der amtsangemessenen Besoldung ist zu erwarten, dass die neue Bundesregierung nicht die alten Fehler der vorherigen Bundesregierung wiederholt, sondern eine rechtssichere und angemessene Reform auf den Weg bringt. Die Gewerkschaften werden darauf achten, dass auch im nun folgenden Gesetzgebungsverfahren keine weiteren Verzögerungen entstehen.
Quelle: Website von ver.di vom 27. August 2025
![]() |
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Red 20250830