Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD): § 55b Aufgaben der Ständigen Konferenz und der Bundeskonferenz

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Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) Vom 1. Januar 2019

 

§ 55b Aufgaben der Ständigen Konferenz und der Bundeskonferenz

Die Ständige Konferenz und die Bundeskonferenz haben insbesondere folgende Aufgaben:
Abgabe von Stellungnahmen zu beabsichtigten kirchengesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland,
Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Gesamtausschüssen und Förderung ihrer Fortbildungsarbeit sowie
Beratung und Unterstützung der entsendenden Gremien.


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Red 20231017

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