Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


verdi-Chef Werneke zum Bericht der Rentenkommission: Lebensleistung der Menschen nicht abwerten – Altersarmut in den Blick nehmen

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst.

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ver.di-Chef Werneke zur Rentenkommission:
Lebensleistung der Menschen nicht abwerten – Altersarmut in den Blick nehmen

Anlässlich der Vorstellung des Berichts der Alterssicherungskommission der Bundesregierung („Rentenkommission“) warnt Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vor einer Streichung der Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte: „Wer 45 Jahre seinen Buckel krumm gemacht hat, muss ein Recht darauf haben, abschlagsfrei früher in Rente gehen zu können“, sagte Werneke am Dienstag. „Auch der vorzeitige Renteneintritt für langjährig Versicherte mit 35 und mehr Beitragsjahren ist wichtig. Abertausende Menschen ob in der Pflege, der Paketzustellung, der Abfallwirtschaft oder anderswo können schlicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten und müssen häufig vorzeitig in Rente gehen“, betonte Werneke: „Die Lebensleistung dieser Menschen abzuwerten, ist nicht akzeptabel.“

„Denjenigen, die in den 30er und 40er Jahren in Rente gehen, nützt der Aufbau eines Kapitalstocks wenig. Deshalb braucht es auch für die Zeit nach 2031 beim Rentenniveau eine verbindliche Haltelinie von mindestens 48 Prozent“, so Werneke. „Anstatt bei der Kapitaldeckung in der ersten Säule bei null anzufangen, wäre es besser, auf die bestehenden Systeme aufzusetzen und eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung einzuführen.“ ver.di vermisse zudem konkrete Vorschläge der Rentenkommission zur Vermeidung und Bekämpfung von Altersarmut. „Das ist bitter und trifft besonders die Frauen“, sagte Werneke.

Positiv sei indes der Vorschlag, Minijobs weitgehend abzuschaffen. „Unter anderem im Handel führt diese Erwerbsform schon heute millionenfach zu Altersarmut“, betonte Werneke. Ebenfalls richtig sei zudem der Vorschlag, Abgeordnete, Selbstständige und auch Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rente einzubeziehen.

„Die Vorschläge der Alterssicherungskommission dürfen nicht einfach durchgewunken werden. Jetzt muss sich die Politik noch einmal über die Vorschläge beugen und erhebliche Änderungen vornehmen“, forderte Werneke.

 

Qurell: Pressestelle von verdi. vom 23.06.2026

V.i.S.d.P., Jan Jurczyk, ver.di-Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de
www.verdi.de/presse


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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


 

Red 20260623 

 

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