Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bundesverwaltung auf einen Blick

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst.

Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen




 

Die Bundesverwaltung im Überblick

Rund eine halbe Mio. Menschen sind in der Bundesverwaltung beschäftigt, beispielsweise bei Bundesministerien, bei Bundesgerichten oder in den fast 1.000 Bundesbehörden. Darin sind auch die Streitkräfte und die gesamte Bundeswehr einbezogen.

Der Bund ist über ganz Deutschland verteilt. So unterschiedlich wie die Standorte der Behörden, so vielfältig sind die Aufgaben und Herausforderungen für die Mitarbeiter/innen in den Bundesverwaltungen: Mehr als 100 verschiedene Ausbildungsberufe und Berufe verlangen unterschiedliches fachliches Können und ermöglichen zahlreiche Berufsperspektiven.

Als Arbeitgeber hat der Bund einen sehr guten Ruf. Auch wegen seiner spannenden Aufgaben. Vor allem werden geschätzt das Gesamtpaket an finanziell guten Konditionen und der flexiblen Arbeitsbedingungen. Dies gilt für

- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Richterinnen und Richter,
- Soldatinnen und Soldaten.

Gerne können Sie sich über den Bund als Arbeitgeber, seine Aufgaben und die dort gebotenen Arbeitsbedingungen informieren. Es warten genügend berufliche Perspektiven - auch für Seiteneinsteiger.

Hier finden ein Überblick und ergänzende Informationen zur öffentlichen Verwaltung:

Gebietskörperschaft/Bereich >>>LINK oder PDF
 

Bundesverwaltung

Kernhaushalt und Sonderrechnungen (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen) des Bundes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Rechtsaufsicht des Bundes stehen, ohne Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit (öffentlicher Dienst im Bundesbereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden (öffentliche Arbeitgeber im Bundesbereich).


  
 

Landesverwaltung  

Kernhaushalt und Sonderrechnungen des Landes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Aufsicht der Länder stehen und staatliche Aufgaben erfüllen, ohne Sozialversicherungsträger (öffentlicher Dienst im Landesbereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Länder befinden (öffentliche Arbeitgeber im Landesbereich).


  
 

Gemeindeverwaltung bzw. kommunaler Bereich

Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden, Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände, (öffentlicher Dienst im kommunalen Bereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Kommunen befinden. (öffentliche Arbeitgeber im kommunalen Bereich).

 
 
 

Kommunalverwaltung

Kommunaler Bereich: Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden, Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände, (öffentlicher Dienst im kommunalen Bereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Kommunen befinden. (öffentliche Arbeitgeber im kommunalen Bereich).

 
 

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst mehrere Sozialversicherungsträger:
- die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),
- die gesetzlichen Krankenkassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen einschließlich der Pflegekassen, die den Krankenkassen angeschlossen sind,
- die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten),
- die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen von Bund, Ländern und Gemeinden/Gv.
Daneben gibt es noch die Knappschaft-Bahn-See und die landwirtschaftliche Sozialversicherung, die für ihre Versicherten jeweils mehrere Zweige der Sozialversicherung bündeln.

 
 

Öffentlich-rechtliche Anstalten

 
 

Privatisierte Unternehmen

 

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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


 

Red 20231208 / 20231113 / 20210820

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