BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Die Bundesverwaltung im Überblick
Rund eine halbe Mio. Menschen sind in der Bundesverwaltung beschäftigt, beispielsweise bei Bundesministerien, bei Bundesgerichten oder in den fast 1.000 Bundesbehörden. Darin sind auch die Streitkräfte und die gesamte Bundeswehr einbezogen.
Der Bund ist über ganz Deutschland verteilt. So unterschiedlich wie die Standorte der Behörden, so vielfältig sind die Aufgaben und Herausforderungen für die Mitarbeiter/innen in den Bundesverwaltungen: Mehr als 100 verschiedene Ausbildungsberufe und Berufe verlangen unterschiedliches fachliches Können und ermöglichen zahlreiche Berufsperspektiven.
Als Arbeitgeber hat der Bund einen sehr guten Ruf. Auch wegen seiner spannenden Aufgaben. Vor allem werden geschätzt das Gesamtpaket an finanziell guten Konditionen und der flexiblen Arbeitsbedingungen. Dies gilt für
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Richterinnen und Richter,
- Soldatinnen und Soldaten.
Gerne können Sie sich über den Bund als Arbeitgeber, seine Aufgaben und die dort gebotenen Arbeitsbedingungen informieren. Es warten genügend berufliche Perspektiven - auch für Seiteneinsteiger.
Hier finden ein Überblick und ergänzende Informationen zur öffentlichen Verwaltung:
Gebietskörperschaft/Bereich | >>>LINK oder PDF | |
Kernhaushalt und Sonderrechnungen (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen) des Bundes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Rechtsaufsicht des Bundes stehen, ohne Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit (öffentlicher Dienst im Bundesbereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden (öffentliche Arbeitgeber im Bundesbereich). |
||
Kernhaushalt und Sonderrechnungen des Landes sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Aufsicht der Länder stehen und staatliche Aufgaben erfüllen, ohne Sozialversicherungsträger (öffentlicher Dienst im Landesbereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Länder befinden (öffentliche Arbeitgeber im Landesbereich). |
||
Gemeindeverwaltung bzw. kommunaler Bereich Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden, Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände, (öffentlicher Dienst im kommunalen Bereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Kommunen befinden. (öffentliche Arbeitgeber im kommunalen Bereich). |
|
|
Kommunaler Bereich: Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden, Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände, (öffentlicher Dienst im kommunalen Bereich). Hinzu kommen die Einrichtungen in privater Rechtsform, die sich mehrheitlich im Besitz der Kommunen befinden. (öffentliche Arbeitgeber im kommunalen Bereich). |
||
Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst mehrere Sozialversicherungsträger: |
||
.
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Red 20231208 / 20231113 / 20210820