Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


BDA (Bund Deutscher Arbeitgeber): Reformen für den Aufschwung - Positionspapier: Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Weichenstellungen für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
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Reformen für den Aufschwung

Positionspapier: Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Weichenstellungen für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung

 

12. Oktober 2026

Zusammenfassung

Deutschland schöpft sein wirtschaftliches Potenzial bei Weitem nicht aus. Wir haben unsere preisliche 
Wettbewerbsfähigkeit teilweise verloren. Das hat spürbare Auswirkungen auf Wachstum, Beschäftigung,

Wohlstand und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Verantwortlich für das schwache Wachstum sind zweifellos die Konsequenzen von Kriegen, geopolitischen Verschiebungen und neuen handelspolitischen Belastungen. Ein großer Teil des schwachen Wachstums - insbesondere des schwachen Potenzialwachstums - geht allerdings auf die Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland zurück. Unnötige Bürokratie, Überregulierung, zu lange Verfahren, steigende Beiträge in den Sozialversicherungen, ein unflexibler Arbeitsmarkt, Mängel im Bildungssystem sowie Barrieren bei der Fachkräftesicherung binden das Potenzial der deutschen Wirtschaft. Der Reformprozess der Koalition von CDU/CSU und SPD muss jetzt spürbar Fahrt aufnehmen. Geplante Reformen dürfen nicht ins nächste Jahr verscho
ben werden. Weitere müssen angegangen und umgesetzt werden. Folgende Reformen würden den Stand ort Deutschland attraktiver für Investitionen machen, Wachstum stärken und bessere Bedingungen für Arbeit in Deutschland schaffen.

 

Im Einzelnen

 

1. Bürokratieabbau, der in den Betrieben ankommt

Bürokratieabbau muss dort spürbar werden, wo Unternehmen jeden Tag Zeit, Personal und Ressourcen verlieren: bei Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten. Das geplante Berichtsentlastungsgesetz sollte ein deutliches Signal für weniger Bürokratie setzen. Nur wenn bestehende Berichtspflichten konsequent hinterfragt und unnötige Vorgaben abgeschafft werden, entsteht eine spürbare Entlastung für Betriebe. Beispielsweise sollten Arbeitsschutzunterweisungen und Betriebsratsarbeit vollständig digital möglich, Arbeitszeitregelungen flexibilisiert sowie Nachweis- und Dokumentationspflichten reduziert werden.

Dokumentations- und Auskunftspflichten im Datenschutz sollten eingedämmt und AGG-Missbrauch wirksam verhindert werden. Bei der Umsetzung europäischer Richtlinien muss auf nationales Gold-Plating konsequent verzichtet werden. Wichtig ist es, neue Bürokratie gar nicht erst entstehen zu lassen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie. Diese muss mit Augenmaß erfolgen: Zusätzliche Berichts- und Dokumentationspflichten sind ebenso zu vermeiden wie Eingriffe in die Tarifautonomie. Die Bundesregierung sollte auf europäischer Ebene auf eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie hinwirken.

2. Arbeitszeit flexibilisieren

Deutschland braucht ein modernes und flexibles Arbeitszeitrecht, das Arbeitsschutz mit den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt in Einklang bringt. Dazu gehört in jedem Fall auch eine flexible und unbürokratische Arbeitszeiterfassung. Die Einführung einer Wochenhöchstarbeitszeit verbindet wirksamen Arbeitsschutz mit den Flexibilitätsbedürfnissen von Beschäftigten und Unternehmen. Dazu gehört auch, den Sozialpartnern zu ermöglichen, weitere branchengerechte Ruhezeitregelungen zu vereinbaren. So kann Arbeitszeit besser verteilt werden und Anforderungen eines globalisierten Marktes sowie private Bedürfnisse der Beschäftigten in Einklang gebracht werden. Eine passendere Verteilung der Arbeitszeit kann einzelnen Beschäftigten außerdem die Chance eröffnen, ihre Arbeitszeit aufzustocken. Das wäre vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der hohen Teilzeitquote ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig sollte eine gesetzlich geregelte Erfassungspflicht der Arbeitszeit tatsächlich unbürokratisch erfolgen.

Die Vertrauensarbeitszeit muss erhalten bleiben. Sie gewährleistet Flexibilität, vor allem im Sinne von Beschäftigten.

3. Befristungen für Beschäftigungschancen öffnen

Die von den Koalitionspartnern geplante Lockerung sachgrundloser Befristungen ist sinnvoll. Sie kann die Einstellungsbereitschaft stärken und zusätzliche Beschäftigungschancen eröffnen. Der Anteil kalendermäßiger Befristungen beträgt lediglich 3 % der Gesamtbeschäftigung. Mehr als drei Viertel der befristet Beschäftigten erhalten eine Anschlussbeschäftigung; rund 40 % werden unmittelbar vom selben Arbeitgeber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind damit auch eine Brücke in den Arbeitsmarkt. Sie erleichtern insbesondere Menschen mit Vermittlungshemmnissen, Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten den Ein- oder Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit. Gerade bei Innovation, Transformation und volatiler Auftragslage brauchen Betriebe rechtssichere Instrumente, um Beschäftigung aufzubauen, auch wenn der dauerhafte Personalbedarf noch nicht belastbar prognostiziert werden kann.

4. Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz kurzfristig stabilisieren und mittelfristig senken

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz muss kurzfristig stabilisiert und mittelfristig gesenkt werden.

Es schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn die ohnehin schon hohen Lohnzusatzkosten noch weiter steigen. Hohe Sozialbeiträge halten Unternehmen von Investitionen ab und Fachkräfte davor, nach Deutschland zu kommen und ihr dringend gebrauchtes Know-how hier einzusetzen.

5. Altersvorsorge enkelfit machen

Die ausgabensenkenden und damit beitragssatzstabilisierenden Empfehlungen der Alterssicherungskommission müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Rente wird nachhaltig finanzierbar und generationengerecht, wenn die abschlagsfreie Frührente abgeschafft, die Regelaltersgrenze weiter steigt und Rentenerhöhungen durch den Nachhaltigkeitsfaktor begrenzt werden. Das Ziel, die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu stärken, ist richtig. Die vorgesehene Pflicht, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig 2 % des Lohns in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge zahlen müssen, würde allerdings zu erheblichen Mehrbelastungen führen, die Arbeitskosten weiter erhöhen und den Beschäftigten noch weniger Netto vom Brutto lassen. Sie ist nur dann vertretbar, wenn die damit verbundenen Belastungen an anderer Stelle kompensiert werden.

6. Gesundheit und Pflege leistungsfähig und finanzierbar halten

Das Gesundheits- und Pflegesystem braucht umfassende Strukturreformen mit mehr Eigenverantwortung und Wettbewerb, einer Konzentration der Leistungen auf das Wesentliche, einer besseren Versorgungssteuerung und einer konsequenten Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. So können vorhandene Mittel und das knappe Fachpersonal wirksamer eingesetzt werden und zugleich die Versorgungsqualität verbessert werden. Zudem kann dadurch ein Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge und damit der Arbeitskosten verhindert werden. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sichert Investitionen und Arbeitsplätze und schützt zugleich die Beschäftigten vor immer höheren Abzügen auf ihr Arbeitseinkommen.

7. Bildungsqualität zur nationalen Priorität machen

Der Bundeskanzler sollte die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zu einem Bildungsgipfel einladen und die Verbesserung der Bildungsqualität zur gemeinsamen nationalen Priorität machen. Deutschland braucht eine konsequente, datengestützte Schulentwicklung und eine bundesweit nutzbare Schüler-ID. Ziel muss es sein, über Ländergrenzen hinweg verbindliche Bildungsziele, messbare Qualitätsstandards und eine gemeinsame Strategie für bessere Basiskompetenzen zu vereinbaren. Die anhaltend schwachen Schülerleistungen in sämtlichen Erhebungen gefährden die Fachkräftesicherung, die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Bund und Länder sollten deshalb ihre gesamtstaatliche Verantwortung wahrnehmen und gemeinsam einen bildungspolitischen Neustart angehen mit klarer Zielorientierung, verbindlicher Umsetzung und nachhaltiger Wirksamkeit.


8. Erwerbsanreize stärken - Beitragssatzsteigerungen in der Arbeitslosenversicherung verhindern

Neben Wachstumsimpulsen braucht es klare Erwerbsanreize und mehr Dynamik am Arbeitsmarkt. Dafür sollte die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengelds auf 12 Monate vereinheitlicht und die Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld wieder auf 24 Monate verkürzt werden. Die hälftige Anrechnung des Arbeitslosengeldanspruchs während Weiterbildung sollte abgeschafft und zugleich verhindert werden, dass sog. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld umgangen werden können. Diese Maßnahmen tragen zusätzlich dazu bei, den Haushalt der Arbeitslosenversicherung zu konsolidieren - wozu auch die Bundesagentur für Arbeit selbst einen substanziellen Beitrag leisten muss. Ganz aus eigener Kraft wird die Konsolidierung nicht gelingen. Daher ist auch der Gesetzgeber gefragt. Beitragssatzerhöhungen, die Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen zusätzlich belasten würden, müssen verhindert werden. Zusätzlich dürfen daher auch versicherungsfremde Aufgaben nicht weiter zweckwidrig aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversi cherung finanziert werden.

9. Arbeitsmarktpolitische Instrumente reformieren

Die vereinbarte Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung ist für mehr Dynamik am Arbeitsmarkt ein wichtiger Baustein. Nach Ende der Stakeholderbeteiligung im Oktober muss daher zügig ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Die Förderinstrumente sollten konsequent darauf ausgerichtet werden, Menschen in Beschäftigung zu bringen oder drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Der derzeitige Instrumentenkasten passt nicht zum aktuellen, von Strukturwandel, Stellenabbau in einigen Branchen und Passungsproblemen gekennzeichneten Arbeitsmarkt. Wenig wirkungsvolle Fördermaßnahmen verursachen Kosten und helfen niemandem. Sie sollten gestrichen werden.

10. Kein politischer Einfluss auf den gesetzlichen Mindestlohn

Die Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns muss in den Händen der unabhängigen Mindestlohnkommission bleiben. Politische Vorgaben zur Höhe oder erneute gesetzliche Eingriffe schwächen die Kommission, gefährden die Tarifautonomie und greifen in gewachsene tarifliche Entgeltstrukturen ein. Politische Eingriffe haben den gesetzlichen Mindestlohn zu einem Arbeitskostentreiber gemacht. Nicht nur die unteren Lohngruppen, sondern das gesamte Lohngitter wurde nach oben verschoben.

11. Betriebsverfassung modernisieren

Die Betriebsratsarbeit benötigt ein digitales Update. Die Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes erfasst mittlerweile nahezu jede digitale Anwendung und erschwert dadurch die Einführung neuer Technologien sowie den Einsatz von KI-Systemen erheblich. Beteiligungsrechte sollten daher wieder stärker auf die Fälle konzentriert werden, in denen technische Einrichtungen gezielt zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Darüber hinaus braucht es praxistaugliche und verbindliche Verfahrensregelungen für Mitbestimmungsverfahren. Insbesondere sollten klare Fristen für die Ausübung von Beteiligungsrechten eingeführt werden, um langwierige Verfahren und Verzögerungen bei der Einführung digitaler Anwendungen zu vermeiden. Digitalisierung darf nicht an zeitlich unbegrenzten Abstimmungsprozessen scheitern. Ziel sollte es sein, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern, ohne Beteiligung grundsätzlich infrage zu stellen.

12. Passungsprobleme am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gezielt angehen

Der Bund muss gemeinsam mit den Ländern die Ursachen unbesetzter Ausbildungsplätze und offener Stellen konsequent angehen. Dafür braucht es Ausbildungsreife aller Schulabgänger, verbindliche Berufsorientierung an allen Schulen, mehr berufliche Mobilität und eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik. Statt neuer bürokratischer Instrumente sind zielgerichtete Reformen erforderlich, die vorhandene Potenziale wirksam erschließen. Jede und jeder, der arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen kann, muss die bestmögliche Unterstützung und zugleich klare Anreize erhalten. Nur so lassen sich Fachkräfteengpässe verringern, Wachstum stärken und der Wirtschaftsstandort Deutschland sichern.

13. Digitalpakt Schule verlässlich finanzieren und konsequent umsetzen

Der Bund muss den Digitalpakt Schule langfristig und verlässlich mitfinanzieren, Mittel unbürokratisch bereitstellen und mit den Ländern verbindliche Ziele sowie ein transparentes Wirkungsmonitoring vereinbaren. Digitale Bildung ist Voraussetzung für Chancengerechtigkeit, Ausbildungsfähigkeit und die Sicherung von Fachkräften. Die Förderung sollte alle Schulen – einschließlich der Berufsschulen – umfassen und neben einer leistungsfähigen Infrastruktur auch IT-Administration, Lehrkräftequalifizierung sowie moderne, an Digitalisierung und KI ausgerichtete Lehrpläne einschließen.

14. Deutschland-Stack zügig auf die Beine stellen

Der Deutschland-Stack sollte zügig als gemeinsame technische Grundlage für die digitale Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen aufgebaut werden und einen echten Mehrwert für die Verwaltung bieten.

Die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sollten gemeinsame Basiskomponenten z. B. für die Identifikation oder den Datenaustausch nutzen. Diese sollten auf dem Deutschland-Stack, der Technologie-Plattform des Bundes, zügig zur Verfügung gestellt werden, um künftig teure Sonderlösungen zu vermeiden. Nur so kann der Automatisierungsgrad in der Verwaltung erhöht werden. Dieser schafft zugleich die Grundlage dafür, KI-Anwendungen flächendeckend einzusetzen und Verwaltungsverfahren schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten.

15. Once-Only-Prinzip zum Standard machen

Die Registermodernisierung muss weiter vorangetrieben und alle relevanten Register an NOOTS angebunden werden, um das Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Daten, die Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger dem Staat bereits zur Verfügung gestellt haben, müssen von Behörden automatisiert und rechtssicher weiterverwendet werden können. Dafür braucht es interoperable Register, die flächendeckende Nutzung der Steuer-ID und der Wirtschafts-ID und einen funktionierenden Datenaustausch zwischen den Behörden. Das reduziert Bürokratie, beschleunigt Verwaltungsverfahren und entlastet Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gleichermaßen.

16. EU muss Wettbewerbsfähigkeit fördern und von Bürokratie entlasten

Die Europäische Kommission droht, ihre selbst gesetzten Ziele zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von EU-Bürokratie zu verfehlen. Hier muss die Bundesregierung gegenüber den EU-Organen aktiv werden. Den bisherigen Initiativen müssen rasch weitere ambitionierte und in den Betrieben spürbare Entlastungen folgen. Gerade in der europäischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sind bislang kaum substanzielle Schritte erfolgt. Ohne einen konsequenten Abbau unnötiger Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten in diesem Bereich wird das Entlastungsziel der Kommission von 25 % nicht zu erreichensein.

17. Lieferkettenpflichten reduzieren, EU-Vorgaben nicht übererfüllen

Unternehmen sollten von überflüssiger Bürokratie entlastet werden. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen zentrale Vorgaben der EU rasch und wirtschaftsfreundlich umgesetzt werden. Daher sollen nur Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten künftig von denPflichten erfasst werden. Damit würden mittelständische Unternehmen entlastet und gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern nicht länger benachteiligt.

18. Einkommensteuertarif senken und kalte Progression vollständig ausgleichen

Die hohe Belastung von Löhnen und Gehältern sollte spürbar sinken, um Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. Dafür sollte der Einkommensteuertarif insgesamt abgesenkt, der Spitzensteuersatz erst bei deutlich höheren Einkommen erreicht und die Eckwerte des Tarifs jährlich regelgebunden an die Inflation angepasst werden. Breite Tarifentlastungen stärken Arbeitsanreize und entlasten zugleich Personenunternehmen, für die die Einkommensteuer auch Unternehmenssteuer ist.

19. Betriebliche Altersvorsorge stärken

Alle Arbeitgeber sollten ein Sozialpartnermodell nutzen können. Die bisherige Beschränkung des Zugangs zur reinen Beitragszusage begrenzt ihre Reichweite erheblich. Ein erleichterter Zugang zu Sozialpartner modellen würde es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, eine betriebliche Altersversorgung zuzusagen, ohne die Notwendigkeit einer tarifvertraglichen Grundlage der reinen Beitragszusage infrage zu stellen. Die größten Versorgungslücken bestehen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie in Branchen mit geringer Tarifbindung. Ein erleichterter Zugang zum Sozialpartnermodell könnte gerade diese Unternehmen erreichen und damit die Empfehlung der Alterssicherungskommission unter stützen, unterversorgte Bereiche besser zu erreichen.

20. Arbeitsschutz schlank und modern aufstellen

Der Vorschriftendschungel im Arbeitsschutz sollte dringend gelichtet und der Arbeitsschutz schlank und modern aufgestellt werden. Arbeitgeber, Beschäftigte und Arbeitsschutzakteure profitieren von einfachen, verständlichen und praxistauglichen Regelungen, die im Betriebsalltag leichter umgesetzt werden können.

So wird der Arbeitsschutz besser, akzeptierter und zukunftsfester. Weniger Bürokratie entlastet Unternehmen und schafft mehr Raum für Eigenverantwortung. Der Arbeitsschutz wird den Bürokratierückbau nicht allein leisten können, aber er kann einen wichtigen Beitrag dazu erbringen. 


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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


 

Red 20261012 

 

 

 

 

 


 

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