Sozial- und Erziehungsdienst

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

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Sozial- und Erziehungsdienst

Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind mehr als eine Mio. Menschen beschäftigt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in über 50.000 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und mehr als 30.000 Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Sozial- und Behindertenhilfe beschäftigt. Rund ein Drittel der Beschäftigten ist in kommunalen Einrichtungen angestellt. Die große Mehrheit arbeitet aber bei konfessionellen Trägern (u.a. Diakonie, Caritas) und gemeinnützigen Trägern tätig (Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband). Etwas weniger als 20 Prozent sind bei kommerziellen Unternehmen beschäftigt.

Die größte Berufsgruppe im Sozial- und Erziehungsdienst sind die Erzieherinnen und Erzieher (ca. 450.000 Personen). Hinzu kommen Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Heilerziehungspfleger, Kinderpfleger, Sozialassistenten, Heilpädagogen, Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung, Heil- und Heimerzieher, Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Psychologen und Psychotherapeuten und viele weitere.

Für die Gewerkschaft ver.di ist es das Ziel, den Sozial- und Erziehungsdienst finanziell aufzuwerten. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 17.12.2021 die Forderungen für die Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.

Nachdem die Tarifverhandlungen im März 2020 coronabedingt unterbrochen werden mussten, wurde in den letzten Monaten in einer Umfrage unter den Beschäftigten geklärt, ob die Forderungen von 2020 nach den Erfahrungen
der Corona-Pandemie noch passen oder ergänzt werden müssen.

Die daraus entstandenen Forderungen zielen auf 3 Themen ab:

- Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen
- finanzielle Aufwertung der Arbeit und
- Maßnahmen gegen Fachkräftemangel.

Konkret ausformuliert sind diese Ziele in elf Forderungen (siehe Kasten).

2022: Jetzt aber soll es weiter gehen

Zu Jahresbeginn geht es gleich weiter. Im Januar stehen digitale Branchenkonferenzen für ver.di-Mitglieder auf dem Programm. Für die drei Arbeitsfelder Kita, Sozialarbeit und Behindertenhilfe finden Videokonferenzen zum aktuellen Stand der Tarifbewegung statt. Dort soll auch geklärt werden, wie es weiter gehen soll.

Der 1. Verhandlungstermin mit der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) ist für den 25.02.2022 geplant.

ver.di fordert die Beschäftigten aus, mitzumachen!

Erfolgreiche Tarifrunden laufen nicht von selbst und gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern sind immer ein Ausdruck von Stärke. Deshalb ist eure Unterstützung für die Verhandlungen so wichtig! Macht mit bei betrieblichen und öffentlichen Aktionen in euren Arbeitsfeldern, forder der zuständige ver.di-Bereich seine Mitglieder und die Beschäftigten auf.

Macht mit als Tarifbotschafter:innen! So übernehmen die Beschäftigten in der Tarifrunde eine Verantwortung als Botschafter:innen zwischen ihren Kolleg:innen und der Gewerkschaft ver.di. Sie informieren sich und ihre Kolleg:innen und machen ihre Betriebe fit für Aktionen und mögliche Streiks.

ver.di sucht Unterstützer:innen!

Soziale Arbeit geht alle an, deshalb werden Unterstützer:innen gesucht, die unseren Kampf um bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen begleiten, zum Beispiel aus Politik und Kultur, Elternverbände oder Schülervertretungen, Menschen des öffentlichen Lebens.

Alle Informationen und Mitmach-Möglichkeiten finden sich unter: mehr-braucht-mehr.verdi.de

 

 

 

Die Forderungen von ver.di für Erzieher im Einzelnen

 

1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch Eingruppierung der Tätigkeit der Kinderpfleger:in/Sozialassistent:in in die EG S 4 Reguläre Eingruppierung der Erzieher:in in die EG S 8b Abbildung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag.

2. Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit.

3. Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit

4. Anpassung der Stufen­laufzeiten an die allgemeinen Regelungen und Öffnung der Stu­fen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst

5. Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die vorhandenen Anforderungen

6. Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festlegung der Mindestein­gruppierung in die EG S 11a

7. Anpassung der Bedingungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anfor­derungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z. B.

Aufnahme der Berufs­bezeichnungen Arbeitserzieher:in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) und der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ).

Eingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufs­ausbildung und päda­gogischer Qualifikation in die EG S 8b.

Bessere Bewertung der Tätigkeit Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst durch Eingruppierung in die EG S7

Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassis­tenz/Schulbegleitung sowie weiterer Assis­tenztätigkeiten und Eingruppierung ent­sprechend des Anforderungsprofils

Umbenennung der monatlichen Heimzulage in eine Zulage Wohnen und Erhöhung auf 150,00 Euro
Regelungen zur Vergütung während der Ausbildung zur Heilerziehungspflege (HEP)

8. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z. B. von Kinderpfleger:innen und Sozialassistent:innen zu Erzieher:innen

9. Qualität der Arbeit verbessern und Entlastung der Beschäftigten erreichen durch:

Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben
Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzenmanagement

10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung

11. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten

 

Hier informieren wir über die Tarifgespräche für bessere Einkommen für Erzieherinnen und Erzieher

 

ver.di: Tarifverhandlungen für Sozial- und Erziehungsdienst sind am 25. Februar 2022 gestartet

Die Tarifverhandlungen über die Bedingungen für die Beschäftigten in Kindertagesstätten, bei der Behindertenhilfe und in der sozialen Arbeit sind gestartet. In der ersten Verhandlungsrunde gab es einen intensiven Austausch mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zu den ver.di-Forderungen nach finanzieller Aufwertung und besseren Arbeitsbedingungen: „Allein im Bereich der Kindertagesstätten fehlen 173.000 Fachkräfte. Das geht massiv zulasten der Kolleg*innen. Es ist daher unverständlich, dass die Arbeitgeber in dieser Auftaktrunde nicht schon ein klares Signal gesetzt haben, mit uns gemeinsam einen Weg zu besseren Bedingungen in den Kindertagesstätten einzuschlagen“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Besonders bedauerlich ist, dass sie unsere Vorschläge zur Entlastung rundweg abgelehnt haben.“ Zudem schauen die Arbeitgeber kritisch auf eine Festlegung der Vor- und Nachbereitungszeiten der pädagogischen Arbeit. „Damit enttäuscht die VKA Abertausende Kolleg*innen. Sie werden sich nun mit Nachdruck für ihre Forderungen einsetzen“, kündigte Werneke an.

Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 ist klar, dass Belastung und Einsatz bei der Arbeit im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste groß, die Bezahlung aber vergleichsweise zu niedrig ist. Diese Schieflage soll in den Tarifverhandlungen für rund 330.000 Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes der Kommunen im Sozial- und Erziehungsdienst angegangen werden, durch verbesserte Arbeitsbedingungen und die angemessene finanzielle Anerkennung der Arbeit. Von den Verhandlungen mittelbar betroffen sind weitere Tausende Beschäftigte freier Träger. Die Verhandlungen gehen am 21. und 22. März weiter.

Quelle: Pressemeldung ver.di vom 25.02.2022

   

 

Weitere Informationen für den Sozial und Erziehungsdienst 

Die Gewerkschaft ver.di informiert auf der Website https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/sozial-und-erziehungsdienst sehr umfassend und qualitativ gut über die Lage im Sozial- und Erziehungsdienst.

Sehr gelungen ist beispielsweise der Ratgeber zur Eingruppierung im Erziehungsdienst "Wie werde ich als Beschäftigte*r in der Sozialen Arbeit bezahlt? Eingruppierungsregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst".

Der Ratgeber greift folgende Themen auf:

1. Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen u.a.

2. Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen (HEP)

3. Sozialpädagog*innen u.a.

4. Heilpädagog*innen (Fachschulabschluss)

5. Eingruppierung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Ausbildungs- und Berufsförderungswerkstätten

6. Eingruppierung von (stellvertretenden) Leiter*innen

7. Beschäftigte als Leiter*innen von

8. Beschäftigte die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter*innen von Leiter*innen von

9. Die Zukunft der Sozialen Arbeit: Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten

>>>Hier kann man den Ratgeber "herunterladen"


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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Red 20231113

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