Die öffentliche Verwaltung: Soldaten / Bundeswehr

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Soldaten / Bundeswehr

Ein Soldat ist ein bewaffneter Angehöriger einer Armee oder der Streitkräfte eines Landes, vom General bis zu den Mannschaften, obwohl sich der Sprachgebrauch lange auf Letztere beschränkte. Von den Soldaten abzugrenzen sind Söldner, die nicht Angehörige regulärer Armeen sind, Militärbeamte, ferner Angehörige von paramilitärischen Verbänden, Freischärler und Partisanen.

Soldaten haben einen Dienstgrad, der ihre Stellung und ihre Befugnisse innerhalb der Streitkraft regelt. Nach der Truppengattung unterscheidet man zum Beispiel Infanteristen und Artilleristen. Das Anwerben und die Verpflichtung von Soldaten für den Waffendienst wird als Rekrutierung oder Aushebung bezeichnet.

 

Männliche und weibliche Soldaten

Der Begriff „Soldat“ wird im Deutschen häufig als generisches Maskulinum für Männer und Frauen gleichermaßen verwendet. In Rechtsvorschriften oder formeller Anrede wird in der Regel von „Soldatin(nen)“ und „Soldat(en)“ gesprochen.

Auftrag

Der Soldat ist als Verteidiger im Rahmen seiner Armee als Erstes ein Garant für die äußere Souveränität seines Landes, durch die latente Drohung, eine Einschränkung der Souveränität durch die Vernichtung von Menschen und deren materiellen Existenzen zu vergelten.

Andererseits ist der Soldat als Angreifer oft auch nur das Mittel zum Zweck aggressiver Mächte andere Länder anzugreifen, zu erobern und/oder sich an den lokalen Ressourcen zu bereichern.

Im Kriegsfall ist das Aufgabenfeld des Soldaten und seiner Armee sehr weit gestreut. Je nach Lage sind folgende Dinge vordringlich:

- Aufklären des Feindes
- Beurteilung der Lage
- Besetzen taktischer, strategischer oder wirtschaftlich wichtiger Punkte
- Sicherung der Stellung sowie Sicherung des Hinterlandes und der Nachschublinien
- Feindliche Soldaten kampfunfähig machen


Status und Rechtsgrundlage in Deutschland

Soldaten stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, das auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist. Sie bilden, trotz zahlreicher Parallelen mit den Beamten z. B. nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) eine eigene Statusgruppe wie beispielsweise auch Richterinnen und Richter.

Die bürgerlichen Grundrechte können aufgrund der dienstlichen Erforderlichkeit bei Soldaten der Bundeswehr gemäß Art. 17a GG eingeschränkt werden. Die Rechtsstellung und die dienstlichen Pflichten des Soldaten sind im Soldatengesetz (SG) geregelt. Nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 SG darf „in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit […] nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes (GG) ist.“

Berufsbild des Soldaten

Soldaten bilden die regulären Streitkräfte eines Staates. Sie erfüllen daher weltweit die Aufträge, die ihnen durch den Souverän erteilt werden. Hierbei wird von den Soldaten interkulturelle Kompetenz im internationalen Umfeld erwartet. Soldaten werden während ihrer Karriere – auch in Friedenszeiten – oftmals an andere Standorte im In- und Ausland versetzt. Dies stellt die Familien vor die Herausforderung, Bekannten- und Freundeskreis, Berufstätigkeit des Ehepartners und die schulische Laufbahn der Kinder mit den Dienstortveränderungen in Einklang zu bringen.

Zum Teil sehen sich Soldaten zudem mit einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Militär konfrontiert, was eine zusätzliche Belastung inner- und außerhalb des Dienstes darstellt.

Die besonderen körperlichen Anforderungen des Soldatenberufes haben einen, im Vergleich zur übrigen Bevölkerung, frühen Eintritt in den Ruhestand zur Folge.

Die Erfordernisse, die im Einsatz an den Soldaten gestellt werden, setzen, neben den allgemeinen militärischen Fertigkeiten, Fachkenntnisse aus nahezu allen zivilen Berufssparten (z.B. aus den Berufen des Luftfahrzeugmechanikers, des Bürokaufmanns, des Rettungssanitäters, des Schreiners, des Mechatronikers) und gängigen Studienrichtungen (zum Beispiel Informatik, Maschinenbau, Pädagogik u.v.m.) voraus.

Viele Armeen bilden daher die benötigten Berufe selbst aus oder führen die akademische Ausbildung an streitkräfteeigenen Universitäten (z.B. Universitäten der Bundeswehr) und Militärakademien durch.

Für Soldaten auf Zeit, die nicht zum Berufssoldaten ernannt werden, bietet das den Vorteil einer anerkannten Ausbildung, die den Einstieg in das zivile Berufsleben erleichtert.


 

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