Die öffentliche Verwatung: Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände

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Die öffentliche Verwaltung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden 

Nach dem öffentlichen Dienst sind die evangelische und katholische Kirche mit ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas der größte Arbeitgeber. Etwa 1,8 Millionen Menschen arbeiten dort, davon rund 1,3 Millionen in den Unternehmen unter dem Dach der beiden Wohlfahrtsverbände.

Die Finanzierung der Arbeit erfolgt fast ausschließlich aus Sozialversicherungsbeiträgen und staatlichen Steuermitteln, ganz genauso wie bei nichtkonfessionellen Trägern. Dennoch sind Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen einem kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht unterworfen, der von der staatlichen Rechtsprechung wiederholt zur Grundlage von Entscheidungen gemacht wird und dessen notwendige Änderung von den Parteien im Deutschen Bundestag mehrheitlich bislang nicht in Angriff genommen wurde.

Die Gewerkschaft ver.di setzt sich für die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen von kirchlichen Mitarbeitern ein. Dazu zählt auch die Stärkung der kollektiven und individuellen Rechte der Beschäftigten, die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und in Bezug auf die Unternehmensmitbestimmung.

 

Kirche

Evangelsiche Kirche
Die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas informiert im Netz über die
- wirtschaftlichen Interessen,
- sozialen Interessen,
- beruflichen Interessen
der Mitglieder.

Erfahren Sie mehr über die Arbeit der Kirchengewerkschaft und welche Themen sie verfolgt.

>>>mehr Informationen unter Kirchengewerkschaft


Katholische Kirche
Mehr Informationen, u.a. zum Arbeitsrecht der Kirche

>>>Die Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist beschlossene Sache


Red 20221206

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