BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
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Abteilungsdirektor Besoldungsgruppe A 16
Abteilungspräsident Besoldungsgruppe A 16
Akademischer Direktor Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Oberrat Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Rat Besoldungsgruppe A 13
als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst Besoldungsgruppe A 16
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof Besoldungsgruppe A 12
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule Besoldungsgruppe A 13
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule Besoldungsgruppe A 14
Amtmann Besoldungsgruppe A 11
Amtsinspektor1) 1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. Besoldungsgruppe A 9
Amtsmeister Besoldungsgruppe A 4
Amtsrat Besoldungsgruppe A 12
bei einer obersten Bundesbehörde und beim Bundeseisenbahnvermögen7) 7) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3. Besoldungsgruppe A 16
Betriebsassistent1) 1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Besoldungsgruppe A 6
Betriebsassistent1)2) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6. Besoldungsgruppe A 5
Betriebsinspektor1) 1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. Besoldungsgruppe A 9
Bootsmann Besoldungsgruppe A 7
Botschafter1) 1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9. Besoldungsgruppe A 15
Botschafter1) 1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9. Besoldungsgruppe A 16
Botschaftsrat Besoldungsgruppe A 15
Botschaftsrat Erster Klasse Besoldungsgruppe A 16
Brandmeister1) 1) Als Eingangsamt. Besoldungsgruppe A 7
Bundesbankdirektor2) 2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9. Besoldungsgruppe A 15
Bundesbankdirektor2) 2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9. Besoldungsgruppe A 16
Dekan Besoldungsgruppe A 15
Direktor Besoldungsgruppe A 15
Direktor Besoldungsgruppe A 16
Direktor einer Fachschule Besoldungsgruppe A 15
Direktor einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern8)9) 8) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.9) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer. Besoldungsgruppe A 15
Erster Hauptwachtmeister1)2) 1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. 2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 6
Erster Hauptwachtmeister1)2)3) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6. 3) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu. Besoldungsgruppe A 5
Erster Kriminalhauptkommissar Besoldungsgruppe A 13
Erster Polizeihauptkommissar Besoldungsgruppe A 13
Fachschuldirektor Besoldungsgruppe A 14
Fachschuldirektor als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht5) 5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 14
Fachschuloberlehrer Besoldungsgruppe A 14
Fachschuloberlehrer als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern6)7) 7) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer. Besoldungsgruppe A 14
Fachschuloberlehrer als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule6) 6) Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen. Besoldungsgruppe A 14
Fachschuloberlehrer6)7)8) 6) Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen. 7) Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX. 8) Als Eingangsamt. Besoldungsgruppe A 13
Fahnenjunker Besoldungsgruppe A 5
Fähnrich Besoldungsgruppe A 7
Fähnrich zur See Besoldungsgruppe A 7
Feldwebel Besoldungsgruppe A 7
Flottenapotheker9) 9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3. Besoldungsgruppe A 16
Flottenarzt9) 9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3. Besoldungsgruppe A 16
Flottillenapotheker Besoldungsgruppe A 15
Flottillenarzt Besoldungsgruppe A 15
Fregattenkapitän3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15. Besoldungsgruppe A 14
Fregattenkapitän7)10) 7) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. 10) Auf herausgehobenen Dienstposten. Besoldungsgruppe A 15
Gefreiter3) 3) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 3
Generalkonsul4) 4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6 Besoldungsgruppe A 15
Generalkonsul4) 4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6. Besoldungsgruppe A 16
Gesandter4) 4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6 Besoldungsgruppe A 15
Gesandter4) 4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6. Besoldungsgruppe A 16
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose Besoldungsgruppe A 3
Hauptamtsgehilfe Besoldungsgruppe A 3
Hauptaufseher1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 4
Hauptbootsmann1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 8
Hauptbrandmeister1) 1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. Besoldungsgruppe A 9
Hauptfeldwebel1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 8
Hauptgefreiter4) 4) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 4
Hauptkustos Besoldungsgruppe A 15
Hauptlokomotivführer Besoldungsgruppe A 8
Hauptmann3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. Besoldungsgruppe A 11
Hauptmann3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11. Besoldungsgruppe A 12
Hauptschaffner1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 4
Hauptsekretär Besoldungsgruppe A 8
Hauptwachtmeister1)2) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu. Besoldungsgruppe A 4
Hauptwart1) 1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Besoldungsgruppe A 6
Hauptwart1)2) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6. Besoldungsgruppe A 5
Hauptwerkmeister Besoldungsgruppe A 8
im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern8) 8) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer. Besoldungsgruppe A 16
Inspektor Besoldungsgruppe A 9
Kanzler Erster Klasse 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. 4) Im Auswärtigen Dienst. Besoldungsgruppe A 13
Kanzler Erster Klasse1)2) 1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13. 2) Im Auswärtigen Dienst. Besoldungsgruppe A 12
Kanzler2) 2) Im Auswärtigen Dienst. Besoldungsgruppe A 11
Kapitän Besoldungsgruppe A 9
Kapitän zur See9) 9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3. Besoldungsgruppe A 16
Kapitänleutnant3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. Besoldungsgruppe A 11
Kapitänleutnant3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11. Besoldungsgruppe A 12
Konsul Besoldungsgruppe A 13
Konsul Erster Klasse Besoldungsgruppe A 14
Konsulatssekretär Besoldungsgruppe A 9
Konsulatssekretär Erster Klasse Besoldungsgruppe A 10
Koordinierender Militärrabbiner Besoldungsgruppe A 15
Korporal Besoldungsgruppe A 6
Korvettenkapitän Besoldungsgruppe A 13
Kriminalhauptkommissar3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. Besoldungsgruppe A 11
Kriminalhauptkommissar3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11. Besoldungsgruppe A 12
Kriminalkommissar Besoldungsgruppe A 9
Kriminaloberkommissar Besoldungsgruppe A 10
Kustos Besoldungsgruppe A 13
Legationsrat Besoldungsgruppe A 13
Legationsrat Erster Klasse2) 2) Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung „Botschafter“ oder „Gesandter“. Besoldungsgruppe A 14
Leitender Akademischer Direktor Besoldungsgruppe A 16
Leitender Akademischer Direktor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule5) 5) Nur in Stellen von besonderer Bedeutung. Besoldungsgruppe A 16
Leitender Dekan Besoldungsgruppe A 16
Leitender Direktor6) 6) Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden. Besoldungsgruppe A 16
Leitender Militärrabbiner Besoldungsgruppe A 16
Leitender Regierungsschuldirektor Besoldungsgruppe A 16
Leutnant Besoldungsgruppe A 9
Leutnant zur See Besoldungsgruppe A 9
Maat Besoldungsgruppe A 5
Major Besoldungsgruppe A 13
Militärrabbiner Besoldungsgruppe A 13
Militärrabbiner Besoldungsgruppe A 14
Ministerialrat Besoldungsgruppe A 16
Museumsdirektor und Professor Besoldungsgruppe A 15
Oberamtsgehilfe Besoldungsgruppe A 2 zum 01.03.2020 aufgehoben
Oberamtsmeister1) 1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Besoldungsgruppe A 6
Oberamtsmeister2) 2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6. Besoldungsgruppe A 5
Oberamtsrat Besoldungsgruppe A 13
Oberaufseher1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 3
Oberbootsmann5) 5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 7
Oberbrandmeister Besoldungsgruppe A 8
Oberfähnrich zur See1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 8
Oberfähnrich1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 8
Oberfeldapotheker Besoldungsgruppe A 15
Oberfeldarzt Besoldungsgruppe A 15
Oberfeldveterinär Besoldungsgruppe A 15
Oberfeldwebel5) 5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 7
Obergefreiter Besoldungsgruppe A 4
Oberinspektor Besoldungsgruppe A 10
Oberkustos Besoldungsgruppe A 14
Oberleutnant Besoldungsgruppe A 10
Oberleutnant zur See Besoldungsgruppe A 10
Oberlokomotivführer2) 2) Auch als Eingangsamt. Besoldungsgruppe A 7
Obermaat4) 4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7. Besoldungsgruppe A 6
Obermaat4) 4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6. Besoldungsgruppe A 7
Oberrat Besoldungsgruppe A 14
Oberrechnungsrat Besoldungsgruppe A 13
Oberrechnungsrat als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof Besoldungsgruppe A 13
Oberschaffner1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 3
Obersekretär3) 3) Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes. Besoldungsgruppe A 7
Oberst9) 9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3. Besoldungsgruppe A 16
Oberstabsapotheker Besoldungsgruppe A 14
Oberstabsarzt Besoldungsgruppe A 14
Oberstabsbootsmann1) 1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. Besoldungsgruppe A 9
Oberstabsfeldwebel1) 1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. Besoldungsgruppe A 9
Oberstabsgefreiter1) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 5
Oberstabsveterinär Besoldungsgruppe A 14
Oberstapotheker9) 9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3. Besoldungsgruppe A 16
Oberstarzt9) 9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3. Besoldungsgruppe A 16
Oberstleutnant3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15. Besoldungsgruppe A 14
Oberstleutnant7)10) 7) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. 10) Auf herausgehobenen Dienstposten. Besoldungsgruppe A 15
Oberstudiendirektor Besoldungsgruppe A 16
Oberstudienrat Besoldungsgruppe A 14
Oberstudienrat im höheren Dienst8) 8) Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen. Besoldungsgruppe A 14
Oberstveterinär9) 9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3. Besoldungsgruppe A 16
Oberwachtmeister1)2) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach Fußnote 1 nicht zu. Besoldungsgruppe A 3
Oberwart1)3) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 3) Als Eingangsamt. Besoldungsgruppe A 4
Oberwerkmeister2) 2) Auch als Eingangsamt. Besoldungsgruppe A 7
Pfarrer4) 4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13. Besoldungsgruppe A 14
Pfarrer5) 5) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. Besoldungsgruppe A 13
Polizeihauptkommissar3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. Besoldungsgruppe A 11
Polizeihauptkommissar3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11. Besoldungsgruppe A 12
Polizeihauptmeister1) 1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. Besoldungsgruppe A 9
Polizeikommissar Besoldungsgruppe A 9
Polizeimeister1) 1) Als Eingangsamt. Besoldungsgruppe A 7
Polizeioberkommissar Besoldungsgruppe A 10
Polizeiobermeister Besoldungsgruppe A 8
Rat Besoldungsgruppe A 13
Rechnungsrat Besoldungsgruppe A 12
Regierungsschuldirektor Besoldungsgruppe A 15
Regierungsschuldirektor als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst Besoldungsgruppe A 15
Regierungsschulrat Besoldungsgruppe A 14
Seehauptkapitän1) 1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13. Besoldungsgruppe A 12
Seehauptkapitän3) 3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. Besoldungsgruppe A 13
Seekadett Besoldungsgruppe A 5
Seekapitän Besoldungsgruppe A 10
Seeoberkapitän Besoldungsgruppe A 11
Sekretär3) 3) Als Eingangsamt. Besoldungsgruppe A 6
Stabsapotheker Besoldungsgruppe A 13
Stabsarzt Besoldungsgruppe A 13
Stabsbootsmann Besoldungsgruppe A 9
Stabsfeldwebel Besoldungsgruppe A 9
Stabsgefreiter Besoldungsgruppe A 5
Stabshauptmann Besoldungsgruppe A 13
Stabskapitänleutnant Besoldungsgruppe A 13
Stabskorporal5) 5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. Besoldungsgruppe A 6
Stabsunteroffizier4) 4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7. Besoldungsgruppe A 6
Stabsunteroffizier4) Besoldungsgruppe A 7
Stabsveterinär Besoldungsgruppe A 13
Studiendirektor Besoldungsgruppe A 15
Studiendirektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern8)9) zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben 8) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.9) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer. Besoldungsgruppe A 15
Studiendirektor im höheren Dienst Besoldungsgruppe A 15
Studienrat Besoldungsgruppe A 13
Studienrat im höheren Dienst9) 9) Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen. Besoldungsgruppe A 13
Unteroffizier Besoldungsgruppe A 5
Vortragender Legationsrat Besoldungsgruppe A 15
Vortragender Legationsrat Erster Klasse7) 7) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3. Besoldungsgruppe A 16
Wachtmeister1)2) 1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu. Besoldungsgruppe A 2 zum 01.03.2020 aufgehoben
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Red 20231128