Dienstbezeichnungen nach der Besoldungsordnung

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Dienstbezeichnungen (nach der Besoldungsordnung) Fußnoten Besoldungsgruppe

Abteilungsdirektor        Besoldungsgruppe A 16
Abteilungspräsident        Besoldungsgruppe A 16
Akademischer Direktor        Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule        Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Oberrat        Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Rat        Besoldungsgruppe A 13
als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst        Besoldungsgruppe A 16
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof        Besoldungsgruppe A 12
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule        Besoldungsgruppe A 13
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule        Besoldungsgruppe A 14
Amtmann        Besoldungsgruppe A 11
Amtsinspektor1)    1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.    Besoldungsgruppe A 9
Amtsmeister        Besoldungsgruppe A 4
Amtsrat        Besoldungsgruppe A 12
bei einer obersten Bundesbehörde und beim Bundeseisenbahnvermögen7)    7) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Betriebsassistent1)    1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5.    Besoldungsgruppe A 6
Betriebsassistent1)2)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.    Besoldungsgruppe A 5
Betriebsinspektor1)    1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.    Besoldungsgruppe A 9
Bootsmann        Besoldungsgruppe A 7
Botschafter1)    1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9.    Besoldungsgruppe A 15
Botschafter1)    1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.    Besoldungsgruppe A 16
Botschaftsrat        Besoldungsgruppe A 15
Botschaftsrat Erster Klasse        Besoldungsgruppe A 16
Brandmeister1)    1) Als Eingangsamt.    Besoldungsgruppe A 7
Bundesbankdirektor2)    2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9.    Besoldungsgruppe A 15
Bundesbankdirektor2)    2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.    Besoldungsgruppe A 16
Dekan        Besoldungsgruppe A 15
Direktor        Besoldungsgruppe A 15
Direktor        Besoldungsgruppe A 16
Direktor einer Fachschule        Besoldungsgruppe A 15
Direktor einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern8)9)     8) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.9) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.    Besoldungsgruppe A 15
Erster Hauptwachtmeister1)2)    1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. 2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 6
Erster Hauptwachtmeister1)2)3)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6. 3) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.    Besoldungsgruppe A 5
Erster Kriminalhauptkommissar        Besoldungsgruppe A 13
Erster Polizeihauptkommissar        Besoldungsgruppe A 13
Fachschuldirektor        Besoldungsgruppe A 14
Fachschuldirektor als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht5)    5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 14
Fachschuloberlehrer        Besoldungsgruppe A 14
Fachschuloberlehrer als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern6)7)    7) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.    Besoldungsgruppe A 14
Fachschuloberlehrer als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule6)    6) Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.    Besoldungsgruppe A 14
Fachschuloberlehrer6)7)8)    6) Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen. 7) Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX. 8) Als Eingangsamt.    Besoldungsgruppe A 13
Fahnenjunker        Besoldungsgruppe A 5
Fähnrich        Besoldungsgruppe A 7
Fähnrich zur See        Besoldungsgruppe A 7
Feldwebel        Besoldungsgruppe A 7
Flottenapotheker9)    9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Flottenarzt9)    9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Flottillenapotheker        Besoldungsgruppe A 15
Flottillenarzt        Besoldungsgruppe A 15
Fregattenkapitän3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.    Besoldungsgruppe A 14
Fregattenkapitän7)10)    7) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. 10) Auf herausgehobenen Dienstposten.    Besoldungsgruppe A 15
Gefreiter3)    3) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 3
Generalkonsul4)    4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6    Besoldungsgruppe A 15
Generalkonsul4)    4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.    Besoldungsgruppe A 16
Gesandter4)    4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6    Besoldungsgruppe A 15
Gesandter4)    4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.    Besoldungsgruppe A 16
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose        Besoldungsgruppe A 3
Hauptamtsgehilfe        Besoldungsgruppe A 3
Hauptaufseher1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 4
Hauptbootsmann1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 8
Hauptbrandmeister1)    1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.    Besoldungsgruppe A 9
Hauptfeldwebel1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 8
Hauptgefreiter4)    4) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 4
Hauptkustos        Besoldungsgruppe A 15
Hauptlokomotivführer        Besoldungsgruppe A 8
Hauptmann3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.    Besoldungsgruppe A 11
Hauptmann3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.    Besoldungsgruppe A 12
Hauptschaffner1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 4
Hauptsekretär        Besoldungsgruppe A 8
Hauptwachtmeister1)2)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.    Besoldungsgruppe A 4
Hauptwart1)    1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5.    Besoldungsgruppe A 6
Hauptwart1)2)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.    Besoldungsgruppe A 5
Hauptwerkmeister        Besoldungsgruppe A 8
im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern8)    8) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.    Besoldungsgruppe A 16
Inspektor        Besoldungsgruppe A 9
Kanzler Erster Klasse    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. 4) Im Auswärtigen Dienst.    Besoldungsgruppe A 13
Kanzler Erster Klasse1)2)    1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13. 2) Im Auswärtigen Dienst.    Besoldungsgruppe A 12
Kanzler2)    2) Im Auswärtigen Dienst.    Besoldungsgruppe A 11
Kapitän        Besoldungsgruppe A 9
Kapitän zur See9)    9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Kapitänleutnant3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.    Besoldungsgruppe A 11
Kapitänleutnant3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.    Besoldungsgruppe A 12
Konsul        Besoldungsgruppe A 13
Konsul Erster Klasse        Besoldungsgruppe A 14
Konsulatssekretär        Besoldungsgruppe A 9
Konsulatssekretär Erster Klasse        Besoldungsgruppe A 10
Koordinierender Militärrabbiner        Besoldungsgruppe A 15
Korporal        Besoldungsgruppe A 6
Korvettenkapitän        Besoldungsgruppe A 13
Kriminalhauptkommissar3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.    Besoldungsgruppe A 11
Kriminalhauptkommissar3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.    Besoldungsgruppe A 12
Kriminalkommissar        Besoldungsgruppe A 9
Kriminaloberkommissar        Besoldungsgruppe A 10
Kustos        Besoldungsgruppe A 13
Legationsrat        Besoldungsgruppe A 13
Legationsrat Erster Klasse2)    2) Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung „Botschafter“ oder „Gesandter“.    Besoldungsgruppe A 14
Leitender Akademischer Direktor        Besoldungsgruppe A 16
Leitender Akademischer Direktor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule5)    5) Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.    Besoldungsgruppe A 16
Leitender Dekan        Besoldungsgruppe A 16
Leitender Direktor6)    6) Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.    Besoldungsgruppe A 16
Leitender Militärrabbiner        Besoldungsgruppe A 16
Leitender Regierungsschuldirektor        Besoldungsgruppe A 16
Leutnant        Besoldungsgruppe A 9
Leutnant zur See        Besoldungsgruppe A 9
Maat        Besoldungsgruppe A 5
Major        Besoldungsgruppe A 13
Militärrabbiner        Besoldungsgruppe A 13
Militärrabbiner        Besoldungsgruppe A 14
Ministerialrat        Besoldungsgruppe A 16
Museumsdirektor und Professor        Besoldungsgruppe A 15
Oberamtsgehilfe        Besoldungsgruppe A 2 zum 01.03.2020 aufgehoben
Oberamtsmeister1)    1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5.    Besoldungsgruppe A 6
Oberamtsmeister2)    2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.    Besoldungsgruppe A 5
Oberamtsrat        Besoldungsgruppe A 13
Oberaufseher1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 3
Oberbootsmann5)    5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 7
Oberbrandmeister        Besoldungsgruppe A 8
Oberfähnrich zur See1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 8
Oberfähnrich1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 8
Oberfeldapotheker        Besoldungsgruppe A 15
Oberfeldarzt        Besoldungsgruppe A 15
Oberfeldveterinär        Besoldungsgruppe A 15
Oberfeldwebel5)    5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 7
Obergefreiter        Besoldungsgruppe A 4
Oberinspektor        Besoldungsgruppe A 10
Oberkustos        Besoldungsgruppe A 14
Oberleutnant        Besoldungsgruppe A 10
Oberleutnant zur See        Besoldungsgruppe A 10
Oberlokomotivführer2)    2) Auch als Eingangsamt.    Besoldungsgruppe A 7
Obermaat4)    4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.    Besoldungsgruppe A 6
Obermaat4)    4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.    Besoldungsgruppe A 7
Oberrat        Besoldungsgruppe A 14
Oberrechnungsrat        Besoldungsgruppe A 13
Oberrechnungsrat als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof        Besoldungsgruppe A 13
Oberschaffner1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 3
Obersekretär3)    3) Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes.    Besoldungsgruppe A 7
Oberst9)    9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Oberstabsapotheker        Besoldungsgruppe A 14
Oberstabsarzt        Besoldungsgruppe A 14
Oberstabsbootsmann1)    1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.    Besoldungsgruppe A 9
Oberstabsfeldwebel1)    1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.    Besoldungsgruppe A 9
Oberstabsgefreiter1)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 5
Oberstabsveterinär        Besoldungsgruppe A 14
Oberstapotheker9)    9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Oberstarzt9)    9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Oberstleutnant3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.    Besoldungsgruppe A 14
Oberstleutnant7)10)    7) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. 10) Auf herausgehobenen Dienstposten.    Besoldungsgruppe A 15
Oberstudiendirektor        Besoldungsgruppe A 16
Oberstudienrat        Besoldungsgruppe A 14
Oberstudienrat im höheren Dienst8)    8) Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.    Besoldungsgruppe A 14
Oberstveterinär9)    9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Oberwachtmeister1)2)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach Fußnote 1 nicht zu.    Besoldungsgruppe A 3
Oberwart1)3)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 3) Als Eingangsamt.    Besoldungsgruppe A 4
Oberwerkmeister2)    2) Auch als Eingangsamt.    Besoldungsgruppe A 7
Pfarrer4)    4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.    Besoldungsgruppe A 14
Pfarrer5)    5) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.    Besoldungsgruppe A 13
Polizeihauptkommissar3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.    Besoldungsgruppe A 11
Polizeihauptkommissar3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.    Besoldungsgruppe A 12
Polizeihauptmeister1)    1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.    Besoldungsgruppe A 9
Polizeikommissar        Besoldungsgruppe A 9
Polizeimeister1)    1) Als Eingangsamt.    Besoldungsgruppe A 7
Polizeioberkommissar        Besoldungsgruppe A 10
Polizeiobermeister        Besoldungsgruppe A 8
Rat        Besoldungsgruppe A 13
Rechnungsrat        Besoldungsgruppe A 12
Regierungsschuldirektor        Besoldungsgruppe A 15
Regierungsschuldirektor als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst        Besoldungsgruppe A 15
Regierungsschulrat        Besoldungsgruppe A 14
Seehauptkapitän1)    1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.    Besoldungsgruppe A 12
Seehauptkapitän3)    3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.    Besoldungsgruppe A 13
Seekadett        Besoldungsgruppe A 5
Seekapitän        Besoldungsgruppe A 10
Seeoberkapitän        Besoldungsgruppe A 11
Sekretär3)    3) Als Eingangsamt.    Besoldungsgruppe A 6
Stabsapotheker        Besoldungsgruppe A 13
Stabsarzt        Besoldungsgruppe A 13
Stabsbootsmann        Besoldungsgruppe A 9
Stabsfeldwebel        Besoldungsgruppe A 9
Stabsgefreiter        Besoldungsgruppe A 5
Stabshauptmann        Besoldungsgruppe A 13
Stabskapitänleutnant        Besoldungsgruppe A 13
Stabskorporal5)    5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.    Besoldungsgruppe A 6
Stabsunteroffizier4)    4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.    Besoldungsgruppe A 6
Stabsunteroffizier4)        Besoldungsgruppe A 7
Stabsveterinär        Besoldungsgruppe A 13
Studiendirektor        Besoldungsgruppe A 15
Studiendirektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern8)9) zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben     8) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.9) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.    Besoldungsgruppe A 15
Studiendirektor im höheren Dienst        Besoldungsgruppe A 15
Studienrat        Besoldungsgruppe A 13
Studienrat im höheren Dienst9)    9) Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.    Besoldungsgruppe A 13
Unteroffizier        Besoldungsgruppe A 5
Vortragender Legationsrat        Besoldungsgruppe A 15
Vortragender Legationsrat Erster Klasse7)    7) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3.    Besoldungsgruppe A 16
Wachtmeister1)2)    1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.    Besoldungsgruppe A 2 zum 01.03.2020 aufgehoben


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Red 20231128

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