Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Rentner: Rentenversicherungsbericht / Alterssicherungsbericht

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte,  Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst.

Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen



Rentenversicherungsbericht / Alterssicherungsbericht

Einmal im Jahr legt die Bundesregierung den Rentenversicherungsbericht vor.

Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rentenversicherungsbericht, in dem die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dargestellt wird. Der Rentenversicherungsbericht wird aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (§ 154 SGB VI) erstellt. Er beinhaltet insbesondere folgende Aspekte:

Eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung in den künftigen fünf Kalenderjahren. Die Übersicht wird auf Grundlage der aktuellen Einschätzung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung erstellt. Diese Berechnungen bilden den Schwerpunkt des Berichts.

Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage und des Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren. Bei diesen Modellrechnungen handelt es sich um modellhafte Vorausberechnungen, nicht aber um Prognosen der zukünftigen finanziellen Entwicklung.

Eine Darstellung der Entwicklung der Renten in den neuen Ländern. Über die Entwicklung der Renten in den neuen Ländern wird so lange gesondert berichtet, bis sich die Lohn- und Gehaltssituation in den neuen Ländern an die Lohn- und Gehaltssituation in den alten Ländern angeglichen hat.

Der Rentenversicherungsbericht wird einmal je Wahlperiode um den Alterssicherungsbericht ergänzt. Der Alterssicherungsbericht gibt einen Überblick über die Finanzierung und die Leistungen der ganz oder teilweise öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme und über die Einkommenssituation der Personen, die Leistungen aus diesen Systemen beziehen. Er stellt zudem die Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus typischer Rentner dar.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


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