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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:
Erneute Diskussion über Beamtenpensionen
Heesen: Peinlicher Reigen der Vorurteile
Zu mehr Sachlichkeit und Faktentreue hat dbb-Chef Peter Heesen angesichts der erneuten Diskussion über die Beamtenpensionen aufgerufen. „Was sich hier abspielt, ist wieder einmal ein peinlicher Reigen der Vorurteile, an dem sich diesmal erschreckend viele Bundestagsabgeordnete beteiligen, die es eigentlich besser wissen sollten, sagte der dbb Bundesvorsitzende heute in Berlin zu den Forderungen, angebliche Privilegien der Beamtinnen und Beamten abzuschaffen.
Frei nach dem Motto Wir lassen uns unsere Vorurteile nicht durch Fakten kaputtmachen wird mittels unsachlicher Verkürzung, Übertreibung und Weglassungen wieder einmal der Eindruck erweckt, die Pensionäre bereicherten sich unverhältnismäßig und ungerechtfertigt auf Kosten der Steuerzahler, kritisierte Heesen. Durch Wiederholung wird Unsinn aber nicht Wahrheit. Wie jedes Mal, wenn zur populistischen Jagd auf die Versorgungsempfänger geblasen wird, verschweigen die Wortführer, dass seit der Wiedervereinigung sämtliche Regelungen und Reformen des Rentenrechts wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wurden, betonte Heesen.
Angefangen bei den erschwerten Bedingungen für das Erreichen des Höchstruhegehaltssatzes über die Übertragung der Regelungen zur Pflegeversicherung, zur Erwerbsminderung und zur Absenkung des Renten- und Pensionsniveaus bis hin zur Einführung von Versorgungsabschlägen haben wir alles mitgemacht, so Heesen, und noch viel mehr: Im Ergebnis senken die Pensionäre laut Bundesverfassungsgericht ihr Versorgungsniveau schneller und stärker als Rentnerinnen und Rentner. Auch die Erhöhung des Ruhestandseintrittsalters auf 67 Jahre ist im Bundesbereich und vielen Ländern längst von uns mitgetragener Fakt. Pensionäre müssen ihr Alterseinkommen im Gegensatz zu den Rentnern nach wie vor voll versteuern. Seit 1999 verzichten alle Beamten und Pensionäre regelmäßig auf 0,2 Prozent ihrer Besoldungs- und Pensionserhöhungen zugunsten des Aufbaus einer kapitalgedeckten Rücklage für ihre Altersversorgung.
Für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte werden in Bund und zahlreichen Ländern Versorgungsfonds und damit von Beginn an Rücklagen für deren Pensionen gebildet, so dass wir in Sachen Kapitaldeckung schon deutlich zukunftsfester und generationengerechter sind als die gesetzliche Rentenversicherung.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 30.08.2010