Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Staat muss auch in Zukunft attraktiver Arbeitgeber sein; 28.11.2011

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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:

Staat muss auch in Zukunft attraktiver Arbeitgeber sein

Im Interview mit dem dbb magazin (Dezember-Ausgabe) erklärte Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, dass zwar die Notwendigkeit der Erledigung althergebrachter Aufgaben durch die Verwaltung immer wieder auf den Prüfstand zu stellen sei, sich aber besonders in Zeiten knapper Personalressourcen - die Stelleneinsparung nicht beliebig fortführen ließen. Aufgabenverdichtung und Aufgabenkritik haben ihre Grenzen, bekräftigte der Minister.

Besorgt äußerte sich Friedrich über die Folgen des demographischen Wandels. Die zu erfüllenden Aufgaben für die älter werdende Bevölkerung würden sich in den kommenden 20 Jahren ebenso ändern wie die Personalstruktur des öffentlichen Dienstes. Auch das Durchschnittsalter der Beschäftigten werde deutlich ansteigen. Bei der Personalgewinnung werden wir in immer stärkerer Konkurrenz zur Wirtschaft stehen. Hier ist der Staat als vorausschauender Arbeitgeber gefragt und muss alles Erforderliche tun, um auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Zukunft des öffentlichen Dienstes kann nicht darin liegen, in einen Bezahlwettlauf mit der Wirtschaft einzutreten. Aber er muss ein attraktives Gesamtangebot bereithalten, erläutere Friedrich.

Veränderungsbedarf am Aufbau und an der Aufgabenverteilung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland auf Grund europäischer Entwicklungen, beispielsweise hinsichtlich des Streikverbots für Beamte, sieht Friedrich nicht. Das Streikverbot sichere die ständige und ununterbrochene Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und diene damit der Funktionsfähigkeit des Staatswesens. Der Bund hält daher am Streikverbot für alle Beamten fest. Daran ändert
auch die neuere erstinstanzliche Rechtsprechung nichts. Sie ist uneinheitlich und betrifft ausschließlich die Gruppe der beamteten Lehrer. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Voreilige Veränderungen sollten daher nicht vorgenommen werden, so Friedrich. Eine Alternative zum Streikverbot sehe er nicht.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 28.11.2011


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