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Besoldungs- und Versorgungsanpassung: Gesetzentwurf liegt vor
Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 vorgelegt. Damit soll der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen vom 31. März 2012 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamtinnen und -beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:
1. Lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses im Tarifbereich. Die Erhöhungen vermindern sich indes gemäß § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Die 76 Millionen Euro, die aus diesen Kürzungen der Besoldungs- und Versorgungserhöhung resultieren, werden der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Dementsprechend erhöhen sich dem Entwurf zufolge die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bereich des Bundes
- zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
- zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
- zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich nach dem Entwurf analog zum Tarifergebnis
- zum 1. März 2012 um 50 Euro und
- zum 1. August 2012 um 40 Euro.
Der dbb begrüßt die zügige Vorlage des Gesetzentwurfs sowie die beabsichtigte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich des Bundes und wird beim Beteiligungsgespräch zum vorgelegten Gesetzentwurf am 2. Mai 2012 im Bundesinnenministerium detailliert Stellung nehmen.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 19.04.2012