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Sozial- und Gesundheitssektor: Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gliedert sich bundesweit in 30 Bezirks- und Landesverbände, 397 Kreisverbände und 3.268 Ortsvereine mit insgesamt 242.000 Beschäftigten. Sie unterhält nach eigenen Angaben über 18.000 Einrichtungen in allen Bundesländern (Stand 2020).
Die Tariflandschaft bei der Arbeiterwohlfahrt ist seit dem Ende des AWO-Bundesmanteltarifvertrags stark fragmentiert. Es bestehen viele Haustarifverträge und vereinzelten Flächentarifverträge, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Bayern und der Pfalz. Viele Einrichtungen haben überhaupt keine Tarifbindung. Teilweise setzten AWO-Leitungen in der Vergangenheit sogar auf Dumpingtarifverträge mit Pseudogewerkschaften wie dem DHV.
Die Gewerkschaft ver.di streitet dafür, dass alle AWO-Einrichtungen wieder zu 100 Prozent an Tarifverträge gebunden sind. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) müsste der TV sein, der bei der gesamten AWO zur Geltung kommt. Angesichts der Tradition der AWO - als Teil der Arbeiterbewegung - sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Leider ist das in der Praxis nicht der Fall.
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |