Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Heesen: Bürokratieabbau endlich angehen; 26.12.2009

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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:

Heesen: Bürokratieabbau endlich angehen

Der dbb lässt bei seiner Forderung nach einem Bürokratieabbau in Deutschland nicht locker. dbb-Chef Peter Heesen sagte in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa: «Wir müssen für den Bürokratieabbau allesamt mehr tun.» So komme auf die Bürger und die Öffentliche Verwaltung jedes Jahr ein neues Steuerrecht zu. Die Steuerbeamten kämen mit der Fortbildung nicht hinterher. Die Bürger durchblickten das Steuerrecht schon lange nicht mehr, sagte Heesen. Der dbb-Chef wandte sich gegen eine «Regelungswut» in Deutschland.

In der Bundesrepublik sei die Meinung verbreitet, dass man mit mehr Regeln eine größere Gerechtigkeit erzielen könne, sagte Heesen.  Das Gegenteil sei aber der Fall. «Mit jeder Detailregelung schaffen Sie bei einem anderen den Wunsch, es genauso konkret zu machen.» Dabei entstünden neue Ungerechtigkeiten. Heesen forderte den Gesetzgeber auf, bei neuen Gesetzen nicht jedes Detail festzulegen. «Das wäre auch für die Beschäftigten in der Verwaltung wichtig, weil sie dann wieder Entscheidungskompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten mit Blick auf die Bürger hätten», sagte der dbb-Chef.

Wegen der Arbeitsüberlastung hätten einige Finanzämter in Niedersachsen bereits Steuerbescheide an die Bürger geschickt mit der Anregung, dagegen Beschwerde einzulegen. Der Grund: Die Ämter hätten nicht mehr sicherstellen können, dass die Bescheide in Ordnung seien. Heesen nannte Beispiele für Bürokratieabbau: So gebe es heute «keinen Vernünftigen Grund» mehr, die Kraftfahrzeug (KFZ)-Steuer gesondert zu erheben. Er regte an, diese stattdessen auf die Mineralölsteuer zu schlagen und zusammen beim Tanken abzurechnen.

Der dbb-Chef schlug auch an, einem Wagen bei der Erstzulassung ein Kennzeichen zu geben, das es bis zur Verschrottung behält - auch bei Umzügen des Eigentümers. «Das wäre eine dramatische Verwaltungsvereinfachung», meinte Heesen. «Entscheidend ist doch, dass die Nummer zu dem Eigentümer
gehört und der Eigentümer erkennbar ist», sagte er. Wer beispielsweise von Köln nach Berlin wechsele, könnte dann sein altes K-Nummernschild behalten, sich den Gang zum Straßenverkehrsamt und der Verwaltung Arbeit
sparen.

Quelle: Pressemedung des dbb beamtenbund und tarifunion, 26.12.2009


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