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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:
Kabinettsbeschluss zum Beschäftigtendatenschutz: DBB fordert Nachbesserungen
Unsicherheit für Beschäftigte zu hoch
Nachbesserungen hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Dieter Ondracek für den heute in Berlin vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz gefordert. Die Regelungen sind noch immer zu unbestimmt, für die Beschäftigten bleibt ein hoher Unsicherheitsfaktor, kritisierte Ondracek, ganz wesentliche Punkte seien ungenau und mit unbestimmten Rechtsbegriffen beschrieben, die im Zweifel zu Lasten
der Beschäftigten ausgelegt werden könnten.
Angesichts der rasanten Entwicklung der technischen Möglichkeiten und zahlreicher Datenpannen und -skandale in den vergangenen Jahren sei das Bedürfnis nach einem umfassenden eigenständigen Beschäftigtendatenschutz groß. Bewerber und Beschäftigte müssen Rechtssicherheit darüber haben, dass die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten nur für eng umgrenzte und zwingend notwendige Zwecke sowie weitestgehend nur mit ihrer Einwilligung vonstattengehen. Der vorliegende Kabinettsentwurf wird diesem Anspruch noch nicht gerecht. Damit das Gesetz kein Feigenblatt, sondern ein wirksames Schutzinstrument für die Arbeitnehmer wird, muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden, unterstrich Ondracek. Als Beispiel nannte er die Datenerhebung und -verwendung zur Verhinderung von Pflichtverletzungen oder zur Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch den Arbeitgeber. So etwas muss natürlich prinzipiell möglich sein. Allerdings ist gesetzlich exakt zu definieren, unter welchen konkreten Voraussetzungen dies geschehen soll. Anderenfalls wären derlei Eingriffe in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nicht zu rechtfertigen und unzulässig, so Ondracek.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 25.08.2010