Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Verfassungsgericht bestätigt DBB-Auffassung: Steuerliche Behandlung häuslicher Arbeitszimmer von Lehrern muss neu geregelt werden; 29.07.2010

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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:

Verfassungsgericht bestätigt DBB-Auffassung:
Steuerliche Behandlung häuslicher Arbeitszimmer von Lehrern muss neu geregelt werden

Der Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ist nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Der dbb war gegen das Steueränderungsgesetz 2007 in zahlreichen Gerichtsverfahren vorgegangen. Nunmehr muss das Gesetz rückwirkend ab 2007 den Vorgaben des Gerichts entsprechend neu geregelt werden. dbb-Vize Dieter Ondracek begrüßte den Karlsruher Richterspruch:
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Beschluss die durch den  dbb von Anfang an geäußerte Kritik an der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern im Steueränderungsgesetz 2007. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, schnell eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die dem bis 2006 geltenden Rechtsstand entsprechen könnte.

Hintergrund der Entscheidung  ist die ab 2007 wirksame Beschränkung der Abziehbarkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Hiervon waren insbesondere Lehrerinnen und Lehrer betroffen, denen regelmäßig von den Schulen keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um den Unterricht vor- und nachzubereiten bzw. schriftliche Arbeiten zu korrigieren. Lehrer erledigen diese Aufgaben üblicherweise in ihren häuslichen Arbeitszimmern. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das das Steuerrecht prägende objektive Nettoprinzip. Danach müssen beruflich veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich berücksichtig werden, erläuterte Ondracek.  Es könne nicht angehen, dass Lehrerinnen und Lehrern auf der einen Seite keine geeigneten Arbeitsplätze von ihren Arbeitgebern und Dienstherrn erhielten, andererseits aber die ihnen entstehenden Kosten noch nicht einmal teilweise steuermindernd in Ansatz bringen könnten.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 29.07.2010



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