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Besoldung Bundesbereich 2025/2026: Gesetzentwurf der Bundesregierung verzögert sich weiter
Der zuletzt durch Bundesinnenminister Dobrindt für den Herbst des vergangenen Jahres angekündigte Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten verzögert sich nach dem am 19.11.2025 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Berliner Besoldung (Beschluss vom 17.09.2025 – Az. 2 BvL 5/18 u.a.) weiter.
Damit müssen Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten weiter auf die längst überfällige Anpassung des Bundesbesoldungs-gesetzes an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG warten. Auch die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des Bundes aus dem Frühjahr 2025 steht damit weiter in den Sternen.
Für ver.di ist dies ein unhaltbarer Zustand! ver.di fordert den Bund nochmals nachdrücklich auf, hier im Interesse seiner verbeamteten Beschäftigten endlich aktiv zu werden!
Zusammen mit dem DGB hat ver.di diese Forderung kürzlich noch einmal gegenüber dem Bundesinnenministerium (BMI) deutlich gemacht. Laut BMI müssten nach dem aktuellen BVerfG-Beschluss die Pläne des Bundes zur Herstellung der Amtsangemessenheit der Besoldung anhand der weiterentwickelten Kriterien neu geprüft werden.
Insbesondere betrifft dies die Neudefinition der Untergrenze für die Alimentation. Bislang ging das BVerfG davon aus, dass sich die absolute Untergrenze der Besoldung immer nach dem Grundsicherungsniveau richtet, auf das ein Sicherheitsabstand von 15 Prozent aufgeschlagen wurde. Nach der neuen Entscheidung muss die Besoldung die sogenannte „Prekaritätsschwelle“ von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen.
Das BMI hat dem DGB und ver.di nun mitgeteilt, dass insbesondere diese Prüfung der Prekaritätsschwelle einige Zeit in Anspruch nehmen würde, da beispielsweise die erforderlichen Zahlen zur Bildung der Kennziffer des Medianä-quivalenzeinkommens nicht einfach irgendwo abgerufen werden könnten. Das Statistische Bundesamt hätte die Daten nicht vorliegen. Des Weiteren wolle man (vorerst) bei dem Plan bleiben, die Tarifübertragung mit der Amtsangemessenheit zusammen in einem Verfahren abzuarbeiten.
Einzelne Berichterstattungen in den Medien über angebliche Inhalte des erwarteten Gesetzentwurfs sind in Anbetracht laufender Prüfungen und Berechnungen im BMI mit größter Vorsicht zu genießen. ver.di ist außerdem überzeugt: Um weiteren Gerüchten und der berechtigterweise wachsenden Unruhe bei den Beschäftigten zu entgehen, muss das Warten auf einen Gesetzentwurf bald ein Ende haben!
Quelle: Pressemeldung von ver.di am 08.01.2026
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Red 20210828