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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:
DBB: Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz unzureichend - Unsicherheit für Beschäftige zu hoch
Als zu unbestimmt hat der dbb beamtenbund und tarifunion den vorliegenden Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes kritisiert. Wir fordern ein eigenständiges Gesetz - statt der Integration in
das Bundesdatenschutzgesetz - und dessen rechtssichere Ausgestaltung, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Dieter Ondracek am Rande der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes am 18. Juni 2010 im Bundesinnenministerium in Berlin.
Im Gesetzentwurf seien wichtige Punkte ungenau und mit unbestimmten Rechtsbegriffen versehen. Für den Arbeitgeber bleibt ein weiter Spielraum, für die betroffenen Beschäftigten bleibt eine hohe Unsicherheit, kritisierte
der dbb Vize.
Angesichts der rasanten Entwicklung der technischen Möglichkeiten und zahlreicher Datenpannen und -skandale der vergangenen Jahre sei das Bedürfnis nach einem umfassenden Beschäftigtendatenschutz groß. Der dbb als gewerkschaftlicher Dachverband fordert ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, das für Bewerber und Beschäftigte die Datenerhebung und Verarbeitung nur für eng umgrenzte und zwingend notwendige Zwecke, und möglichst mit Einwilligung der Betroffenen, regelt. Der vorliegende Entwurf wird dem nicht gerecht, sagte Ondracek und verwies darauf, dass danach die Datenerhebung und verwendung zur Verhinderung von Pflichtverletzungen oder zur Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten möglich ist, ohne dass das Gesetz genau definiert, unter welchen konkreten Voraussetzungen dies geschehen soll. Der dbb fordert deshalb, dass klare, eindeutige Voraussetzungen definiert werden, unter denen ein Eingriff in das verbriefte Recht der informationellen Selbstbestimmung zulässig ist, so Ondracek.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 18.06.2010