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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:
ZDF-Staatsvertrag - ARD-Vorsitzende befürwortet Klärung durch Bundesverfassungsgericht
Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel sieht Klärungsbedarf im Zusammenhang mit dem ZDF-Staatsvertrag. Grundsätzlich halte ich es für gut, dass es in dieser seit langem umstrittenen und für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk wichtigen Frage zu einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht kommt, sagte Piel dem dbb magazin (Ausgabe September 2011) mit Blick auf das anstehende Urteil des BVerfG. Das
Thema Medien, Macht und Meinung - Was darf die Politik bei den Öffentlich-Rechtlichen? wird auch auf der 6. dbb Medienkonferenz am 1. September 2011 in Berlin diskutiert.
Die ARD sei wie andere Organisationen und Institutionen vom BVerfG zu einer Stellungnahme zu dem Normenkontrollantrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgefordert worden. Die Gremien der Landesrundfunkanstalten der ARD sind anders zusammengesetzt als die des ZDF, machte Piel zugleich klar. Als Intendantin des WDR sei sie beispielsweise für diese Rundfunkanstalt sicher, dass die Zusammensetzung der Gremien verfassungskonform ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trage entscheidend zum Prozess der
freien Meinungsbildung bei, dies sei Teil seines Auftrags. Das schließt auch die Kontrolle staatlichen Handelns ein. Deshalb muss gewährleistet sein, dass staatliche Interessen die Programmgestaltung nicht beeinflussen.
Daher müssen der Anzahl staatlicher Vertreter in den Aufsichtsgremien verfassungsrechtlich Grenzen gesetzt sein, zeigte sich Piel überzeugt.
Dass Abgeordnete von Landesparlamenten oder des Europaparlaments in den Gremien vertreten sind, halte sie nicht für problematisch, so Piel. Es geht um die Frage der Quantität. Die Programmhoheit liege grundsätzlich
bei der Intendanz. Die Aufgabe der Rundfunkräte besteht im Gegenzug darin, im Rahmen einer ständigen Kontrolle sicherzustellen, dass die Programmgestaltung den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den
Programmgrundsetzen entspricht. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, können die Rundfunkräte dies rügen und ein gesetzeskonformes Verhalten einfordern, sagte die ARD-Vorsitzende. Die Rundfunkräte hätten aber keine Befugnis, ein bestimmtes Programm zu verhindern oder anderweitig in die Programmgestaltung einzugreifen.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 29.08.2011