Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung: Präsident der Rentenversicherung: Rücklagen müssen Beitragszahlern und Rentnern zugutekommen; 10.09.2012

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Aktuelles aus der öffentlichen Verwaltung:

Präsident der Rentenversicherung: Rücklagen müssen Beitragszahlern und Rentnern zugutekommen

Die Rücklagen der Rentenversicherung müssen sowohl Beitragszahlern als auch Rentnern zugutekommen. Das hat der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, betont.

Dem dbb magazin (Ausgabe September 2012) sagte Rische, die Rücklage sei durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber aufgebaut worden, die in den vergangenen Jahren mehr Geld in die Rentenversicherung eingezahlt haben als für die Finanzierung der aktuellen Renten nötig
war. Was immer mit diesen Mitteln passiert: Zugutekommen sollten sie auf jeden Fall den Beitragszahlern und Rentnern. Wenn im kommenden Jahr der Beitragssatz gesenkt wird, wie das nach geltendem Recht der Fall ist, käme dies ohne Zweifel den Beitragszahlern zugute. Etwas
zeitversetzt würden davon aber auch die Rentnerinnen und Rentner profitieren, weil eine Senkung des Beitragssatzes im Folgejahr zu einer entsprechend höheren Rentenanpassung führt. Würde die Reserve genutzt, um einen künftigen Beitragssatzanstieg zu vermeiden oder hinauszuzögern, würden Beitragszahler und Rentner entsprechend entlastet.

Wenn die Reserve dagegen für Leistungsausweitungen verbraucht wird, profitieren davon die Rentnerinnen und Rentner, jedoch nicht die Beitragszahler, so Rische weiter. Und wenn das Vorhandensein einer immer größer werdenden Reserve gar als Grund dafür genutzt würde, den Bundeszuschuss zu verringern, würden letztlich davon weder Beitragszahler noch Rentner, sondern der Staat profitieren. Er persönlich sei skeptisch, ob man wirklich in der Rentenversicherung eine Reserve von Zig-Milliarden Euro aufbauen kann, ohne Begehrlichkeiten der Politik zu wecken.

Der Präsident der Rentenversicherung bezog in dem Interview auch Stellung zur Rentenangleichung Ost: Nach geltendem Recht werde der Unterschied zwischen Ost und West in den Rentenversicherung so lange bestehen, wie es noch einen wesentlichen Unterschied im Lohnniveau zwischen alten und neuen Ländern gibt. Er verstehe, dass das zunehmend unverständlicher wird, je länger die Wiederherstellung der deutschen Einheit zurückliegt, so Rische. Aber man muss auch sehen: Wenn man die abschließende Rentenangleichung vorgenommen hat, kommen danach alle Lohnsteigerungen der Menschen in den neuen Ländern, die über den Anstieg im Westen hinausgehen, den Ostrentnern nicht mehr allein zugute. Deshalb beneide er die Politik nicht, die den Zeitpunkt bestimmen muss, an dem dieser Schlussstrich
gezogen wird.

Das ganze Interview unter: www.dbb.de

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 10.09.2012


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