INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2007#03

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Gesundheitsreform: Beitragsvergleiche werden noch wichtiger

Ausgabe 3/2007

Die Themen im Überblick:
- Gesundheitsreform: Beitragsvergleiche werden noch wichtiger
- Alles was Recht ist – für nur 49 Euro!
- Spitzenplätze in der Privaten Krankenversicherung
- Patienten profitieren?
- Beamtenpension erst mit 67?
- Kfz-Versicherung mit Rabattschutz
- Mehr Geld für Beamte
- Abgeschmettert
- Seit 1. März grüne Nummernschilder

Gesundheitsreform: Beitragsvergleiche werden noch wichtiger

Zum 01.04.2007 treten die wesentlichen Regelungen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVWSG) in Kraft. Die neue Gesundheitsversicherung wird sich nachhaltig auf unser Gesundheitssystem auswirken. Ob die Gesundheitsreform aber das bewirkt, was die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verspricht, wird sich erst noch zeigen müssen. Der Auszug aus einer Pressemeldung ihres Ministeriums lässt jedenfalls eher vermuten, dass mit schönen Worten die harten Fakten nett umschrieben wurden. Der vom Gesetzgeber schon vor Jahren eingeschlagene Weg, die Patienten stärker an den steigenden Kosten zu beteiligen, wird konsequent fortgesetzt. Sicher bietet das Gesetz auch Chancen. Beispielsweise erhalten die gesetzlich Versicherten eine Vielzahl neuer Wahlmöglichkeiten. Außerdem können die GKV-Versicherten erstmals sehen, ob ihre Kasse mit den Beiträgen gut wirtschaftet. Die Kassen können spezielle Tarife anbieten, die stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten eingehen. Verkrustete Strukturen sollen aufgebrochen werden, Kassen und ihre Verbände sollen von Aufgaben entbunden werden, die bisher wenig mit Angeboten für ihre Versicherten zu tun hatten. Transparenz und Effizienz zum Nutzen der Versicherten sollen künftig an erster Stelle stehen. Die Kassen erhalten neue Verhandlungsmöglichkeiten, um für ihre Versicherten die beste Qualität zu bezahlbaren Preisen anbieten zu können. Der Gesundheitsfonds soll dafür sorgen, dass die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse gleich behandelt werden. Der Fonds soll präzise für einen Ausgleich dieser Risiken sorgen, so dass sich die Kassen auf die bestmögliche Versorgung Ihrer Kunden konzentrieren können. Vor allem die Veränderungen von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung scheinen nicht wirklich gelungen zu sein. Auch wenn das in den Entwürfen des Gesundheitsministeriums ursprünglich angelegte unmittelbare Aus für die PKV in der Schlussphase der Beratungen noch abgewendet wurde. Das Gesetz bewirkt doch eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für privat Versicherte. Der vorgesehene Basistarif und die Portabilität von Alterungsrückstellungen greifen laut dem „Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV)“ in privatrechtliche Versicherungsverträge ein und werden zu teils deutlichen Beitragssteigerungen (man geht von bis zu 20 Prozent aus) in der PKV führen. Die HUK-COBURG erwartet, dass sie ihre Beiträge nur im niedrigen einstelligen Bereich anheben muss. Für privat Versicherte ist es künftig also noch wichtiger, Beiträge zu vergleichen „Spitzenplätze“). Dies gilt auch für die beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten.

 

Alles was Recht ist – für nur 49 Euro!

Kaum jemand hat gerne mit dem Rechtswesen zu tun. Und doch berührt es uns fast jeden Tag, ob beim Kauf oder beim Streit mit dem Nachbarn. Und spätestens wenn der Sohn statt ins Tor das Fenster trifft, kramt man besorgt in seinen persönlichen Unterlagen…

Jeder braucht irgendwann einmal die Rechtsberatung. Mit der HUK-COBURG Rechtsberatung können Sie sich eine erste rechtliche Orientierung verschaffen und sich über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen. Die Versicherung umfasst jährlich bis zu zwei telefonische Erstberatungsgespräche im Sinne des RVG (§34 Abs. 1 Satz 3, höchstens 190 Euro pro Beratung). Neben dem Versicherungsnehmer sind auch der Ehe- bzw. Lebenspartner und die Kinder abgesichert. Alle Fragen des privaten und beruflichen Bereichs (nichtselbstständige Tätigkeit) sind versichert. Es gibt keine Ausschlüsse. So sind beispielsweise auch Bauangelegenheiten oder Scheidungsfragen enthalten. Durch den Verzicht auf Risikoausschlüsse ist die HUK-COBURG Rechtsberatung eine sinnvolle Ergänzung zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Im Gegensatz zum Rechtsschutz muss kein Rechts- oder Pflichtverstoß vorliegen, sondern es reicht der Beratungsbedarf des Kunden. Die HUK-COBURG Rechtsberatung kann als eigenständiges Produkt für 49,- Euro/ Jahr abgeschlossen werden oder als Erweiterung eines bestehenden Rechtsschutzvertrages für nur 25,- Euro / Jahr. Damit nimmt die HUK-COBURG Rechtsberatung eine Spitzenstellung im Markt ein! Die HUK-COBURG Rechtsberatung ergänzt auch perfekt den Rechtsschutz60, beispielsweise durch seniorengerechte Zusatzleistungen wie die Bereitstellung von Formularen für eine Patientenverfügung oder eines Formulars für eine Betreuungsvollmacht.

 

Spitzenplätze in der Privaten Krankenversicherung

Die Angebote der privaten Krankenversicherer sind vielschichtig. FINANZtest hat 344 Tarife für Beamte, Angestellte und Selbstständige verglichen. Beurteilt wurde das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis und die Beitragsentwicklung in den vergangenen acht Jahren. Im Ergebnis wurden große Beitragsunterschiede festgestellt, so zahlt beispielsweise ein 35-jähriger Angestellter für den als „sehr gut“ bewerteten Tarif der HUK-COBURG 264 Euro im Monat, die Inter verlangt für das gleiche Angebot 475 Euro und hat sich ein „mangelhaft“ abgeholt. Die angestellte 35-jährige Frau bezahlt bei der HUK-COBURG 393 Euro und bei der „mangelhaften“ Inter 667 Euro. Spitzenplätze hat die HUK-COBURG auch bei den Beihilfetarifen erreicht.

Patienten profitieren?

In der Pressemeldung des Bundesgesundheitsministeriums vom 16.02.2007 wird die Gesundheitsreform schön geredet... Einige Beispiele:
- Sterbenskranke haben einen Anspruch darauf, in ihrer vertrauten Umgebung von speziell ausgebildeten Teams bis zum Lebensende betreut zu werden.
- Menschen mit seltenen oder schweren Krankheiten erhalten die Chance, sich in Krankenhäusern ambulant behandeln zu lassen.
- Ein verbessertes Entlassungsmanagement sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten beim Verlassen des Krankenhauses optimal weiterbetreut werden.

Beamtenpension erst mit 67?

Die im Gesetzentwurf für ein Dienstrechtsneuordnungsgesetz vorgesehene Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes gilt nur für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Durch die Föderalismusreform haben die Länder die Kompetenz auch für die Gesetzgebung zur Altersversorgung ihrer Beamten erhalten. Allerdings kann man davon auszugehen, dass die Mehrheit der Länder entsprechende Regelungen erlassen wird und die Rente mit 67 auch auf ihre jeweiligen Landesbeamten übertragen wird. Weitgehend ungewiss ist, welche Veränderungen die Länder bei der Beamtenversorgung insgesamt planen. Nicht wenige Experten vermuten, dass weitere Verschlechterungen bei der Anhebung der Altersgrenzen eintreten werden. Dabei dürften die Politiker auch hier ignorieren, dass schon die bisherige Regelaltersgrenze von vielen nicht erreicht wird. Arbeitsverdichtung durch Personalabbau und gestiegene Anforderungen, Schicht- und Wechselschichtdienste bei Polizei, Zoll, Justizvollzug oder Feuerwehr erhöhen die gesundheitliche Belastung. Zu oft ist Dienstunfähigkeit ein Grund für die Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Einige Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern schon länger einen Ausbau der Gesundheitsförderung und altersgerechte Arbeitsbedingungen. Nach ihrer Auffassung muss es überwunden werden, das Personal in die Dienstunfähigkeit zu „befördern“. Stattdessen sollten geeignete Arbeitszeitmodelle für Übergänge in den Ruhestand ausgebaut werden.

Anmerkung:
Mehr Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie im gleichnamigen Ratgeber, den Sie für 7,50 Euro unter www.beamten-informationen.de bestellen können.

Kfz-Versicherung mit Rabattschutz

Mit einem neuen Autoversicherungstarif „Classis-Tarif“ zum 1. April lässt die HUK-COBURG aufhorchen. Künftig ist es möglich, seinen Schadenfreiheitsrabatt zu versichern. Mit dem Rabattschutz kann man sich seine über viele Jahre „erworbene Schadenfreiheitsklasse“ schützen. Wer sich für den Rabattschutz entscheidet, wird bei einem Schaden nicht in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und vermeidet damit eine Erhöhung des Beitrags. Pro Kalenderjahr ist ein Schaden frei. Der Kunde fährt im Folgejahr weiterhin mit seiner bisherigen Schadenfreiheitsklasse. Ab 7,5% des Beitrags ist der Rabattschutz für alle Kunden der HUK-COBURG zu haben. Die einzige Voraussetzung: Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft sein.

 

Mehr Geld für Beamte

Eine „deutliche lineare Erhöhung“ der Einkommen für Beamte und Versorgungsempfänger fordert der Beamtenbund. Der Beamtenbund verweist auf die mit den Bundesländern bereits verabredete Gehaltsanhebung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Dort wurde bereits eine lineare Anhebung der Entgelte um faktisch drei Prozent ab Januar 2008 vereinbart, heißt es in einer in Berlin veröffentlichten Entschließung des Beamtenbundes. Besonders hervorgehoben werden in der Entschließung, dass Besoldungsanpassungen „auch für die Versorgungsempfänger gelten“ müssen. Statt regelmäßiger linearer Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zum Ausgleich der Inflation und zur Teilhabe am wirtschaftlichen Wachstum habe es für die Beamten bis 2007 Nullrunden oder allenfalls Einmalzahlungen gegeben. Die Einkommen müssten an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Zudem sei eine schnellere Angleichung der Ostbezüge an das Westniveau gerechtfertigt.

Abgeschmettert

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben am 6. März 2007 die Verfassungsbeschwerde eines Beamten des Freistaates Bayern auf Gewährung der so genannten Ballungsraumzulage zum Ausgleich hoher Lebenshaltungskosten in München zurückgewiesen. Der Zweite Senat urteilte, weder das Alimentationsprinzip noch der Leistungsgrundsatz verpflichteten den Besoldungsgeber in der gegenwärtigen Lage, erhöhten Lebenshaltungskosten in München durch einen spezifischen Ausgleich Rechnung zu tragen. Allerdings sei es Aufgabe des Gesetzgebers zu beobachten, ob sich die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land vertiefen und damit ein Ausgleich notwendig werden könnte. Derzeit gibt es in Bayern eine „ergänzende Fürsorgeleistung“, die aber nur für Beamte gezahlt wird, die in München wohnen. Der 51-jährige Kläger war aufgrund von Beförderungen aus dem Anwendungsbereich (Beamte mit einer Besoldung bis zu 2.722,29 Euro brutto) herausgefallen.

Bundesweit mobil

Im Interesse eines gut funktionierenden öffentlichen Dienstes ist die gegenseitige bundesweite Anerkennung der Laufbahnregelungen für Beamte unabdingbar. Das von der Bundesregierung vorgelegte Beamtenstatusgesetz gewährleiste dies jedoch nicht, urteilten die geladenen Experten einer öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestags. Nötig wurde die Neuregelung des Statusrechts der Beamten durch die Föderalismusreform. Demnach muss der Bund das Statusrecht für Landesund Kommunalbeamte einheitlich regeln. Hiervon ausgenommen ist die Regelung von Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Die Sachverständigen forderten einheitliche Standards für eine gegenseitige Laufbahnanerkennung. Europaweit würde man inzwischen Laufbahnregelungen anerkennen, so Prof. Battis. „Das soll nun zwischen Hamburg und Niedersachsen nicht möglich sein?", fragte er. Es gebe kein Vertun, der Bund müsse die Anerkennung verlangen.

Seit 1. März grüne Nummernschilder

Das schöne Frühlingswetter reizt. Endlich ist es wieder soweit und man kann den Fahrspaß mit dem Zweirad genießen. Für die Besitzer von Mofas, Mopeds und Roller gilt es allerdings etwas Neues zu beachten. Seit 1. März haben sich die Versicherungskennzeichen für diese Zweiräder verändert. Die neuen Nummernschilder sind grün. Die neuen Nummernschilder erhalten Sie bei Ihrem Versicherer. Bitte vergessen Sie nicht, beim Abholen Ihre Betriebserlaubnis mitzubringen. Übrigens: auf der Website der HUK-COBURG unter www.huk.de können Sie eine Vespa LXV 50 gewinnen (Wert 3.500 Euro). So macht das neue Kennzeichen richtig Spaß. Gehen Sie doch mal ins Internet und machen bei diesem großen Preisrätsel mit! Gewinnen Sie mit etwas Glück eine „Vespa LXV 50“ im zeitlosen Design und dem Charme der 60er Jahre.


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