INFO-DIENST Öffentlicher DienstBeamte: Ausgabe 2008#07

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen


Zur Übersicht aller Newsletter

Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Der öffentliche Dienst ist gut – braucht aber ein besseres Image

Ausgabe 7/2008

Die Themen im Überblick:
- Der öffentliche Dienst ist gut – braucht aber ein besseres Image
- „Riestern“ lohnt sich
- Mehr Lehrer in Rente
- Beamtenstatusgesetz: Vermittlungsausschuss
- Personalratswahlen im öffentlichen Dienst
- HUK: Moped-Schild bereits ab 55 Euro
- Rechtswidrig

Der öffentliche Dienst ist gut – braucht aber ein besseres Image

Man kennt sie und jeder lacht darüber, gemeint sind die Beamtenwitze. Dahinter verbergen sich schon gar nicht konkrete Erfahrungen, die Bürgerinnen und Bürger mit dem öffentlichen Dienst machen. Die Öffentlichkeit ist bei der Beurteilung über die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht immer fair. Zeigen sich Kunden beispielsweise bei der Wartezeit am Bankschalter geduldig, „geigt“ man dem Sachbearbeiter im Finanzamt schon mal die Meinung, wenn man fünf Minuten warten muss. In der Tat verbinden 61 Prozent der Bürger mit dem Begriff „Beamter“ negative Assoziationen, so das Ergebnis einer vom Beamtenbund in Auftrag gegebenen Forsa-Studie, die im Herbst 2007 vorgestellt wurde. Seit Jahren haben viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter verbreiteten Vorurteilen wie mangelnde Leistungsfähigkeit und vermeintliche Privilegien zu leiden. Für den Beamtenbund ist es daher höchste Zeit, diesen Negativklischees mit Tatsachen zu begegnen. Der Freistaat Bayern hat diese Forderungen aufgegriffen und möchte das Image seines öffentlichen Dienstes verbessern. So hat der bayerische Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein gemeinsam mit den bayerischen Gewerkschaften den Startschuss für eine „Imagekampagne“ gegeben. „Wir wollen das Image von Verwaltung und Öffentlichem Dienst in Bayern bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei der Wirtschaft fördern und gleichzeitig unseren Bediensteten Anerkennung für ihre Einsatzbereitschaft und ihre gute Arbeit aussprechen“, so Beckstein. Die Imagekampagne zielt nach den Worten Becksteins in zwei Richtungen, nämlich auf Wirkung nach außen und auch nach innen. Zunächst soll die Öffentlichkeit gezielt angesprochen und auf die Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst aufmerksam gemacht werden. Hierzu hat die Staatsregierung eine Informationsbroschüre aufgelegt (kann man unter www.bayern.de herunterladen). Einige ausgewählte Mitarbeiter des Freistaates Bayern aus den verschiedensten Bereichen, darunter eine Lehrerin, ein Polizist, ein Straßenwärter und eine Krankenschwester, dienen mit authentischen Bildern und Statements als „Testimonials“ für die wichtige Arbeit des öffentlichen Dienstes für 12 Mio. Menschen in Bayern. Flankiert wird die Imagebroschüre von Plakaten, Anzeigen und Beiträgen in Zeitschriften, die die Staatsregierung selbst herausgibt, wie die Eltern- und Lehrerzeitschrift des Kultusministeriums. Die zweite Säule der Imagekampagne besteht aus gezielten Behördenbesuchen der Kabinettsmitglieder, um den unmittelbaren Kontakt mit den Mitarbeitern vor Ort zu intensivieren und ihnen den Rücken zu stärken. Der Ministerpräsident kündigte an, in der nächsten Zeit auch selbst Behörden zu besuchen und dies zu Gesprächen mit den Beschäftigten nutzen. Beckstein ist es ein besonderes Anliegen, sich auch vor Ort ein Bild von der Service- und Leistungsorientierung der bayerischen Verwaltung zu machen. Der Geschäftsführer des Deutschen Beamtenwirtschaftsring, Uwe Tillmann sieht die Notwendigkeit für ein besseres Image des öffentlichen Dienstes auch vor dem Hintergrund einer massiven „Überalterung des Personals“. Schließlich scheidet in den nächsten zehn Jahren fast jeder dritte Beamte wegen Erreichen der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus. Da sich in der gleichen Zeit die Zahl der Schulabgänger verknappen werde, brauche der öffentliche Dienst geradezu ein besseres Image im Wettbewerb um den besten Nachwuchs, so Tillmann.

„Riestern“ lohnt sich

Nach einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben im vierten Quartal 2007 insgesamt 1.044.000 Riester-Verträge abgeschlossen. Damit verfügen seit Einführung 10,8 Mio. Frauen und Männer über einen Riester-Vertrag. Der Trend beim zusätzlichen Altersvorsorgesparen zeigt steil nach oben. „Riestern“ lohnt sich auch für Beamte und Tarifkräfte im öffentlichen Dienst. Die Zahlen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit ergänzender Alterssicherung sehen und danach handeln. Und sie suchen sich mit der Riester-Rente das Instrument, dass Sicherheit bietet und sich am meisten lohnt – gerade auch dann, wenn parallel eine Familie zu versorgen ist und nicht so viel Geld zur Verfügung steht. Der Einstieg in die Riester-Förderung lohnt sich. Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) als Eigenbeitrag in den Aufbau einer Riester-Rente investiert, profitiert von der staatlichen Förderung in Form von Grund- und Kinderzulagen bzw. steuerlichen Sparmöglichkeiten. Seit Jahresbeginn beträgt die Grundzulage für Riester-Sparer 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat pro Jahr 185 Euro Kinderzulage (für Kinder, die ab 1.1.2008 geboren sind, fließen 300 Euro aufs Altersvorsorgekonto). Alternativ – und je nachdem, was sich finanziell mehr lohnt – können in der Steuererklärung für 2008 bis zu 2.100 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen im Wege des Sonderausgabenabzugs vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Beispiel (Jahr 2008):
Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei kindergeldberechtigten Kindern – eins 2005 geboren, das andere 2008 – entscheidet sich für das Riester-Sparen. Vom Vorjahreseinkommen (30.000 Euro) investieren sie vier Prozent, also 1.200 Euro. Von diesen 1.200 Euro übernimmt der Staat 639 Euro in Form von Zulagen (154 Euro Grundzulage; 185 Euro Kinderzulage Kind 1; 300 Euro Kinderzulage Kind 2).

 

Mehr Lehrer in Rente

Im Jahr 2006 wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 18 000 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer pensioniert. Dies waren 13 % mehr als 2005. Der Anteil der Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern aufgrund von Dienstunfähigkeit ist dabei gegenüber dem Vorjahr von 30 % auf rund 24 % im Jahr 2006 gesunken. Damit setzt sich der Trend zu weniger Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit nach einem vorübergehend leichten Anstieg in 2005 wieder fort. Nach der Einführung von Abschlägen bei der Pensionierung aufgrund von Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres im Jahr 2001 war die Zahl der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2000 waren noch 64 % aller Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern wegen Dienstunfähigkeit erfolgt. In anderen Aufgabenbereichen des öffentlichen Dienstes, in denen wie für Lehrerinnen und Lehrer eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren gilt, waren von 14000 neupensionierten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern der Gebietskörperschaften im Jahr 2006 rund 17 % dienstunfähig (2005: 18 %). Der Anteil der Lehrerinnen und Lehrer, welche die Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr) erreichten, ist gegenüber dem Vorjahr konstant bei 35 % geblieben. In den letzten Jahren war dieser Anteil kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2000 waren lediglich 6% der Pensionierungen mit der Regelaltersgrenze erfolgt. Der Trend ist nicht zuletzt auch auf die zunehmende Nutzung der Altersteilzeit durch die Beschäftigten zurückzuführen. Diese ermöglicht ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, obwohl die eigentliche Pensionierung erst mit dem 65. Lebensjahr erfolgt. 34 % der Lehrerinnen und Lehrer traten im Jahr 2006 nach Erreichen des 63. Lebensjahres unter Hinnahme von Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand, im Vorjahr waren es 27 % gewesen. Zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung waren die im Jahr 2006 pensionierten Lehrerinnen und Lehrer im Durchschnitt 62,4 Jahre alt.

Anmerkung:
Mehr Zahlenmaterial zum Thema „Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes“ finden Sie im Internet unter www.destatis.de/publikationen (Suchwort „Versorgungsempfänger“).

Beamtenstatusgesetz: Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen, um das vom Bundestag verabschiedete Beamtenstatusgesetz zu ändern. Mit dem Gesetz sollen die Rechte und Pflichten von Beamten festgelegt werden. Die Länder wollen offenbar einige Rechte ihrer Beamten stärken und dies im Vermittlungsverfahren durchsetzen. Dem Vernehmen nach will sich das Bundesinnenministerium dem Änderungswunsch der Länderkammer nicht verschließen. Das Beamtenstatusgesetz regelt grundsätzliche Fragen des Beamtenverhältnisses, beispielsweise die Unkündbarkeit, das Treueverhältnis oder die Alimentationspflicht. Nach der Föderalismusreform I von 2006 ist dem Bundesgesetzgeber nur noch die Kompetenz geblieben, für Landesbeamte grundlegende Fragen festzulegen. Das Beamtenstatusgesetz wird für 1,4 Mio. Beamtinnen und Beamte der Länder gelten. Der Bund regelt die Statusfragen für seine Beamten in eigener Zuständigkeit.

Anmerkung:
Mehr Informationen zur Beihilfe finden Sie unter www.beamtenstatusgesetz.de.

Personalratswahlen im öffentlichen Dienst

Das Jahr 2008 ist in vielen Behörden und Verwaltungen ein Wahljahr. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bund und in den Ländern Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wählen ihre Personalvertretungen für die nächsten vier Jahre neu. Das Personalvertretungsrecht bildet die Grundlage für die Mitsprache der Beschäftigten in den Behörden und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Durch die Mitbestimmung sollen Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Beschäftigten gefördert werden. Sie sollen Einfluss auf die Gestaltung der innerdienstlichen Angelegenheiten nehmen können. Das Personalvertretungsrecht ist auch Ausdruck des Sozialstaatsgebots, das den Gesetzgeber anhält, die Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung sozialer Prinzipien zu gestalten. Das Personalvertretungsrecht begründet eine unabdingbare Pflicht zur Bildung von Personalvertretungen in Dienststellen, wenn dort ausreichend viele (in der Regel mindestens fünf) Wahlberechtigte beschäftigt sind. Eine Wahlpflicht für die Beschäftigten besteht nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Statusgruppen im öffentlichen Dienst ist im Personalvertretungsrecht Gruppenprinzip verankert. Die Gruppenwahl – Beamte bzw. Tarifkräfte – ist die Regel, die gemeinsame Wahl die Ausnahme. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag der Länder (TVL) fassen die bisherigen Gruppen „Angestellte“ und „Arbeiter/innen“ zusammen. Diese Zusammenführung wurde ins Personalvertretungsrecht übertragen. Bei den Personalratswahlen 2008 werden deshalb erstmals nur für zwei Gruppen – Arbeitnehmer und Beamte – Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen. In einigen Dienststellen des Bundes wählen Soldaten in einem eigenen Wahlgang ihre Vertreter für die jeweilige Personalvertretung.

HUK: Moped-Schild bereits ab 55 Euro

Neues Kennzeichen, fertig, los! Weil im Straßenverkehr so viel passiert, muss auch Ihr Mofa, Moped oder Roller gut versichert sein. Der Gesetzgeber schreibt zwar nur die Haftpflicht vor. Wegen des hohen Diebstahlrisikos sollten Sie sich aber für die Teilkasko entscheiden. Äußeres Zeichen für Ihren Schutz ist das Versicherungskennzeichen, das im Jahr 2008 „schwarz“ ist und für die Saison ab 1. März vergeben wird. Besonders günstig ist das Kennzeichen bei der HUK-COBURG. Dort können Sie die Haftpflicht schon ab 55 Euro haben (mit Teilkasko 94 Euro).

 

Rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Kürzung der Beihilfeleistungen des Bundes durch die Erhebung der Praxisgebühr für rechtswidrig erklärt. Der Anspruch auf Beihilfe dürfe nicht durch die Anwendung von § 12 Abs.1 Satz 2 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gemindert werden. Im Erlassverfahren seien die Rückwirkungen auf das Alimentationsgebot nicht hinreichend geprüft worden. Die Beamtenbesoldung bewege sich insgesamt am unteren Rand der Amtsangemessenheit. Die Einschnitte durch die Praxisgebühr seien nicht nur geringfügig, sondern beliefen sich auf bis zu 80 Euro pro beihilfeberechtigter Person und Jahr. Die Absenkung schränke deshalb die finanziellen Spielräume der Betroffenen ein. Damit habe der Fürsorgegeber Regelungen getroffen, die in ihrer Wirkung sonst nur dem Gesetzgeber zustünden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (Az.: 1 A 995/06).

Anmerkung:
Mehr Informationen zur Beihilfe finden Sie unter www.die-beihilfe.de gebaut.


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


mehr zu: INFO-DIENST
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.die-oeffentliche-verwaltung.de © 2024