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Auch bei der Gesundheit gibt es keine Alternative zur Privaten Vorsorge
Ausgabe 2/2006
Die Themen im Überblick:
- Auch bei der Gesundheit gibt es keine Alternative zur Privaten Vorsorge
- Rente mit 67 auch für Beamte
- Beamtenstatusgesetz
- Neues Tarifrecht für Landesbeschäftigte
- Berufsstarterpaket
- Mehr Netto ab 2007
- 15 Prozent sparen
- Einmalzahlungen
Auch bei der Gesundheit gibt es keine Alternative zur Privaten Vorsorge
Die öffentliche Erwartungshaltung war riesig, die Große Koalition musste sich verständigen. Ob das Ergebnis der „Gesundheitsreform" so schlecht ist, wie die meisten Verbände vorhersagen, wird die Zukunft zeigen. Sicher scheint jedenfalls, der vorgelegte Gesetzentwurf wird die Probleme des Gesundheitswesens weder kurzfristig noch dauerhaft lösen können. Die Debatte zeigt einmal mehr, dass Politiker für vier Jahre gewählt werden. Und für diese Zeit handeln sie auch. Es geht mehr um eine gute Ausgangsposition für die nächste Wahl und weniger um die „richtige Entscheidung". Wie bei der Rentendiskussion, bei der man den Menschen zwanzig Jahre vorgemacht hat, sie sei sicher, scheint man nun auch beim Gesundheitswesen eher zu taktieren und der Bevölkerung nicht wirklich die Wahrheit zu sagen. Im Grunde genommen geht es bei der Gesundheit um ähnliche Ausgangsdaten wie bei der Rente. Die Lebenserwartung steigt, die Geburtenzahlen sinken und der medizinische Fortschritt ist teuer. Für die GKV-Versicherten sieht der Gesetzentwurf vor, ab 2009 alle Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einen Fonds fließen zu lassen. Hinzu kommen Steuergelder in Milliardenhöhe. Die Kassen erhalten dann für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Der Fonds soll den Wettbewerb zwischen den Kassen anheizen und das Geld gerechter verteilen. So sollen Kassen mit vielen Kranken Geld von Kassen mit weniger Kranken erhalten. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld aus dem Fonds nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Er darf maximal 1% des Einkommens des jeweiligen Mitglieds betragen. Versicherte sollen die Kasse sofort wechseln können, wenn sie Zusatzbeiträge erhebt. Am Zusatzbeitrag ist der Arbeitgeber nicht beteiligt. Privat Versicherte sollen ab 2008 ihren Anbieter leichter wechseln können. Anders als heute nehmen die Versicherten in Zukunft einen Teil ihrer Altersrückstellungen mit, allerdings nur den Teil, der auf den neuen Basistarif entfällt. Für den Wechsel von der „privaten" in die „gesetzliche" Krankenversicherung bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen.
Rente mit 67 auch für Beamte
Die niedrige Geburtenrate und die wachsende Anzahl älterer Menschen machen es erforderlich, die Gesetzliche Rentenversicherung zu reformieren. Die Bundesregierung beschloss, das Renteneintrittsalter schrittweise beginnend ab 2012 bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre anzuheben. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel ist dies ein entscheidender Schritt, „die Rente zukunftsfest zu gestalten". Auf dieser Basis wird nunmehr das Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vorbereitet. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt und bis zum Frühjahr 2007 beschlossen werden. Die Maßnahmen in der Rentenversicherung sollen unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der Beamten übertragen werden, hat der Bundesinnenminister bereits angekündigt. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 20 Prozent bis zum Jahre 2020 nicht überschreiten. Ein erstaunliches Ziel, wenn man bedenkt, dass bereits ab 2007 eine Steigerung von 19,5 auf 19,9% unausweichlich sein wird. Das Rentenniveau soll bis zum Jahre 2020 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns aller Beschäftigten nicht unterschreiten. Im Umkehrschluss räumt die Bundesregierung damit ein, dass sich die Versorgungslücke weiter vergrößern und die Rente allein nicht mehr ausreichen wird, den finanziellen „Lebensabend" zu sichern. Ohne private Vorsorge dürften Arbeitnehmer und Beamte im Alter ein finanzielles Desaster erleben. Allein im ersten Quartal 2006 haben ca. 570.000 Menschen einen Riester-Vertrag unterschrieben. Die staatlich geförderte Zulagen-Rente hat sich zu einem echten Renner entwickelt. Die Möglichkeit, Steuern zu sparen, macht die Riesterförderung auch für Beschäftigte mit mittleren und höheren Einkommen attraktiv.
Beamtenstatusgesetz
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern beschlossen. Damit setzt der Bund die Föderalismusreform in einem ersten Teilschritt um. Das neue Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) hat eine wichtige dienstrechtliche Klammerfunktion. Das BeamtStG legt die Strukturen für eine bundeseinheitliche Anwendung der beamtenrechtlichen Grundregeln fest. Auf diese Weise werden die Einheit des Beamtenrechts und die länderübergreifende Mobilität im Interesse der Dienstherren und der Beamtinnen und Beamten gewährleistet. Gleichzeitig schafft das neue Gesetz Rechtssicherheit für die Weiterentwicklung des Dienstrechts in den Ländern. „Die Basis für ein modernes Beamtenrecht ist damit geschaffen, meint der Bundesinnenminister." Seit dem 1. September 2006 ist die Grundgesetzänderung zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Kraft. Das vom Bundeskabinett beschlossene Beamtenstatusgesetz zieht als erstes Gesetz im Bereich des Dienstrechts die Konsequenzen daraus. Es löst das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz ab. Die Rahmenkompetenz ist mit der Föderalismusreform entfallen. Der vorgelegte Gesetzentwurf nutzt diese neue Kompetenz aus und enthält einheitlich geltende beamtenrechtliche Regelungen für Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte. Dazu gehören nicht mehr das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Die Kompetenzen für diese Bereiche sind mit der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen. Der Gesetzentwurf zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern enthält die Voraussetzungen für ein modernes Personalmanagement, beispielsweise die Regelungen zur Begründung bzw. Beendigung eines Beamtenverhältnisses oder für Abordnungen und Versetzungen zwischen verschiedenen Dienstherren.
Neues Tarifrecht für Landesbeschäftigte
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich mit den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst auf die endgültige Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und auf den dazugehörigen Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) geeinigt. Das neue Tarifrecht für die Länder ist zum 1. November 2006 in Kraft getreten. Im Wesentlichen orientiert sich der Tarifvertrag der Länder (TV-L) am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der bereits seit 1. Oktober 2005 für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen gilt. Der neue TV-L betrifft alle Angestellte und Arbeiter in den Ländern mit Ausnahme von Berlin und Hessen. Diese beiden Länder gehören nicht mehr der TdL an. Seit 1. November 2006 gilt damit auch in den Ländern eine neue Entgelttabelle. Außerdem wird es Änderungen in den Arbeitszeitbestimmungen geben. Daneben sichert ein spezieller Tarifvertrag für Überleitungsregelungen (TVÜ-L) allen Bestandsbeschäftigten im Grundsatz das bisherige Einkommen und zukünftige Ansprüche.
Anmerkung:
Mehr Informationen unter www.tarifvertragoed.de
Berufsstarterpaket
Mit dem Einstieg in den Beruf beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Deshalb tauchen viele neue Fragen auf – auch zur persönlichen Vorsorge. Mit der informativen Broschüre „Erste Hilfe für Berufs- und Versicherungsanfänger" können sich Auszubildende, Beamtenanwärter und Referendare einen guten Überblick verschaffen. Besonders interessant ist die Einstufung von Versicherungsarten (Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratversicherung) und der Zuordnung in die Kategorien „notwendig", „sehr wichtig", „wichtig" bis „weniger wichtig". Die Broschüre gibt nicht nur Tipps für den Berufseinstieg, sondern eignet sich als Wegbegleiter für die gesamte Ausbildungszeit.
Mehr Netto ab 2007
Der Bundestag hat die Sozialversicherungs-Rechengrößen für das Jahr 2007 ausnahmsweise gesetzlich festgesetzt. Im Osten werden die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung steigen und sich damit den Werten im Westen weiter annähern. Vor allem die Senkung bei der Arbeitslosenversicherung wird bei Arbeitnehmern zu einer Steigerung der Nettogehälter führen. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigt von 19,5% auf 19,9%. Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Osten von 4.400 auf 4.550 Euro im Monat angehoben. Im Westen bleibt sie unverändert bei 5.250 Euro. Diese Grenzen gelten auch für die Arbeitslosenversicherung, allerdings wird der Beitragssatz von 6,5% auf 4,5% abgesenkt. Endgültig entschieden wird über die neuen Grenzwerte in der Bundesratssitzung im Dezember 2006.
Anmerkung:
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.der-oeffentliche-dienst.de
Einmalzahlungen
Offenbar wird das Bundeskabinett die bereits angekündigte Einmalzahlung für Bundesbeamte für die Jahre 2005 bis 2007 beschließen. Die Einmalzahlung für 2005 und 2006 soll mit den Dezemberbezügen ausbezahlt werden. Geplant ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 600 Euro. Im Jahr 2007 soll eine weitere Einmalzahlung von je 2-mal 150 Euro erfolgen. Bundesbeamte, die bereits im Jahr 2005 eine Einmalzahlung von 100,00 Euro erhalten haben, die nicht zurückgefordert worden ist, wird auf die 600 Euro im Dezember 2006 mit angerechnet. Die Versorgungsempfänger erhalten keine Einmalzahlung.
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