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INFO-DIENST Öffentlicher Dienst / Beamtinnen und Beamte Ausgabe 1#2022:
94 Prozent der Beamten sind privat versichert
Beamtinnen und Beamte fühlen sich in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gut aufgehoben. Trotz der von wenigen Ländern eingeführten „Pauschalen Beihilfe“ versichern sich die allermeisten Beamten und Beamtenanwärter weiterhin privat. Auch wenn es hin und wieder Kritik gibt, wollen die Beamten auf den maßgeschneiderten Versicherungsschutz der PKV nicht verzichten. Vom guten Standard- über einen Komfort- bis zum Top-Schutz ist eigentlich alles möglich. Schon ein „schlanker“ PKV Schutz bietet in der Regel mehr Leistungen als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Die Ehe- sowie Lebenspartner sowie Kinder von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder wenig eigenes Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind. Daher können auch sie sich privat versichern. Durch die höheren Beihilfesätze für Angehörige von Beamten sind ihre PKV-Beiträge besonders günstig.
In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen) gibt es inzwischen Sonderregelungen zur Pauschalen Beihilfe. Trotz der Möglichkeit für Staatsbedienstete im Beamtenverhältnis, wird die Option der Pauschale Beihilfe mit Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur wenig gewählt.
Längst hat es sich herumgesprochen, dass mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe die Beamten auf zahlreiche Vorteile des Beihilfesystems verzichten. Denn die Entscheidung für die Pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und bedeutet beispielsweise, dass gesetzlich versicherte Beamte diesen Zuschuss beim Wechsel
des Dienstherrn (z.B. vom Bund in ein Bundesland, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet) deutlich verlieren würden. Den Beitrag zur GKV müssen sie dann alleine zahlen.
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Red 20220411
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