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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Auch im öffentlichen Dienst ist private Altersvorsorge unverzichtbar
Ausgabe 2/2010
Die Themen im Überblick:
- Auch im öffentlichen Dienst ist private Altersvorsorge unverzichtbar
- Jetzt bewerben und mitmachen!
- Bundesbeamte erhalten mehr Geld
- Länder wollen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen
- Kabinett und dbb
- Nachwuchsgewinnung
- Web-TIPP
Auch im öffentlichen Dienst ist private Altersvorsorge unverzichtbar
Die Zweifel in der Bevölkerung am gesetzlichen Rentensystem in Deutschland sind groß. Immerhin haben 55,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nur ein sehr geringes, jeder Dritte überhaupt kein Vertrauen in die gesetzliche Rente. Schon im Jahr 2030 sind 100 Berufstätige nötig, um die Rentenzahlungen für 96 Rentner zu sichern. Die Reformen bei der Alterssicherung in den vergangenen Jahren haben zwar die Beiträge erhöht, nicht aber die Zukunftsfähigkeit des Systems.
Sogar für den Präsidenten der Rentenversicherung, Herbert Rische, lässt dies nur einen Schluss zu: „Wenn in Zukunft das Rentenniveau aufrecht erhalten werden soll, muss mehr privat vorgesorgt werden.“ Denn das ist der eigentliche Sprengstoff, der im Zahlendschungel verborgen liegt: Wenn sich diese Menschen nicht bald mit erheblichen Summen für ihre Altersvorsorge rüsten, dann werden viele von ihnen später nur noch auf Sozialhilfeniveau leben können.
Eine Studie der Rentenversicherung zur Altersvorsorge muss eher beunruhigen:
- Arbeitnehmer kommen im Durchschnitt bei weitem nicht auf die Zahl von Versicherungsjahren, die für das gesetzliche Mindestniveau der Rente unterstellt werden.
- Westdeutsche Männer kommen heute auf eine Versicherungszeit von durchschnittlich 38,4 Jahren. Frauen werden auch bei einem Renteneintritt in 20 Jahren nur auf eine Beitragszeit von knapp 33 Jahren kommen.
- Westdeutsche Männer der Jahrgänge zwischen 1957 bis 1961 erreichen demnach im Durchschnitt nur noch 88 Prozent der Nettorente heutiger Senioren – wenn sie sich nur auf die gesetzliche Rente verlassen.
Auch im öffentlichen Dienst wissen die Beamten und Tarifkräfte längst, dass es ohne ergänzende private Altersvorsorge keinen „sorglosen“ Ruhestand geben wird. Tarifkräfte bei Bund, Ländern und Kommunen haben zwar eine Zusatzversorgung, doch die ist längst nicht mehr so komfortabel wie das mal in den 90-ziger Jahren der Fall war. Das böse Erwachen kommt bei vielen erst kurz vor dem Ruhestand. Dann ist es aber zu spät, um eine auskömmliche Vorsorge zu treffen.
Nicht anders sieht es bei den Beamten aus. Die Absenkung des Höchstversorgungssatzes von 75 auf 71,75 Prozent ist in vollem Gange. Und wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand geht, muss Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei seiner Pension hinnehmen. Die Kürzung bei Zurruhesetzung durch Dienstunfähigkeit wird von vielen Beamten unterschätzt. Bei Beamtinnen mit erheblichen zeitlichen Unterbrechungen in ihrer Berufslaufbahn (Teilzeit und Beurlaubung) drohen sogar Ein schnitte, mit denen man unter das Niveau der Mindestversorgung fallen kann, warnt der Geschäftsführer des Deutschen Beamtenwirtschaftsring (DBW), Uwe Tillmann.
Der Gesetzgeber unterstützt die private Altersvorsorge mit staatlichen Anreizen und Förderungen. Mehr als die Hälfte der Förderberechtigten verzichtet noch auf diese Vorteile. Dabei können sich Beamte und Tarifkräfte schon mit einem kleinen Beitrag die volle staatliche Zulage zur „Riesterrente“ sichern. Gerade für Familien mit Kindern sind die staatlichen Förderzulagen beträchtlich. Von der Riesterförderung können auch nicht berufstätige Ehegatten profitieren. Schon für einen Eigenbeitrag von 60 Euro im Jahr kann man sich die staa(t)tlichen Zulagen sichern.
Der DBW empfiehlt deshalb, sich seine Versorgungsansprüche ausrechnen zu lassen. Ein Vorsorge-Check haben die meisten Beamten und Tarifkräfte im öffentlichen Dienst nötig, meint Tillmann.
Fragen zum Vorsorge-Check beantwortet Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner der HUK-COBURG
Jetzt bewerben und mitmachen!
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigen nicht nur die Anforderungen an Mitarbeiter sondern auch an deren gewählte Personalvertretungen. Ohne die Einsatzbereitschaft und Motivation von zigtausend Personalräten, die sich intensiv für die Belange der Beschäftigten einsetzen, blieb in Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes vieles auf der Strecke. Ganz gleich, ob es um Mitbestimmung, soziale Leistungen oder die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche geht.
Deshalb kommt die Initiative der Zeitschrift „Der Personalrat“ gerade zum richtigen Zeitpunkt, in diesem Jahr erstmals den „Deutschen Personalräte-Preis“ auszuloben. Unter dem Motto „Innovative Personalratsarbeit auch in schwierigen Zeiten“ werden Initiativen und Projekte ausgezeichnet, die beispielhaft sind, da sie das Erhalten und Schaffen von vollwertigen Arbeitsplätzen zum Ziel haben.
Als größte Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst ist die HUK-COBURG als Partner und Förderer des „Deutschen Personalräte-Preises“ eingebunden und hat einen Sonderpreis ausgelobt.
Alle Personalvertretungen können sich deshalb am „Deutschen Personalräte-Preis 2010“ beteiligen. Am besten melden Sie Ihr Projekt gleich an. Unter www.dprp.de finden Sie weitere Informationen und die Unterlagen zur Anmeldung. Einsendeschluss ist der 30.06.2010.
„Der Deutsche Personalräte-Preis 2010 soll dazu beitragen, das Engagement von Personalräten gesellschaftlich stärker bekannt zu machen“, Jury-Mitglied und stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende, Ingrid Sehrbrock
Länder wollen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen
Immer mehr Länder nutzen die Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und Versorgung. Die meisten Landesregierungen versuchen dies mit einer Reform des öffentlichen Dienstes zu verbinden. Nun hat auch Baden-Württemberg Eckpunkte für strukturelle Verbesserungen der Beamtenbesoldung im Rahmen der Dienstrechtsreform vorgelegt.
Der neue Ministerpräsident will die Attraktivität, die Leistungsgerechtigkeit und die soziale Verantwortung des öffentlichen Dienstes erhöhen. Qualifizierte und motivierte Beschäftigte seien „das wichtigste Kapital für eine effiziente, leistungsfähige Landesverwaltung“, sagte Mappus. Dabei solle der Schwerpunkt auf Verbesserun gen für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen legen.
Die Eckpunkte weisen den einzelnen Ressorts Beträge zu, die für Stellenhebungen und die Erhöhung bzw. Neuregelung von Zulagen eingesetzt werden können. Zu den Begünstigten gehören vor allem der mittlere und der gehobene Dienst in Polizei, Steuerverwaltung und Justizvollzug.
„Wir wollen den Stellenanteil in A 7 bei der Landespolizei ab 2011 auf nahezu null reduzieren. Die verbleibenden Stellen in A 7 werden künftig fast ausschließlich den Berufsanfängern bei der Bereitschaftspolizei vorbehalten bleiben. Die Versetzung in den Einzeldienst soll in der Regel mit der Beförderung nach A 8 verbunden sein. Die Stellenanteile in den Spitzenämtern des mittleren und des gehobenen Dienstes, also in A 9, A 12 und A 13, werden aufgestockt und zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten im höheren Dienst geschaffen“, erklärte der Ministerpräsident.
Mit den zugewiesenen Mitteln sollen allein in der Steuerverwaltung voraussichtlich rund 1.500 Stellenhebungen realisiert werden – überwiegend in den unteren Besoldungsgruppen des mittleren und des gehobenen Dienstes. Diese beachtliche Zahl an Hebungen wird sich in den Finanzämtern vor Ort spürbar bemerkbar machen. „Viele Mitarbeiter in der Steuerverwaltung, die durch das immer komplexer werdende Steuerrecht stärker denn je gefordert sind, werden verdientermaßen profitieren“, betonte Finanzminister Stächele.
Von den Gewerkschaften kommen eher kritische Töne. So bezeichnet es ver.di als Witz „dass Feuerwehrleute – wie auch Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte - weiterhin mit 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen dürfen, wenn sie 45 Dienstjahre zurückgelegt haben“. Schließlich könnten Feuerwehrbeamte wegen der geforderten Ausbildung und Berufserfahrung gar keine 45 Dienstjahre erreichen. Die angedachte 45-Jahreregelung gehe deshalb komplett ins Leere, so ver.di.
Bundesbeamte erhalten mehr Geld
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Gesetzentwurf eines Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst vom Frühjahr 2010 auf die Beamten, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen:
1. die Dienst- und Versorgungsbezüge werden in drei Schritten angehoben
- um 1,2 Prozent ab 1.1.2010
- um 0,6 Prozent ab 1.1.2011
- und um 0,3 Prozent ab 1.8.2011.
2. Die Anpassung der Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 soll unter Anwendung der mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 eingeführten
schrittweisen Abflachung des Versorgungsniveaus erfolgen. Diese beiden Anpassungen werden dementsprechend um insgesamt 1,08 Prozentpunkte vermindert. Die Hälfte der dadurch verminderten Versorgungsanpassungen wird der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt.
3. Empfänger von Dienstbezügen sollen eine Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011 erhalten. Versorgungsempfänger sollen diese Zahlung nicht erhalten.
4. Auch die Anwärterbezüge sollen sich entsprechend dem Tarifergebnis mit den gleichen linearen Erhöhungssätzen und -zeitpunkten wie die Dienstbezüge erhöhen. Zusätzlich soll den Beamtenanwärtern im Januar 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro gezahlt werden.
5. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen wirkungsgleichen Nachvollzug der tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit und zur Einführung einer flexiblen Alterszeitregelung nach dem FALTERModell vor. Die weitere Ausgestaltung soll durch entsprechende Rechtsverordnungen erfolgen.
Kabinett und dbb
Zu einem Meinungsaustausch kamen die rheinland-pfälzische Landesregierung und der dbb Rheinland-Pfalz zusammen. Ministerpräsident Kurt Beck und die dbb-Landeschefin Lilli Lenz lobten die offene und konstruktive Gesprächskultur. Sie stimmten darin überein, dass der Öffentliche Dienst nach wie vor ein „interessanter Arbeitgeber“ sei. Lilli Lenz: „Wir bieten ein breites Spektrum an Berufen, allein 70 Ausbildungsberufe haben wir im Programm.“ Beck fügte hinzu: „Wir schätzen die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. Mit dem neuen Beamtengesetz wollen wir dazu beitragen, das Image des Öffentlichen Dienstes weiter zu verbessern.“
Nachwuchsgewinnung
Die Bundespolizei verstärkt ihre Bemühungen, Schüler mit Migrationshintergrund für den Polizeivollzugsdienst zu gewinnen. Dr. de Maizière ließ es sich nicht nehmen, am Auftakt dieses Pilotprojekts zur Nachwuchsgewinnung teilzunehmen. Der Minister betont den integrationspolitischen Aspekt dieses Projekts „Die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes im Sinne tatsächlicher Teilhabe ist eine integrationspolitische Notwendigkeit und Teil der Selbstverpflichtung der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Integrationsplans. Der Bund ist sich seiner Rolle als Arbeitgeber bewusst und strebt eine Erhöhung des Anteils von Personal mit Migrationshintergrund an“.
Web-TIPP
Umfassend können Sie sich unter www.dienstleistungszentrum.de über die vielfältigen Leistungen und Serviceangebote des Bundesverwaltungsamtes informieren. Das Bundesverwaltungsamt ist ein zentraler Dienstleister des Bundes. Sie finden detaillierte Informationen zu Besoldung, Beihilfe, Versorgung. Aber auch über die Bezüge und das Entgelt von Tarifbeschäftigten wird ein guter Service angeboten.
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |