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Ausgabe 3/2017
Die Themen im Überblick:
- Angriff auf Beihilfesystem
- Mehr Personal
- Pflege neu geregelt
- Besoldungserhöhung Berlin und Thüringen
- Tätowierung kein Einstellungshindernis
- Bildungsberufe aufwerten
Angriff auf Beihilfesystem
Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für die Beamten und Richter. Für Soldaten – und teilweise für Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankensicherung auch in Form der Heilfürsorge oder truppenärztlicher Versorgung ausgestaltet sein.
In den letzten Jahren mehren sich die Angriffe auf das eigenständige System der Beihilfe Neben dem Versuch, eine Bürgerversicherung einzuführen und damit das Beihilferecht komplett „zu schlucken“, versuchen nun offenbar einige Länder mit einem anderen Weg die Beihilfe auszuhebeln. Der Bundesrat hatte im Juni 2017 eine von den Ländern Berlin, Bremen und Thüringen eingebrachte Entschließung „…zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung durch erste Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung“ verworfen und dieser Initiative eine Absage erteilt. Nun scheint Hamburg einen eigenen Weg zu gehen und hat einen Gesetzesentwurf (Drs. 2017/02117) vorgelegt, mit dem Beamten ab 01.08.2018 ermöglicht werden soll, sich freiwillig für einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenvollversicherung zu entscheiden („pauschalisierte Beihilfe“). Bedingung ist, dass diese Personengruppe ihren Anspruch auf Beihilfe unwiderruflich aufgibt. Der Vorschlag zielt darauf ab, das für Beamte bereits bestehende Wahlrecht zugunsten der GKV zu modifizieren und mehr Menschen in der umlagefinanzierten GKV statt in der kapitalgedeckten PKV zu versichern. Teile der SPD sehen darin einen „Schritt hin zur Bürgerversicherung“, DGB und ver.di begrüßen die Initiative ebenfalls. Andere Stimmen sind skeptisch, viele Experten lehnen den Vorschlag „als Mogelpackung“ ab.
Nach Ansicht der Bundesregierung (Drs. 18/2218) existiert bereits heute Wahlfreiheit für Beamte, sich in der GKV oder der PKV zu versichern. Der Hamburger Vorschlag schaffe demgegenüber nicht mehr Wahlfreiheit, sondern beschränke sie, da die Beamten eine von Ihnen getroffene Wahl – anders als heute ? nicht mehr revidieren können. Es gibt auch ernsthafte Stimmen, dass der Gesetzesentwurf des Hamburger Senats verfassungswidrig ist, denn der Dienstherr darf seine verfassungsmäßig vorgegebene Fürsorgepflicht nicht gänzlich an ein anderes System delegieren (Beihilfe durch Arbeitgeberzuschuss ablösen).
In der „pauschalisierten Beihilfe“ sieht der Chef des dbb beamtenbund und tarifunion, Klaus Dauderstädt eine „Mogelpackung“ und hat das geplante „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ kritisiert. „Es kann nicht angehen, dass ein Bundesland in einer solchen Grundsatzangelegenheit – wie der sozialen Absicherung von Krankheit und Pflege seiner Beamtinnen und Beamten – einfach losmarschiert und einen Wesenskern des Beamtenstatus herausbricht. Wohlklingende Vokabeln wie „Gerechtigkeit, Wahlrecht und Entscheidungsfreiheit“ sind für Dauderstädt reine „Rosstäuscherei“. Wer die Beitragsbelastung der wenigen GKV-versicherten Beamten verbessern will, muss eine bundeseinheitliche Regelung im SGB V anstreben und sollte kein weiteres Chaos im föderalen Flickenteppich des Beamtenrechts anrichten, empfiehlt der dbb Bundesvorsitzende.
Mehr Personal
Mehr Beschäftigte im sozialen Bereich, an Hochschulen sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen insgesamt zu einem Personalanstieg im öffentlichen Dienst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren am 30. Juni 2016 rund 4,69 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig und damit 43.600 mehr als ein Jahr zuvor. Im sozialen Bereich insgesamt stieg die Zahl der Beschäftigten innerhalb eines Jahres um rund 22.200 (2,9 Prozent). Ein Drittel dieses Anstiegs ist auf den anhaltenden Personalzuwachs bei kommunalen Kindertageseinrichtungen zurückzuführen (+ 7.500 Personen). Innerhalb der letzten zehn Jahre ist vor allem die Zahl der Erzieher/innen stark angestiegen (+ 73.700). Außerdem stieg das Personal an Hochschulen einschl. Hochschulkliniken innerhalb eines Jahres um rund 8.100 Personen.
Von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insgesamt befinden sich rund 36 Prozent im Beamtenverhältnis und 61 Prozent als Arbeitnehmer tätig. Berufs- und Zeitsoldaten stellen die restlichen 3 Prozent.
4,1 Prozent mehr Pensionäre im Landesbereich
Insgesamt gab es Anfang 2017 in den Bereichen des Bundes, der Länder und der Kommunen rund 1.249 Mio. Ruhestandsbeamte, davon zählen allein die Länder 712.000 Pensionäre. Während sich beim Bund der Zuwachs auf 0,4 Prozent beläuft, ist die Zahl der Versorgungsempfänger in den Ländern um 4,1 Prozent gestiegen und erreicht damit einen neuen Höchststand.
Mehr Informationen zu Daten über den öffentlichen Dienst unter www.destatis.de
Pflege neu geregelt
Die neuen gesetzlichen Regelungen des „Zweiten Pflegestärkungsgesetzes“ sind in das Beihilferecht übertragen worden. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) wurde neu gefasst. Auf Basis dieser Neuregelung hat der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) den beliebten Ratgeber „Beihilfe in Bund und Länder“ überarbeitet und als 18. Auflage neu aufgelegt.
Mit den Neuregelungen erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit wird die individuellere Unterstützung der Pflegebedürftigen, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen sowie eine Unterstützung für die Einrichtungen bei der Personalbemessung erreicht. Das ist ein Meilenstein für die Pflegebedürftigen.
Der Ratgeber erläutert den „neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“, der seit 1. Januar 2017 gilt und eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung sowie Einstufung in fünf Pflegegrade schafft. Dabei wird die Situation von Menschen mit demenziellen Erkrankungen bei der Begutachtung in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Hierzu wird ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt, um die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer zu erfassen. Danach erfolgt eine Zuordnung zu den fünf neuen Pflegegraden. Viele Menschen erhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Die Zuordnung zu den Stufen für neue Pflegefälle erfolgt über das neue Begutachtungs-Assessment. Vor dem 1. Januar 2017 vorhandene Pflegefälle werden automatisch in das neue System übergeleitet. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen wurden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Alle, die bereits Pflegeleistungen erhalten, erhalten diese mindestens in gleichem Umfang weiter. Für alle Menschen, die 2017 pflegebedürftig werden und erstmals einen Antrag auf die Leistungen der Pflegeversicherungen stellen, gilt das neue Begutachtungsverfahren.
Eine vollständige Fassung der Bundesbeihilfeverordung (BBhV) finden Sie unter www.die-beihilfe.de. Dort können Sie auch den Ratgeber zum Preis von 7,50 Euro (zzgl. 2,50 Versand) bestellen.
Berlin und Thüringen erhöhen die Besoldung
Das Land Berlin wird die Beamtenbesoldung ab 01.08.2017 um 2,8 Prozentpunkte (abzüglich 0,2 Prozentpunkte für die Zuführung zum Sondervermögen Versorgungsrücklage) und zum 1. August 2018 um 3,2 Prozentpunkte erhöhen. Gleichzeitig steigen auch die Bezüge für Versorgungsempfänger. Daneben wird für die unteren Besoldungsgruppen 2017 und 2018 die Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) erhöht: Für die BesGr A 4 bis A 9 sollen dann 1.000 Euro gezahlt werden, für die übrigen Besoldungsgruppen 800 Euro. Für das Jahr 2018 erfolgt dann eine weitere Erhöhung auf 1.300 Euro (A 4 bis A 9) sowie für die übrigen Besoldungsgruppen auf 900 Euro. Versorgungsempfänger erhalten jeweils den hälftigen Betrag.
In Thüringen werden die Beamtenbezüge nun doch schon zum 01. Januar 2017 erhöht (statt 01. April 2017). Der Freistaat Thüringen überträgt damit das Tarifergebnis der Arbeitnehmer auch auf Beamte. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Matschie erklärt dazu: „Die mit der Steuerschätzung im Mai prognostizierte weitere Steigerung der Thüringer Steuereinnahmen hat diesen Schritt möglich gemacht. Damit senden wir ein zusätzliches Signal der Wertschätzung an die Thüringer Beamten und Richter, die gemeinsam mit den Angestellten engagiert für unser Land und seine Einwohner arbeiten“, so Matschie.
Tätowierung kein Einstellungshindernis
Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW darf einen Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen ablehnen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss im Eilverfahren entschieden. Zugleich hat sie das Land verpflichtet, den Bewerber zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen. Aktenzeichen: 2 L 3279/17 VG Düsseldorf. Mehr Informationen unter: www.vg-duesseldorf.nrw.de
Bildungsberufe aufwerten
Mit Blick auf die vielen unbesetzten Stellen an Schulen und Kitas forderte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), den Fachkräftemangel zu bekämpfen und Bildungsberufe attraktiver zu machen. „Die Politik hat es über Jahre versäumt, diese Berufe aufzuwerten und die Leistung und Kompetenz anzuerkennen. Jetzt haben wir mit den Konsequenzen zu kämpfen, mahnte die Bundesvorsitzende der GEW, Marlis Tepe.
Mehr Infos unter www.gew.de
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