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INFO-DIENST Öffentlicher Dienst / Beamtinnen und Beamte Ausgabe 1#2022:
Digitalisierungsschub in Bayern
Bayern geht nach vorne. Justizminister des Freistaats Bayern, Georg Eisenreich sagt: „Die Justiz ist für die Menschen da. Deshalb wollen wir den Zugang zu unseren Gerichten so einfach wie möglich gestalten.“
Papier, Postgänge und Portokosten: Wer an Bayerns Gerichten Klage einreichen will, kann sich all das sparen, kündigt der Minister weiter an. Seit Anfang Februar 2022 können alle Bürgerinnen und Bürger beispielsweise Klagen bei den Gerichten oder Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften online einreichen – per Smartphone oder Rechner. Das spart Zeit und Geld, verspricht Eisenreich.
Gemeinsam mit der Präsidentin des Amtsgerichts München, Beate Ehrt, stellte der Minister das Verfahren beim größten bayerischen Amtsgericht in München vor.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die bayerische Justiz geht darüber hinaus und schafft als erstes Bundesland einen elektronischen Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften über das Bürgerkonto.
Der Justizminister „Wir treiben die Digitalisierung voran. Der neue Online-Zugang für Bürgerinnen und Bürger ist ein weiterer wichtiger Schritt“.
Bayern mit Digitalisierungsschub | |
Auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie im BayernPortal gibt es einen Link zum „Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente“. In der BayernApp ist das Formular über den Link „Elektronischer Rechtsverkehr“ auf den Seiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erreichen. Die Anmeldung erfolgt über die BayernID unter bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1. Für die Anmeldung reicht ein Personalausweis, der die elektronische Übermittlung der Ausweisdaten unterstützt (eID).. |
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Red 20220411