BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
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Initiative der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG)
Die DFeuG hat vorgeschlagen, drei Änderungen zur „nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ schnell umzusetzen. Der Bundesvorsitzende der DFeuG, Siegried Maier, hat seine Vorschläge in einem Papier zusammengefasst, das wir hier auszugsweise erläutern.
Mehr Informationen zur Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) unter www.dfeug.de |
1. Einführung von neutralem Rechtsbeistand, bei Verfahren zur Überprüfung von Extremismus
Die Bundesinnenministerin, Nancy Faeser hat angekündigt, den Kampf gegen Extremisten in den Reihen des öffentlichen Dienstes zu verstärken. Verfassungsfeinde sollen zukünftig schneller aus dem Dienst entfernt werden können. Dies unterstützt Maier und die DFeuG ausdrücklich!
Trotzdem birgt diese Ankündigung eine Gefahr. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit einem zukünftig schnellen Entfernen von, möglichen, Verfassungsfeinden, unliebsame Mitarbeiter*innen elegant entsorgt werden. Wir können nicht zulassen, dass beispielsweise alte Rechnungen, über ein vereinfachtes Verfahren zum Ausschluss aus dem Dienst, „beglichen“ werden.
Aus diesem Grund ist es notwendig hier Vertrauen schaffende Vorkehrungen zu treffen. Es muss „beschuldigten“ Mitarbeitern vereinfacht und standardmäßig ein unabhängiger Rechtsbeistand (evtl. Ombudspersonen) zur Verfügung stehen.
2. Die sofortige und rückwirkende Überprüfung und Anpassung der amtsangemessenen Alimentation Deutschlandweit sind die Regelungen zur Alimentation von Beamten, im Zuge des Föderalismus, auch auf die Bundesländer delegiert. Unterschiede in der Besoldung, für gleiche Arbeit, sind deutlich über Ländergrenzen erkennbar. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass hinterfragt und rechtlich überprüft wird, ob die gesetzlich geforderte amtsangemessene Alimentation eingehalten wird.
Der öffentliche Dienst steht schon heute in einem Wettkampf mit der Privatwirtschaft. Beide Systeme werben und „kämpfen“ um die „besten“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn es der öffentliche Dienst nicht schafft die rechtlich verbriefte amtsangemessene Alimentation erkennbar herzustellen, dann ist auch die notwendige Attraktivität zukünftig nicht erkennbar.
3. Schaffung von Möglichkeiten für Zulagen (Pensionswirksam) zur Attraktivitätssteigerung
Aus Sicht des DFeuG wäre es empfehlenswert, dass auf Länder und Kommunaler Ebene, Möglichkeiten geschaffen werden, auf besondere Notwendigkeiten finanziell „reagieren“ zu können. Finanzielle Anreize (u.a. Zulagen die ruhegehaltfähig sind), müssen Einzug in die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Arbeitgeber finden. Vorhandene Ungleichbehandlungen, zur „Ruhegehaltfähigkeit“ von z. B. Feuerwehrzulagen, müssen geheilt werden.
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |