Fortbildung

 

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Zur Übersicht des Frauenratgebers 

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Fortbildung 

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Fortbildung ist eng verbunden mit Aufstiegschancen, der Karriereförderung von Frauen, und damit natürlich auch mit besseren Verdienstmöglichkeiten. Über die Wege, wie sich Frauen Kompetenzen erwerben können, gehen die Meinungen auseinander. „Allein unter Frauen lernt es sich besser", behauptet z. B. Dorothea Assig in ihrem Beitrag zu frauenspezifischer Qualifizierung. „Erst in geschlechtshomogenen Gruppen entdecken Frauen ihre ihnen bislang unbekannten Verhaltensmöglichkeiten, -optionen und Ressourcen" („Frauen in Führungspositionen", dtv). Gemeint ist damit auch, dass das Wissen von weiblichen, nicht von männlichen, Lehrkräften vermittelt wird. (Dem kommt § 10 Abs. 6 BGleiG übrigens sehr entgegen, wonach auf Fortbildungsveranstaltungen verstärkt Frauen als Dozentinnen eingesetzt werden müssen.) Hermann G. Ebner hingegen ist der Ansicht, dass „weiblichen Beschäftigten weder frauenspezifische Weiterbildungsmaßnahmen aufzunötigen ..., noch ihnen die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit speziellen Themen unter von ihnen bestimmten Rahmenbedingungen zu verwehren" sind. „Beides entspräche nicht dem Leitbild einer offenen Lernkultur" (in „Chancengleichheit durch Personalpolitik"). Das Motto heißt also: Hauptsache, Frauen zeigen überhaupt Interesse an Fort- und Weiterbildung. Aber auch: Können sie dann trotzdem Beruf und Familie vereinbaren? Dieser Punkt bestätigt jedenfalls die Tatsache, dass grundsätzlich mehr Männer als Frauen auf Fortbildung gehen – sich die Zeit dafür eben nehmen. Deshalb muss Fortbildung „teilzeitkompatibel und familienfreundlich" (Ingrid Sehrbrock, DGB) sein, sollen Frauen daran teilnehmen und damit den Leistungskriterien in Bezug auf Besoldung und Aufstieg standhalten können. Dazu ein paar Zahlen: An allen Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst liegt der Anteil von Frauen (ohne Kinder) bei 45 Prozent. Er sinkt mit der Kinderzahl: bei einem Kind auf 28 Prozent, bei zwei Kindern auf 18 und bei drei Kindern auf 12 Prozent. Frauen sind zu 39 Prozent teilzeitbeschäftigt, Männer zu sechs Prozent. Die Teilnahme von Frauen zu fördern, ist die Pflicht einer jeden Dienststelle: § 10 Abs. 1 BGleiG besagt, dass „durch geeignete Maßnahmen die Fortbildung von Frauen zu unterstützen" ist. „Bei der Einführungs-, Förderungs- und Anpassungsfortbildung sind Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Zielgruppe der Fortbildung zu berücksichtigen". 

Das „lebenslange Lernen" beginnt also mit der 

- Einführungsfortbildung: Anwärterinnen, Referendarinnen – alle neuen Mitarbeiterinnen einer Verwaltung werden mit ihren künftigen Aufgaben vertraut gemacht und in die Berufspraxis eingeführt. Die
- Anpassungsfortbildung ist die eigentliche berufsbegleitende Fortbildung, bei der bereits vorhandenes Wissen aktualisiert wird und Beschäftigte lernen, z. B. neue Arbeitsmethoden anzuwenden. Die
- Förderungsfortbildung bereitet auf höherwertige Aufgaben und die Übernahme von Leitungsfunktionen vor. Die
- Projektfortbildung schließlich will „problemorientierte Hilfe bei der Lösung schwieriger Projekte geben", z. B. bei Kommunikationsproblemen während der Neustrukturierung einer Behörde oder zur Verbesserung von Arbeitsabläufen in der Dienststelle. (aus „Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung" des dbb) 

Der Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, Günther Wurster, auf dem Schöneberger Forum 2004: „Fort- und Weiterbildung ... ist unabdingbar. Erfolgreich und nachhaltig ist sie nur, wenn sie sowohl an den Erfordernissen der Behörden als auch an den Kompetenzen und Bedürfnissen der Beschäftigten ansetzt. Fortbildungsplanung als ein Steuerungselement des berufsbegleitenden Lernprozesses ist als Führungsaufgabe zu verstehen und eng mit den ... Personalentwicklungskonzepten zu verknüpfen. Sie muss den Fortbildungsbedarf erfassen, ihn den entsprechenden Bildungsinstitutionen melden, aber auch individuelle ergänzende Lernwege eröffnen". Unter diesem Aspekt ist § 10 Abs. 4 BGleiG als neue Regelung wichtig: „Beschäftigte der Personalverwaltung und alle Vorgesetzten sind verpflichtet, sich über Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu informieren. Sie sollen entsprechende Fortbildungsveranstaltungen besuchen". Indem nun auch Vorgesetzte in die Pflicht genommen werden, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, werden sie gleichsam zu „Akteuren" einer Gleichstellungspolitik, die allerdings auch im BGleiG festgeschrieben ist (§ 2). Und in Abs. 5 wird außerdem erwartet, dass der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin Fortbildungen auch im Gleichstellungsrecht ermöglicht werden.
(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Fortbildung) 


Fort- und Weiterbildung in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung
Eine bundesweit erste Vereinbarung zur Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst haben im Dezember 2005 der DGB, ver.di, die GdP und die GEW mit der Landesregierung in Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Die Vereinbarung ist Teil des Modernisierungskonzepts der Landesverwaltung.
 
  
Auszüge daraus: 

Zielsetzung
Fort- und Weiterbildung muss dazu befähigen, sich in verändernden Arbeitsstrukturen zu bewegen, in diesen zu handeln und sie mitzugestalten. (...) Es sollen abgestimmte und ausreichende Angebote vorgehalten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Für Führungskräfte soll es Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen, die ihre Sozialkompetenz stärken und sie in ihrer Führungsaufgabe unterstützen, geben. 

Bei der Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildung sind die Beschlüsse der Landesregierung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Audit) und zum Gender Mainstreaming anzuwenden. (...) Rechtsansprüche enthält die Zielvereinbarung nicht. 

Inhalte
Die Fort- und Weiterbildungsangebote sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnen, sich auf die sich verändernden Arbeitsinhalte und –strukturen einzustellen. Ihnen sind methodische und fachliche Kompetenzen zu vermitteln, die geeignet sind, ihre Arbeitszufriedenheit, die fachliche Qualifikation und die Zusammenarbeit im Arbeitsumfeld zu verbessern. 

Die fachliche Fortbildung soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich auf dem neuesten Stand halten und sie befähigen, sich themenspezifisch weiterzuqualifizieren. Die fachübergreifende Fort- und Weiterbildung soll Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen wie z. B. Team-, Kommunikations-, Reflexions- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungs- und Entscheidungsbereitschaft und Flexibilität vermitteln, damit die Beschäftigten in ihrer jeweiligen Funktion auf fachlich hohem Niveau und mit hoher Arbeitszufriedenheit in der Lage sind, folgende Anforderungen zu bewältigen: 

Changemanagement, Team- und Projektarbeit, Arbeitsgestaltung und -organisation, Verantwortungsübernahme und Delegation, Personalführung. 

Insbesondere sollen das selbst gesteuerte Lernen und die Nutzung neuer Lernformen gefördert werden. In Betracht kommen u.a. elektronische Lernformen wie E-Learning und blended-Learnung (Verbindung von E-Learning und Präsenzphasen). 

Umsetzung
Entsprechend dem dienstlichen Einsatz und den vorhandenen Potenzialen sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere folgende Fort- und Weiterbildungsinhalte zugänglich gemacht werden: Arbeits- und Zeitmanagement, Projektmanagement, Kommunikationstraining, Gesprächsführung und Sitzungsleitung, Präsentation und Moderation, Teamentwicklung, Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gender Mainstreaming. 

Zusätzlich zu diesen Inhalten sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Übernahme von Führungsfunktionen Fort- und Weiterbildungen zum Gender-Aspekt, der Schwerbehindertenthematik und dem Umgang mit Suchtproblemen besucht haben (...). Führungskräfte sollen (...) die Verantwortung für die Feststellung des Qualifikationsbedarfs und das Vorschlagen geeigneter Fort- und Weiterbildungsangebote (...) übernehmen. Die Fort- und Weiterbildungswünsche (...) sollen u.a. Bestandteil einer Mitarbeiter- oder Qualifizierungsgesprächs werden. (...) 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Berufstätigkeit zeitweise unterbrechen, sollen regelmäßig über die Angebote informiert werden und – wie alle übrigen – an dienstlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um Qualifikationsverluste zu vermeiden. Für alle Beschäftigten, auch für die Führungskräfte, ist Fort- und Weiterbildung Teil ihrer dienstlichen Aufgaben. (...) 
 

... für Beamtinnen
§ 42 BLV besagt zum einen, dass die dienstliche Fortbildung zu fördern ist (Abs. 1), Beamtinnen aber zugleich verpflichtet sind, an dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen und sich entsprechend zu informieren (Abs. 2).Wenn sie dadurch schließlich ihre fachlichen Kenntnisse „nachweislich wesentlich gesteigert haben" (Abs. 4), können sie gefördert werden und es wird ihnen – wenn sie Glück und einen aufgeschlossenen Vorgesetzten haben, der sie bereits durch sein Vorschlagsrecht in eine gute Ausgangsposition bringen möchte – eine höher bewertete Tätigkeiten übertragen. Denn in Abs. 3 heißt es: „... Bei der Auswahl der Beamtinnen ... sollen die Erfordernisse der Personalsteuerung besonders berücksichtigt werden". Kann bedeuten, in der Dienststelle haben Frauen relativ gute Aufstiegschancen, kann aber auch heißen, zuerst wird der dienstälteste Beamte auf Fortbildung geschickt, damit er aufrücken kann. 


Eigeninitiative, die sich lohnt
Nehmen Sie an Fortbildungen teil! Wenn Sie weiterkommen wollen, geht es nicht anders. Entwickeln Sie für sich selbst ein gezieltes Fortbildungskonzept mit einem Ziel- und Zeitplan. In welcher Zeit wollen Sie was erreichen und mit welchen Mitteln kommen Sie Ihrem Ziel näher. Eventuell hat Ihre Behörde oder Dienststelle nicht die Fortbildungsangebote, die für Sie wichtig wären. Erkundigen Sie sich bei Akademien, Stiftungen oder Instituten. Dort werden oftmals wichtige Themen angeboten, die Sie möglicherweise auch von Ihrem Dienstherrn bezahlt bekommen. Außerdem ist eine Fortbildung steuerlich absetzbar.
 
 

... für Tarifbeschäftigte
siehe auch Qualifikation

Fortbildung während der Elternzeit
Mütter oder Väter, die ihre Berufstätigkeit gegen die Elternzeit eintauschen und sich in dieser Zeit fortbilden, haben nach dem Job-Aqtiv-Gesetz von 2002 Anspruch auf Unterhaltsgeld und Erstattung der Kinderbetreuungskosten in Höhe von 130 Euro.
 

 

 

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Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

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