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Wartezeiten.
Wartezeiten sind nicht das, was sie vorgeben, zu sein. Niemand sitzt nur da und wartet in aller Ruhe auf seine Rente. Da wird gerackert und gerackert. Denn bevor eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beansprucht werden kann, muss eine Mindestversicherungszeit, die so genannte Wartezeit genannt, erfüllt sein. Ein kürzeres Wort zwar, dadurch aber nicht unbedingt logischer. Nichtsdestotrotz: die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. So viele Beitrags- und Ersatzzeiten für die ‹Altersrente, Erziehungsrente, Witwen-/Witwer- und Waisenrente müssen zusammenkommen. Für die Altersrente für Frauen und nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ist eine Wartezeit von 15 Jahren erforderlich, 35 Jahre dauert die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte wegen Vollendung des 63. Lebensjahres oder Schwerbehinderung.
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Red 20211130