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Weihnachtsgeld
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In vielen Fällen gibt es Weihnachtsgeld – z.T. inzwischen Sonderzahlung genannt – auch während der Elternzeit. Voraussetzungen und Höhe sind für die Beamtinnen in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Angestellten und Arbeiterinnen stehen im ersten Lebensjahr des Kindes in der Regel 82,14 Prozent (West) und 61,60 Prozent (Ost) der Bezüge zu, die sie vor der Elternzeit erhalten haben. Das Weihnachtsgeld für Bundesbeamtinnen soll nach dem Willen der Koalitionsregierung bis zum Jahr 2010 halbiert werden.
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Red 20211130