Riester-Rente

 

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Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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Riester-Rente 

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Mit der Rentenreform 2001 wurde eine zusätzliche, privat zu finanzierende Altersvorsorge eingeführt: die „Riester-Rente" – benannt nach dem ehemaligen IG-Metall-Spitzenfunktionär und späteren SPD-Arbeitsminister Walter Riester. Sie soll das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Denn schon heute ist klar, dass im Jahr 2010 die Rente (nach 45 Versicherungsjahren) um 5, im Jahr 2030 um etwa 7 Prozent gesunken sein wird. Vier Prozent davon sollen in dieser Zeit über die staatliche bezuschusste Riester-Rente aufgefangen werden. Dafür stehen verschiedene Produkte der Versicherungen (z. B. auch das Renten-Plus) zur Wahl, wobei diese ausdrücklich zertifiziert sein müssen, um vom Finanzamt mit Zulagen und Steuervergünstigungen bedacht zu werden. Die Förderung kann entweder zum Aufbau einer Betriebsrente oder einer zusätzlichen Altersvorsorge über einen privaten Anbieter in Anspruch genommen werden. Bei Ehepartnern, die jeweils einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen, haben beide Anspruch auf die Zulage, auch wenn einer der beiden gerade nicht berufstätig ist oder aus anderen Gründen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. 

Gefördert werden Aufwendungen für eine zusätzliche private Altersvorsorge oder eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Aber nur wenn eigene Beiträge eingezahlt werden, fließt Geld vom Staat. Die Förderung besteht einmal aus den staatlichen Zulagen. Das sind die Grundzulage und Kinderzulagen (zusätzlich zum Kindergeld). Die Grundzulage wird bis 2008 auf 154 Euro/Jahr angehoben, genauso die Kinderzulage: bis 2008 auf 185 Euro/Jahr. Die Koalitionsregierung will diese Zulage für ab 2008 geborene Kinder auf 300 Euro anheben. Schließlich können Aufwendungen für die Riester-Rente über einen Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Der Sockelbetrag ist von der Anzahl der Kinder abhängig, was vor allem Familien zugute kommt. 


2006/2007
Grundzulage 114 Euro | Zulage je Kind 138 Euro | Sonderausgaben pro Jahr (max.) 1.575 Euro | Mindesteigenbeitrag 3 Prozent | Sockelbetrag pro Jahr 90 Euro (ohne Kind), 75 Euro (1 Kind), 60 Euro (2 u. mehr Kinder) 

2008
Grundzulage 154 Euro | Zulage je Kind 185 Euro | Sonderausgaben pro Jahr (max.) 2.100 Euro | Mindesteigenbeitrag 4 Prozent | Sockelbeträge wie 2006/2007
(Quelle: Bundesfinanzministerium)
 
 

Mit dem Alterseinkünftegesetz traten 2005 Verbesserungen und Vereinfachungen für die private Vorsorge in Kraft. Beispielsweise verringerten sich die Kriterien, die eine Riester-Rente erfüllen muss, von elf auf fünf. Außerdem kann sich die Versicherte 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung überweisen lassen. Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1.1.2006 abgeschlossen werden, müssen geschlechtsneutralen Tarife (Unisex-Tarife) ausweisen, d.h. dass Frauen und Männer gleiche Beiträge einzahlen und gleiche monatliche Leistungen erhalten. 

Auch in der betrieblichen Altersversorgung ändert sich durch das neue Gesetz einiges. Künftig sind Beiträge für eine Direktversicherung steuerbefreit. Dies gilt bereits jetzt für Zahlungen an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. 2005 können danach ca. 4.300 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei eingesetzt werden. Daneben wurden die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel verbessert. Endet ein Arbeitsverhältnis, kann in gegenseitigem Einvernehmen die Betriebsrentenanwartschaft der Arbeitnehmerin auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dies gilt innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung läuft und das gebildete Kapital den Höchstbetrag von derzeit 61.800 Euro nicht übersteigt. Das Mitnahmerecht ist allerdings auf Neuzusagen ab dem 1.1.2005 begrenzt. Und schließlich haben Beschäftigte in Zukunft das Recht, während der Elternzeit oder des Krankengeldbezugs eigene Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente zu leisten. Dadurch werden – insbesondere bei Frauen – Versorgungslücken vermieden. 

Unser Online-Tipp
www.bmas.bund.de
www.die-rente./Info/    . 

 
 
 
 
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