Nachversicherung

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

>>>Das OnlineBuch kann hier für 7,50 Euro bestellt werden.

Weitere Hinweise für Urlaub, Geld und Gesundheit:

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Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


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Nachversicherung 

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Vom Dienstherrn nachversichert werden Beamtinnen (z. B. auf Widerruf), wenn sie ohne Versorgungsansprüche aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Eine Nachversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist ausgeschlossen. In §§ 8 Abs. 2, 181 ff. SGB VI ist alles Wesentliche, auch die Berechnung der Beiträge anhand des beitragspflichtigen Einkommens, geregelt. Zeiten ohne Dienstbezüge bleiben unberücksichtigt. Der Dienstherr muss die Beiträge innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden der Beamtin an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Mit der Nachversicherung wird die zuvor versicherungsfrei beschäftigte Beamtin mit einer Pflichtversicherten quasi gleichgestellt. Zum Personenkreis, für die eine solche Nachversicherung zu leisten ist, gehören auch Richterinnen, Berufssoldatinnen, Soldatinnen auf Zeit, Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen öffentlichen Rechts, Lehrerinnen und Erzieherinnen an nichtöffentlichen Schulen, aber auch Rechtsreferendarinnen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Pensionärinnen, denen die lebenslange Versorgung wegbricht, werden ebenfalls zum Nachversicherungsfall. 


Genaue Informationen einholen
Durch eine Nachversicherung erwirbt die Beamtin geringere Rentenanwartschaften, weil ihr Bruttogehalt in der Regel niedriger ist als das einer vergleichbaren Angestellten. Ihre Beamtenversorgung wiederum wäre höher als die Rente der vergleichbaren Angestellten. Sie sollte sich deshalb genau über die künftige Altersversorgung informieren, wenn sie z. B. beim Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber, und damit in ein Tarifverhältnis, nachversichert werden soll. Und bevor sie aus familiären Gründen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und damit auf bereits erworbene Ansprüche verzichtet, sollten zuerst alle Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten ausgeschöpft sein.
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Genaue Informationen einholen
Durch eine Nachversicherung erwirbt die Beamtin geringere Rentenanwartschaften, weil ihr Bruttogehalt in der Regel niedriger ist als das einer vergleichbaren Angestellten. Ihre Beamtenversorgung wiederum wäre höher als die Rente der vergleichbaren Angestellten. Sie sollte sich deshalb genau über die künftige Altersversorgung informieren, wenn sie z. B. beim Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber, und damit in ein Tarifverhältnis, nachversichert werden soll. Und bevor sie aus familiären Gründen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und damit auf bereits erworbene Ansprüche verzichtet, sollten zuerst alle Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten ausgeschöpft sein.
 
 
 
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Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

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10 x jährlich 

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

1 x jährlich

Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

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