Kinderbetreuungskosten

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Einfach Bild anklicken

OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

>>>Das OnlineBuch kann hier für 7,50 Euro bestellt werden.

Weitere Hinweise für Urlaub, Geld und Gesundheit:

www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.klinikverzeichnis-online.de I


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Zur Übersicht des Frauenratgebers 

.

Kinderbetreuungskosten 

.

Eltern sollen – rückwirkend zum 01.01.2006 – zwei Drittel der Aufwendungen für die Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind bis zum 14. Lebensjahr, steuerlich geltend machen können. Die Regelung wirkt sich nicht auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld aus. Bislang gab es den erwerbsbedingten Betreuungsfreibetrag. Alle Betreuungskosten, die 1.548 Euro pro Kind überstiegen, konnten steuerlich geltend gemacht werden. Nun wird die Absetzbarkeit von den jeweiligen Lebensverhältnissen abhängig gemacht. 

Für Kinder von 3 bis 6 Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens aber 4.000 Euro, geltend gemacht werden. Bei Kindern bis zu 14 Jahren wird zwischen Familien unterschieden, in denen beide Eltern arbeiten und erwerbstätigen Alleinerziehenden bzw. Familien mit einem Erwerbstätigen. Alleinerziehende und Doppelverdiener können zwei Drittel der Kosten – wiederum höchstens 4.000 Euro – absetzen. Alleinverdienende haben diesen Steuervorteil nur bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren. Dafür können sie, wie auch Alleinerziehende, Betreuungskosten als haushaltsnahe Kinderbetreuung geltend machen. Kompliziert, kompliziert. Es sieht momentan so aus, als ob Alleinerziehende am meisten von der Regelung hätten, während Alleinverdiener-Ehen schlechter wegkommen. 


Geht die Rechnung auf?
Betragen die Betreuungskosten jährlich 6.000 Euro, lassen sich 4.000 Euro von der Steuer absetzen, 2.000 Euro tragen die Erziehenden selbst.
Betragen die Betreuungskosten 1.000 Euro, sind 666 Euro absetzbar, 333 Euro tragen die Erziehenden selbst.
 
 

Wichtig ist vor allem, dass alle Ausgaben nachgewiesen werden können. Betreuungskosten sind z. B. Kindergarten-, Hort- und Krippenbetreuung, Tagesmutter oder auch Au-Pair-Mädchen. Auch die Beschäftigung einer Babysitterin wird angerechnet, wenn die Ausgaben nachzuweisen sind. . 

 
. 

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

...

INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)

Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

INFO-DIENST

10 x jährlich 

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

1 x jährlich

Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

Zur Bestellung >>>weiter

NEU:
Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


mehr zu: Frauen in der öffentlichen Verwaltung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.die-oeffentliche-verwaltung.de © 2024