Arbeitsplatzgestaltung

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

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seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


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Arbeitsplatzgestaltung 

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Der Rücken schmerzt, die Augen brennen, die Konzentration schwindet. An diesen Symptomen eines falsch eingerichteten Arbeitsplatzes hat niemand Interesse, am allerwenigsten die dort Beschäftigten. Im öffentlichen Dienst sind Büroarbeitsplätze nicht eben selten, und es muss nicht immer der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sein, damit das Arbeitsschutzgesetz seine Anwendung findet. Es geht ganz banal um die Ergonomie des Sitzens, um Bildschirmarbeit mit strahlungsarmen und flimmerfreien Monitoren, um die richtige Beleuchtung. Das Arbeitsschutzgesetz, die Bildschirmarbeitsverordnung und schließlich die für den öffentlichen Dienst unmittelbar geltenden EU-Arbeitsschutz-Richtlinien geben hier die Richtung vor.

... für Schwangere
Schwangere stehen von Anfang an am Arbeitsplatz unter besonderem Schutz. Sie müssen so beschäftigt werden – auch nach der Entbindung –, dass sie keinen Gefahren ausgesetzt sind. Kann der Arbeitgeber ein eventuelles Gesundheitsrisiko nicht selbst einschätzen, klärt dies die Aufsichtsbehörde ab und bestimmt gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen (§ 2 MuSchG, § 1 MuSchRiV). Die Erfordernisse sind nicht abschließend aufgeführt und richten sich hauptsächlich nach dem Arbeitsplatz und der Tätigkeit. Das mindeste, was ein Arbeitgeber organisieren kann, ist ein Ruheraum, der auch während der Arbeitszeit aufgesucht werden kann, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist (§ 5 MuSchBV). Auf die Umsetzung von Vorsichtsmaßnahmen sollten Schwangere schon zu ihrem eigenen Schutz bestehen, auch wenn dies Auswirkungen auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder den Aufgabenbereich haben sollten. Aus der eingeschränkten Beschäftigung oder gar einem Beschäftigungsverbot dürfen ihr keine Nachteile, weder finanziell noch in Bezug auf die Karriere, entstehen (§ 11 MuSchG). Zur Arbeitsplatzgestaltung gehört schließlich auch die Regelung der Stillzeiten (§ 7 MuSchG). Unabhängig davon müssen die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten werden.


 

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INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)

Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

INFO-DIENST

10 x jährlich 

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

1 x jährlich

Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

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Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte


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