PDF-SERVICE für 15 Euro Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst
Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.
>>>Das OnlineBuch kann hier für 7,50 Euro bestellt werden.
Weitere Hinweise für Urlaub, Geld und Gesundheit:
www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.klinikverzeichnis-online.de I
Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Zur Übersicht des Frauenratgebers
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Rückkehr zur Vollzeit
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Wer nach der vereinbarten Zeit der Teilzeit wieder die frühere Vollzeitbeschäftigung ausüben oder eine Teilzeitbeschäftigte die Arbeitszeit verlängern möchte, muss bei der Besetzung entsprechender freier Arbeitsplätze bevorzugt berücksichtigt werden. Auf eine Arbeitszeitverlängerung besteht kein Anspruch.Wenn dringende dienstliche Gründe oder entsprechende Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegenstehen, entfällt auch die bevorzugte Berücksichtigung (§ 9 TzBfG).
Die hohe Kunst der Arbeitsteilung
Ein Teil der Personalentwicklung ist das Angebot verschiedener Arbeitszeitmodelle. Hierzu gehört auch Teilzeitarbeit mit unterschiedlicher Stundenzahl. Einen Arbeitsplatz so einzuteilen, damit die Beschäftigten nicht unter die Stundenzahl einer Halbtagstätigkeit fallen, bedeutet einen hohen organisatorischen Aufwand. Vielleicht teilen sich drei Arbeitskräfte zwei Arbeitsplätze zu ganz unterschiedlichen Zeiten oder zwei Arbeitskräfte teilen sich die Woche in verschiedene Tage ein. Es gibt sehr viele Modelle, die, gut durchdacht, meist auch sehr gut funktionieren. Dieses Gefüge gerät allerdings ins Wanken, wenn eine Arbeitskraft zur Vollzeit zurückkehren will oder muss. Das Problem wird meist so geregelt, dass in einer Abteilung ein bestimmtes Kontingent an Teilzeitarbeitsplätzen für eine bestimmte Zeit vergeben wird, damit jede/r Mitarbeiter/in daran partizipieren kann. Da aber immer mehr Frauen alleinerziehend sind oder dies im Laufe ihres Berufslebens werden können (Scheidung, Tod des Partners), ist es sinnvoll, von einer Vollzeitarbeitsstelle nur zeitlich befristet auf eine Teilzeitstelle zu wechseln. Auch in die Überlegungen mit einbezogen werden sollte, dass der Partner arbeitslos werden kann und dann nur noch ein Verdienst da ist. .
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INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)
Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.
INFO-DIENST 10 x jährlich |
Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" 1 x jährlich |
Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom. |
Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". |
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NEU:
Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
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