Sanktionen

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Einfach Bild anklicken

OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

>>>Das OnlineBuch kann hier für 7,50 Euro bestellt werden.

Weitere Hinweise für Urlaub, Geld und Gesundheit:

www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.klinikverzeichnis-online.de I


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Zur Übersicht des Frauenratgebers 

.

Sanktionen 

.

„Völlig unzureichend" ist die Sanktionsregelung im BGleiG (ver.di-Leitfaden zum Bundesgleichstellungsgesetz). Sie beschränkt sich auf eine lediglich interne Begründungspflicht, warum Zielvorgaben des Gleichstellungsplan nicht umgesetzt wurden. Es ist nicht wirklich der große Wurf, die Gründe der höheren Dienststelle mitteilen zu müssen, da die meisten Behörden in der Bundesverwaltung selbst oberste Dienstbehörden sind. Wenn in den Landesförderplänen Sanktionen überhaupt vorgesehen sind, werden die Bestimmungen etwas konkreter, z. B.: Bei Nichterfüllung der Vorgaben bei Einstellung und Beförderung von Frauen, „bedarf es ... bei jeder weiteren Einstellung oder Beförderung eines Mannes ... der Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle". Das  Gleichstellungscontrolling, das im BGleiG über den alle vier Jahre abzuliefernden Bericht erfolgen und auch gleich noch Positivbeispiele zur Gleichstellung beinhalten soll (§ 25 BGleiG), hat wohl eher eine Alibifunktion. In den Ländern und einzelnen Dienststellen wird nach der spezifischen Situation entschieden, ob davon etwas zur Nachahmung taugt.
(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Gleichstellungspläne) 

Bleibt die Gleichstellungsbeauftragte. Sie kann sofort einschreiten. Ihr räumt das BGleiG ein umfassendes Einspruchsrecht bei allen Verstößen gegen den Gleichstellungsplan ein. Das reicht von der Form einer Stellenausschreibung, Förderung von Frauen bei Einstellung und Beförderung, über deren Berücksichtigung bei Fortbildungen, der Förderung von Teilzeitkräften und Beurlaubung, bis hin zum Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte – auch in Führungspositionen. Das Einspruchsrecht bezieht auch eine Verletzung ihrer Kompetenzen mit ein, z. B. wenn sie nicht zeitgleich mit dem Personalrat über personelle oder organisatiorische Maßnahmen unterrichtet wird. Die Dienststelle muss dann ihre jeweilige Entscheidung korrigieren. Wenn der Einspruch für unbegründet gehalten wird, kann er an die nächst höhere Dienststelle weitergeleitet werden. Wenn alles nichts hilft, kann die Gleichstellungsbeauftragte das Verwaltungsgericht anrufen. Dieser Akt allerdings hat keine aufschiebende Wirkung mehr.    . 

 
 
 
 
. 

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

...

INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)

Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

INFO-DIENST

10 x jährlich 

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

1 x jährlich

Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

Zur Bestellung >>>weiter

NEU:
Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


mehr zu: Frauen in der öffentlichen Verwaltung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.die-oeffentliche-verwaltung.de © 2024