Pflegezeiten

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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst

Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.

>>>Das OnlineBuch kann hier für 7,50 Euro bestellt werden.

Weitere Hinweise für Urlaub, Geld und Gesundheit:

www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.klinikverzeichnis-online.de I


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Pflegezeiten 

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Wer nicht erwerbsmäßig einen Pflegedürftigen wenigstens 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegt, für den werden seit 1995 Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Und zwar wird dabei ein fiktiver Verdienst zugrunde gelegt, der sich an der Stufe der Pflegebedürftigkeit und am Umfang der Pflege orientiert. Diesen Beitrag entrichten Pflegekassen oder private Versicherungen für die Pflegende an die gesetzliche Rentenversicherung. 


Beispiel: Pflegestufe 1
Wöchentlicher Pflegeaufwand 14 und mehr Stunden = 26,6667 Prozent der Bezugsgröße = eine Beitragshöhe von 125,58 Euro (West) / 105,56 Euro (Ost)
Dieser Berechnung liegt ein fiktiver Verdienst von 644,00 Euro (West) / 541,33 Euro (Ost) zugrunde. Der monatliche Rentenertrag daraus sind 6,86 Euro (West) / 6,04 Euro (Ost).
Berechnungsbeispiel Stand 2004 aus „Ratgeber zur Rente")
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Beispiel: Pflegestufe 1
Wöchentlicher Pflegeaufwand 14 und mehr Stunden = 26,6667 Prozent der Bezugsgröße = eine Beitragshöhe von 125,58 Euro (West) / 105,56 Euro (Ost)
Dieser Berechnung liegt ein fiktiver Verdienst von 644,00 Euro (West) / 541,33 Euro (Ost) zugrunde. Der monatliche Rentenertrag daraus sind 6,86 Euro (West) / 6,04 Euro (Ost).
Berechnungsbeispiel Stand 2004 aus „Ratgeber zur Rente")
 
 
 
 
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