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OnlineBuch Frauen im öffentlichen Dienst
Das Buch Frauen im öffentlichen Dienst wird als OnlineBuch - und ncht mehr als Druckfassung - herausgegeben. Auf rund 200 Seiten wird über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen im öffentlichen Dienst erläutert. Das Buch gibt Hinweise, informiert über Urteile und eignet sich sehr gut als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das OnlineBuch ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Tipps und helfen Frauen dabei, Nachteile in der beruflichen Entwicklung zu verhindern. Das OnlineBuch hat Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder vergleichen.
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Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Zur Übersicht des Frauenratgebers
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Qualifikation
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Zusätzlich zur Quotierungsvorschrift des BGleiG (§ 8) enthält § 9 die Aufforderung, dass die Feststellung der Qualifikation einer Bewerberin ausschließlich am Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes, den Ausbildungsvoraussetzungen und beruflichen Erfahrungen zu messen ist. Er ergänzt damit auch entsprechende Vorschriften im BBG (§§ 8, 23) und der BLV (§§ 1, 4, 10 – 12). Das heißt, „Qualifikationen außerhalb dieses Profils können nicht zur Begründung der überlegenen oder gleichen Qualifikation eines männlichen Mitbewerbers herangezogen werden". Für die Einstellung und Beförderung von Frauen außerhalb der Quotenregelung kann vor allem auch der Satz hilfreich sein, wonach Dienstalter, Lebensalter und Zeitpunkt der letzten Beförderung nicht mehr automatisch eine Bevorzugung rechtfertigen.
(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Auswahl/Quote, Einstellung, Aufstieg)
Die Anforderungen wachsen ständig
Beamtinnen leiten ihre Grundqualifikation aus der ursprünglichen Ausbildung ab und gewinnen über ihre unterschiedlichen Gebiete, in denen sie gearbeitet haben, Qualifikationen hinzu. Dazu kommen Fort- und Weiterbildungen, die die vorhandenen Fertigkeiten ergänzen (‹lebenslanges Lernen).Wenn eine Behörde bzw. Dienststelle Personalentwicklung auf ihre Fahnen schreibt und ihr damit auch die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen ein Anliegen ist, wird sie Wert darauf legen, dass diese sich im Laufe ihrer Berufstätigkeit auf verschiedene Arbeitsplätze bewerben und unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Diese Sichtweise macht sich der öffentliche Dienst erst langsam zu eigen. Früher war das lange (manchmal ein ganzes Berufsleben) Verweilen in einem Fachbereich ein Zeichen für Beständigkeit. Heute wird dies eher als Inflexibilität betrachtet. Erwartet wird in einer modernen Verwaltung, dass die Beschäftigten sich engagiert weiterqualifizieren, um den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass sich Frauen auch während der verschiedenen Phasen einer Beurlaubung weiter qualifizieren. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass nicht unbedingt der gleiche Arbeitsplatz nach der Rückkehr zur Verfügung steht, den die beurlaubte Frau vorher inne hatte. .
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INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)
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Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
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