Frauenratgeber: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) 

Im Oktober 2005 hat der TVöD den BAT/BAT-O und den MTArb/MTArb-O abgelöst. Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sind seitdem einheitlich „Beschäftigte" bei Bund und Kommunen. Mitte diesen Jahres haben die Länder nachgezogen – bis auf Hessen und Berlin, die schon vor geraumer Zeit aus der TdL ausgeschert sind. Das heißt, dort wirken BAT und MTArb nach. Deshalb, und weil der TV-L erst im November 2006 in Kraft tritt, sind in diesem Ratgeber noch immer die bis dahin gültigen BAT-Regelungen enthalten. 

Neben den allgemeinen Vorschriften des TVöD wurden Sonderregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Sparkassen, Flughäfen und die Entsorgung aufgenommen, ein TVÜ-Überleitungsrecht eingeführt und neue Tarifverträge zur sozialen Absicherung, der Meistbegünstigung, für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, Auszubildende, Praktikantinnen und Schüler abgeschlossen. 

Nur wenige Einzelheiten: Es gibt nur noch 15 Entgelt- und 49 Lohn- und Vergütungsgruppen plus einer Leistungsbezahlung, bei der Familienstand und Kinder keine Rolle mehr spielen. Die genauen Tätigkeitsmerkmale sollen bis 2008 vereinbart sein. Die Bezahlung nach dem Lebensalter entfällt zugunsten einer besseren Bezahlung zu Berufsbeginn. Der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe erfolgt nicht mehr nach Zeitablauf, sondern funktionsabhängig. Statt der dauerhaften Übertragung von Führungspositionen wird die Führung auf Zeit (12 Jahre) und auf Probe (2 Jahre) eingeführt. Die Beschäftigten erhalten in diesem und im nächsten Jahr eine Einmalzahlung von 300 Euro, die Höhe von Urlaubsgeld und Zuwendung beträgt 82,14 Prozent. Ab 2007 wurden Jahressonderzahlungen vereinbart.    . 


 

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Red 20211130

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